Bürgerwappen

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Das Bürgerwappen (auch bürgerliches Wappen und anderes mehr genannt; englisch burgher arms oder bourgeois arms) ist ursprünglich ein Wappen, das im europäischen Mittelalter im Rahmen der Ständeordnung von den Familien oder den Angehörigen des 3. Standes geführt wurden. Der 3. Stand umfasste nominell alle freien Bürger (mancherorts auch alle freie Bauern), im engeren Sinn Personen oder Familien einer befestigten („geborgenen“) Stadt mit eigenem Stadtrecht.

Umgangssprachlich wird der Begriff Bürgerwappen heute häufig als Oberbegriff für alle Wappen verwendet, die nicht von den Angehörigen oder Familien des Adels geführt werden. Dieser Gebrauch ist, streng genommen, anachronistisch. Einerseits sind Angehörige des Adels, selbst wo sie ihre Privilegien nicht verloren haben, im staatsrechtlichen Sinne heute Staatsbürger und auf kommunaler Ebene immer auch Bürger einer Stadt oder Gemeinde (jedes geführte "Adelswappen" ist damit nolens, volens also ein „Bürgerwappen“). Andererseits ignoriert der umgangssprachliche Gebrauch die Differenzen zwischen ‚Bürgerwappen‘ und z. B. ‚Bauernwappen‘ oder einer Wappenführung durch „unbürgerliche/unehrliche“ Berufe wie Abdecker, Scharfrichter, Büttel und so weiter.

Geschichte

Bürgerwappen sind bis ins 13. Jahrhundert als Alltagserscheinung nachgewiesen. Sie treten vereinzelt früher auf. Jeder Bürger durfte sich ein Bürgerwappen stiften und führen (freilich nur, wenn es sich von schon existierenden unterschied). Dies legen u. a. Sätze des italienischen Juristen Saxoferrato nahe:

„§4 Quilibet potest assumere sibi arma et insignia, illa portare et in rebus propriis impingere.
Dt.: „Jeder kann Wappen und Abzeichen annehmen, sie tragen und auf ihm gehörige Sachen malen.“

Bartolus de Saxoferrato (1314 - 1357): übersetzt von Václav Vok Filip

Diese Formulierung umfasst nicht nur die Mitglieder der städtisch-mittelalterlichen Oberschicht (Bürger, die das Bürgerecht besitzen, ratsfähige Familien sowie Ehrbare, das Patriziat eines Ortes), sondern auch sogenannte Beisassen und Inwohner.

In Deutschland ist es bis heute möglich, dass jeder Bürger sich ein Wappen stiften und es führen kann.

Literatur

Weblinks

Show-handle-HW.png Bernhard Peter: Entwurf von Bürgerwappen in heutiger Zeit