Gedächtniswappen
Ein Gedächtniswappen (lat.: insignia paronomastica; frz: armoiries allusives) ist
- allgemein: ein Wappen, welches zur Erinnerung an einen bestimmten Vorfall geführt wird.[1]
- speziell: ein Wappen, welches als Andenken eines vergangenen Besitzes, Amtes, Lehens o. ä., worauf man keine Ansprüche mehr macht, geführt wird.[1]
Abgrenzung
Das Gedächtniswappen in seiner speziellen Bedeutung gehört zur Gruppe der Besitzwappen. Man unterscheidet die Besitzwappen folgendermaßen:
Der Besitz ist ... | Wappenbezeichnung |
---|---|
gegenwärtig | |
vergangen | Gedächtniswappen |
zukünftig, strittig | |
zukünftig, zuverlässig |
Querfurt bestimmt den Ausdruck Gedächtniswappen im 19. Jahrhundert folgendermaßen:
„Gedächtnisswappen ist ein Wappen, welches wegen vormaligen Besitzes, namentlich eilles Landes oder einer Provinz noch Immer beibehalten wird, wie dies in so vielen Länderwappen vorkommt. Siehe auch „Anspruchswappen“.“
Gert Oswald definiert im 20. Jahrhundert dagegen differenzierter:
„Gedächtniswappen: Wappen, das von einer Familie oder Stadt zum Andenken an ihren Ursprung oder irgendeine andere historische Begebenheit, mitunter auch im dynastischen Zusammenhang zum Andenken an einen vormaligen Besitz, geführt wird. So kam zum Beispiel 1593 das Wappen des Fürstentumes Jägerndorf (Schlesien) in das brandenburgische Gesamtwappen. Nach dem Verlust des Fürstentumes 1623 verblieb es dort als Geschlächterwappen und Anspruchswappen. Unter König Friedrich II. (1740-1786) wurde es dann nach der Eroberung Schlesiens wieder Herrschaftswappen.“
Weblinks
Bernhard Peter: Wappenarten und Wappengattungen
Einzelnachweise
- ↑ Hochspringen nach: 1,0 1,1 Pierer's Universal-Lexikon: Gedächtniswappen. Band 7. Altenburg 1859. S. 38.
- ↑ Querfurt, Curt Oswalt Edler von: Kritisches Wörterbuch der heraldischen Terminologie. Nördlingen: Beck. 1872. Neudruck: Wiesbaden: M. Sändig. 1969. Seite 41.
- ↑ Oswald, Gert: Lexikon der Heraldik. Mannheim, Wien, Zürich. 1984. S. 146.