Ortswappen

Aus Heraldik-Wiki
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Ein Ortswappen (umgangssprachlich oft synonym oder als Oberbegriff zu Ausdrücken wie Gemeinde-, Dorf-, Kreis-, Stadt-, Kommunalwappen oder ähnlich verwendet; engl.: local coat of arms) ist in einem weiten Sinn ein bleibendes, nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines (ritterlichen) Schildes, welches einen OrtW-Logo.png repräsentiert.

Bedeutung

„Ortswappen“ ist ein uneinheitlich oder unscharf verwendeter Begriff, der gewöhnlich in Zusammenhang mit Wappen verwendet wird, die „Orte“ kennzeichnen oder von „Orten“ geführt werden, die im Hinblick auf ihre Beschaffenheit lokalisierbar und „nichtstädtisch“ sind (zum Beispiel eine kleinere Ortschaft, eine Gemeinde, ein Dorf, eine Ansiedlung, ein Flecken, eine Niederlassung, eine Siedlung). Selten oder gar nicht bezieht sich der Begriff auf Wappen, das sich an einem bestimmten Ort (Lokalität, Örtlichkeit, Platz, Punkt, Raum, Räumlichkeit, Stätte, Stelle) befinden.

Etymologie

Der Ausdruck ist umgangssprachlich, in Fachsprachen und in der heraldischen Fachliteratur weit verbreitet, aber weitgehend unbestimmt. Bis heute (Stand 2015) wird er in den meisten deutschsprachigen Wörterbüchern und Lexika nicht erwähnt, geschweige denn definiert oder seine Bedeutung erläutert. Er erscheint ungefähr zu Anfang des 19. Jahrhunderts in Schriftwerken. Darin ist er zu Zeiten von Gebietsreformen und zu exponierten Zeiten der deutschen Geschichte (um 1815, um 1870, um 1914, um 1933, um 1966/68, um 1990) häufiger nachweisbar. Sein Aufreten steht im kausalen Zusammenhang mit den zunehmenden Wappenführung von nichtstädtischen Gemeinden in Deutschland, die mit Steglitz 1887 begann und nach dem 1. Weltkrieg sich zunehmend ausdehnte.

Siehe auch