Erbschaftswappen

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Erbschaftswappen (auch Erbanspruchswappen oder mißverständlich Erbwappen oder Successionswappen genannt; lateinisch insignia successionis; französisch armes/armoiries de succession, englisch arms of succession) ist in der Heraldik ein Wappen, welches einen zukünftigen (gewissen) Besitz anzeigt[1] bzw. „mit welchen die Besitzer den Anspruch oder die erbliche Berechtigung auf einen Besitz kennzeichnen wollen“[2].

Beim Erbschaftswappen liegt im Gegensatz zu einem Anspruchswappen, bei dem der Anspruch auf den zukünftigen Besitz in der Regel strittig ist, eine gesicherte Rechtslage vor, wobei der Besitz im Wappen (vorab) sinnbildlich aufgenommen wird.

Es ist zu beachten, dass ein Erbschaftswappen wie andere Wappen auch nicht ‚vererbt‘ wird, sondern allenfalls ‚weitergeben‘ wird (Kinder dürfen noch zu Lebzeiten ihrer Eltern deren Nachnamen und Erbschaftswappen führen, dass Erbe der Eltern aber erst nach ihrem Tod antreten; wenn sie ein Erbschaftswappen ‚erben‘ würden, dürften sie es erst nach dem Ableben der Eltern führen).

Abgrenzung

Das Erbschafts- und Anspruchswappen gehören in ihrer speziellen Bedeutung zur Gruppe der Besitzwappen. Man unterscheidet die Besitzwappen folgendermaßen:

Der Besitz ist ... Wappenbezeichnung
gegenwärtig
vergangen
zukünftig, strittig
zukünftig, zuverlässig Erbschaftswappen

Erbschaftswappen

Gert Oswald definiert ein Erbschaftswappen folgendermaßen:

„Erbschaftswappen: ganze oder Teilwappen, die wegen der Erbschaft eines Besitztumes angenommen wurden.“

Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[3]

Erbwappen

Erbschaftswappen sind von Erbwappen zu unterscheiden. Letzere sind nach Oswald von den Erbtöchtern übernommene Stammwappen der väterlichen Seite, wenn die Erbtöchter die einzigen überlebenden eines Geschlechts waren[3].

Einzelnachweise

  1. Vgl. Pierer's Universal-Lexikon: Band 5. Altenburg 1858. S. 821.
    Oder: Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste: In alphabetischer Folge. Section 2. H-N. Theil 6. Gleditsch 1829.
  2. Meyers Konversations-Lexikon: Band 16. 1888. Seite 16386.
  3. Hochspringen nach: 3,0 3,1 Oswald, Gert: Lexikon der Heraldik. Mannheim, Wien, Zürich. 1984. S. 118.