Herrschaftswappen

Aus Heraldik-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ein Herrschaftswappen (lat.: insignia dominii; armes de domaine) ist

  • allgemein: ein Wappen, welches einen gegenwärtigen, bestimmten Besitz (zum Beispiel eines Landes, Allodiums oder Lehns) bezeichnet.[1]
  • historisch: ein Wappen, welches ein Herr von seiner Herrschaft, das heißt dem Lande oder Gebiete, wovon er Herr ist, führet (zum Unterschiede von dem Geschlechterwappen, Standeswappen, Heiratswappen)[2]; gemäß dem Deutschen Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm: „Ein Wappen, das jemand von dem durch ihn beherrschten Gebiete führt“[3].

Abgrenzung

Das Herrschaftswappen gehört zur Gruppe der Besitzwappen, ist aber älter als beispielsweise das Amts-, Anspruchs- oder Erbschaftswappen[4]. Man unterscheidet die Besitzwappen folgendermaßen:

Der Besitz ist ... Wappenbezeichnung
gegenwärtig Herrschaftswappen
vergangen
zukünftig, strittig
zukünftig, zuverlässig

Gert Oswald definiert ein Herrschaftswappen folgendermaßen:

Herrschaftswappen: Wappen, das als Symbol für einen bestimmten Besitz oder ein bestimmtes Gebiet geführt wurde.“

Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[5]

Das eigene Herrschaftswappen eines Besitzers wird mitunter als Gnadenwappen verwendet, wenn er es an einen anderen Wappenführenden zur Aufnahme in dessen Wappen verleiht.

Weblinks

Show-handle-HW.png Bernhard Peter: Wappenarten und Wappengattungen

Einzelnachweise

  1. Pierer's Universal-Lexikon: Herrschaftswappen. Band 8. Altenburg 1859, S. 290.
  2. Campe, Joachim Heinrich: Wörterbuch der deutschen Sparche, veranstaltet und herausgegeben von Joachim Heinrich Campe. 1808. S. 658.
  3. Blason ville fr Garidech (Haute-Garonne).svg Lemma Herrschaftswappen. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch, Leipzig 1854-1960 (woerterbuchnetz.de).
  4. Siebenkees, Johann Christian: Erläuterungen der Heraldik als ein Commentar über Herrn Hofrath Gatterers Abriss dieser Wissenschaft. 1789. S. 11.
  5. Oswald, Gert: Lexikon der Heraldik. Mannheim, Wien, Zürich. 1984. S. 199.