Herrschaftswappen
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Ein Herrschaftswappen (lat.: insignia dominii; armes de domaine) ist
- allgemein: ein Wappen, welches einen gegenwärtigen, bestimmten Besitz (zum Beispiel eines Landes, Allodiums oder Lehns) bezeichnet.[1]
- historisch: ein Wappen, welches ein Herr von seiner Herrschaft, das heißt dem Lande oder Gebiete, wovon er Herr ist, führet (zum Unterschiede von dem Geschlechterwappen, Standeswappen, Heiratswappen)[2]; gemäß dem Deutschen Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm: „Ein Wappen, das jemand von dem durch ihn beherrschten Gebiete führt“[3].
Abgrenzung
Das Herrschaftswappen gehört zur Gruppe der Besitzwappen, ist aber älter als beispielsweise das Amts-, Anspruchs- oder Erbschaftswappen[4]. Man unterscheidet die Besitzwappen folgendermaßen:
Der Besitz ist ... | Wappenbezeichnung |
---|---|
gegenwärtig | Herrschaftswappen |
vergangen | |
zukünftig, strittig | |
zukünftig, zuverlässig |
Gert Oswald definiert ein Herrschaftswappen folgendermaßen:
„Herrschaftswappen: Wappen, das als Symbol für einen bestimmten Besitz oder ein bestimmtes Gebiet geführt wurde.“
– Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[5]
Das eigene Herrschaftswappen eines Besitzers wird mitunter als Gnadenwappen verwendet, wenn er es an einen anderen Wappenführenden zur Aufnahme in dessen Wappen verleiht.
Weblinks
Bernhard Peter: Wappenarten und Wappengattungen
Einzelnachweise
- ↑ Pierer's Universal-Lexikon: Herrschaftswappen. Band 8. Altenburg 1859, S. 290.
- ↑ Campe, Joachim Heinrich: Wörterbuch der deutschen Sparche, veranstaltet und herausgegeben von Joachim Heinrich Campe. 1808. S. 658.
- ↑
Lemma Herrschaftswappen. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch, Leipzig 1854-1960 (woerterbuchnetz.de).
- ↑ Siebenkees, Johann Christian: Erläuterungen der Heraldik als ein Commentar über Herrn Hofrath Gatterers Abriss dieser Wissenschaft. 1789. S. 11.
- ↑ Oswald, Gert: Lexikon der Heraldik. Mannheim, Wien, Zürich. 1984. S. 199.