Bartolus de Saxoferrato
Bartolus de Saxoferrato, italienisch Bartolo da Sassoferrato (* wohl Ende 1313 im Dorf Venatura bei – heute Ortsteil von – Sassoferrato, Region Marken
; † 13. Juli 1357 in Perugia
) war einer der bedeutendsten Rechtslehrer des Mittelalters. Er gehörte zur Richtung der Kommentatoren
. Charakteristisch für sein Ansehen bei den späteren Juristen des Ius commune
ist der Satz nemo bonus iurista nisi bartolista. – Niemand ist ein guter Jurist, wenn er nicht Bartolist (Anhänger des Bartolus) ist.
Leben und Werk
Bartolus begann sein Studium in Perugia, wechselte dann nach Bologna, wo er 1334 promoviert wurde. Ab 1339 lehrte er selbst, zuerst in Pisa, dann in Perugia. Dort machte man ihn 1348 zum Ehrenbürger. Kaiser Karl IV. ernannte ihn 1355 zu seinem Rat und familiarius (Hausgenossen). Bartolus war wohl recht kaiserfreundlich gesinnt: So verfasste er auch einen Glossen-Apparat zu den Gesetzen Kaiser Heinrichs VII., Karls Großvater. Heinrich hatte 1313 Gesetze gegen Majestätsverbrechen (crimen laesae maiestatis) erlassen und diese als Extravaganten in das Corpus Iuris Civilis aufnehmen lassen – die letzten Gesetze, die in das spätantike Corpus eingefügt wurden. In Perugia wurden Baldus de Ubaldis
und dessen Brüder Angelus und Petrus seine Schüler. Schon mit 43 Jahren verstarb Bartolus, der bereits zu Lebzeiten großes Ansehen genoss.
Trotz seiner kurzen Lebenszeit hinterließ Bartolus ein sehr umfangreiches Werk, das nicht nur Kommentare zu allen Teilen des Corpus Iuris Civilis außer den Institutionen umfasst, sondern auch viele Traktate zu Einzelfragen (darunter eine berühmte Abhandlung über das Flussrecht: De fluminibus seu Tyberiadis) und über 300 Gutachten (Konsilien). Er entwickelte viele neue Rechtsgedanken, etwa die Rückwirkung der Bedingung und Ansätze zu einem Internationalen Privat-
und Strafrecht. Auch staatsrechtliche Fragen hat er behandelt; besonders sein Werk De regimine civitatis gehört zur Geschichte der Politischen Theorien
und der Volkssouveränität
.[1]
Ob das bekannte Werk Quaestio inter Virginem Mariam et diabolum eine echte Schrift des Bartolus darstellt, ist ungeklärt.
Heraldisches Wirken
In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts schrieb Bartolus den Tractatus de insigniis et armis (dt. etwa: „Traktat über Abzeichen und Waffen“), welcher posthum von seinem Schwiegersohn Nicolaus Alexander veröffentlicht wurde:
„In Deutschland erschien der Tractat in einer Sammlung kleiner Abhandlungen des Bartolus, welche im Jahre 1493 von Gregor Boticher zu Leipzig gedruckt wurde (..) Der Tractat (..) behandelt in zwei Abschnitten das Wappenrecht und die Wappenkunst, indem er Fragen aufstellt und zu beantworten sucht:
- wem es erlaubt sei, ein Wappen in Fahnen und Schilden zu führen;
- wie dieselben zu malen und zu tragen seien.
(..) Der Tractat (..) hatte lange vor Erfindung der Buchdruckerkunst eine weite Verbreitung gefunden (..) Die heraldische Doctrin unseres Bartolus wirkt in der Fachliteratur bewusst und unbewusst etwa 350 Jahre nach (..)“
1883 übersetzte Felix Hauptmann den Traktat ins Deutsche und gab ihn in einer lateinisch-deutschen Fassung neu heraus:
- Bartolus de Saxoferrato: Tractatus de insigniis et armis. Hrsg.: Felix Hauptmann. Bonn 1883, S. 30 (Textarchiv – Internet Archive).
Familienwappen
„Das böhmische Wappen in anderen Tinkturen: in Gold einen roten doppelschwänzigen Löwen.“
Nachwirkung
„Es war nicht etwas ganz Anderes, was er unternahm, in Vergleichung mit seinen Vorgängern, aber er that es besser, als die Meisten unter ihnen“ (Lit.: Savigny, S. 157). Bartolus erfand zwar keine neue Methode der Rechtswissenschaft, aber er erwarb sich durch die Qualität seiner Kommentare, die an die Arbeiten der südfranzösischen Juristen und seines Lehrers Cino da Pistoia anknüpften, großen Ruhm und wurde als Schulhaupt der Kommentatoren und „Fürst der Juristen“ (principe de' giureconsulti) angesehen.
Sein Nachruhm wird nicht nur durch den erwähnten Spruch nemo bonus iurista nisi bartolista belegt, sondern auch dadurch, dass in Spanien 1427/1433 und 1499 und in Portugal 1446 Gesetze erlassen wurden, nach denen vor Gericht keine Werke von Juristen zitiert werden durften, die nach Bartolus gelebt hatten und – wenn es an einer gesetzlichen Bestimmung fehlte – die Auffassung des Bartolus Gesetzeskraft haben sollte.
Dass man Bartolus zeitweise als den größten Juristen schlechthin ansah, zeigt sich auch darin, dass im italienischen Theater der Name Bartolo für den Typus des (steifen und pedantischen) Juristen (Figur des Dottore in der Commedia dell’arte) üblich wurde. Noch in Figaros Hochzeit
von Wolfgang Amadeus Mozart
und in Gioachino Rossinis
Oper Der Barbier von Sevilla
gibt es die Figur eines solchen Dr. Bartolo.
Der Hinweis auf Bartolus und mos italicus wurde zu „wo der Bartel den Most holt“ verballhornt.
Ausgaben

- Bartoli Commentaria in primam Codicis partem. de Harsy, Lugduni 1550 (Digitalisierte Ausgabe der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf)
- Bartoli Commentaria in secundam Codicis partem. de Harsy, Lugduni 1550 (Digitalisierte Ausgabe)
- Bartoli Commentaria in tres libros Codicis. Lugduni 1549 (Digitalisierte Ausgabe)
- Bartolus de Saxoferrato: Opera omnia. In ius universum civile commentaria, consilia, tractatus et repertorium Bartoli, Interpretum iuris Coryphaei. Basel 1562
Weblinks
- Commons: Bartolus de Saxoferrato – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Literatur von und über Bartolus de Saxoferrato im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Werke von und über Bartolus de Saxoferrato in der Deutschen Digitalen Bibliothek
- Nachweise von Werken im Internet
- Kupferstich von Bartolus: http://www.uni-mannheim.de/mateo/desbillons/aport/seite107.html
- Rechtshistorischer Podcast, Folge 4
Literatur
- Friedrich Carl von Savigny
: Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter. Bd. 6. 1850. Nachdruck Bad Homburg 1961. S. 137–184.
- Maria Ada Benedetto: Bartolo da Sassoferrato. In: Novissimo Digesto Italiano. Bd. 2. Torino 1958, ISBN 88-02-01797-2. S. 279–280.
- Bartolo da Sassoferrato. Studi e Documenti per il VI centenario. 2 Bde. Milano 1962.
- Manlio Bellomo: Geschichte eines Mannes: Bartolus von Sassoferrato und die moderne europäische Jurisprudenz. In: Jahrbuch des Historischen Kollegs
1995, S. 31–44 (Digitalisat).
- Axel Krauß: Bartolus de Saxoferrato. In: Gerd Kleinheyer, Jan Schröder (Hrsg.): Deutsche und Europäische Juristen aus neun Jahrhunderten. 4. Auflage. Heidelberg 1996, ISBN 3-8252-0578-9. S. 43–47.
- Susanne Lepsius
: Bartolus de Sassoferrato. in: Compendium auctorum Latinorum Medii Aevi II,1, hg. v. Società internazionale per lo studio del Medioevo Latino (S.I.S.M.E.L.). Florenz: Edizioni del Galluzzo 2004, S. 101–156.
- Susanne Lepsius: Bartolus von Sassoferrato. in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 2. Aufl., Bd. 1, 2. Lfg. Sp. 450–453.
- Susanne Lepsius: Der Richter und die Zeugen: eine Untersuchung anhand des Tractatus testimoniorum des Bartolus von Sassoferrato; mit Edition, (Zugleich: Universität, Dissertation, Frankfurt am Main 2000), Klostermann, Frankfurt am Main, 2003, ISBN 3-465-03240-3.
- Sebastian Krafzik: Die Herrschereinsetzung aus der Sicht des Bartolus von Sassoferrato. In: Journal on European History of Law. Nr. 1/2, 2010, S. 39–43, ISSN 2042-6402.
Einzelnachweise
- ↑ Ulrich Meier: Mensch und Bürger: die Stadt im Denken spätmittelalterlicher Theologen, Philosophen und Juristen. München 1994, S. 200; John Watts: The Making of Polities: Europe, 1300-1500. Cambridge 2009, S. 257 f; Francesco Maiolo: Medieval Sovereignty: Marsilius of Padua and Bartolus of Saxoferrato. Delft 2007, S. 2
- ↑ Seyler, Gustav Adelbert: Geschichte der Heraldik. Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft. In: J. Siebmachers großes Wappenbuch. Band A. Repgrografischer Nachdruck der Ausgabe Nürnberg 1885-1889 (1890). Neustadt an der Aisch. 1970. S. 560 ff.
- ↑ Zelenka, A.: Heraldische Bemerkungen. In: Kaiser Karl IV. Staatsmann und Mäzen. Köln. 1978/79. S. 316.
Personendaten | |
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NAME | Bartolus de Saxoferrato |
ALTERNATIVNAMEN | Bartolo da Sassoferrato |
KURZBESCHREIBUNG | italienischer Rechtsgelehrter |
GEBURTSDATUM | 1313 |
GEBURTSORT | Venatura |
STERBEDATUM | 13. Juli 1357 |
STERBEORT | Perugia |
Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Bartolus:de_Saxoferrato“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 19. Oktober 2018 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.