Geschlechterwappen

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Ein Geschlechterwappen (manchmal auch Geschlechtswappen geschrieben; lat. insignia gentilitis oder tesserae gentilitiae) ist in der Heraldik eine allgemeine Bezeichnung für ein Wappen, das von einem ganzen GeschlechtW-Logo.png (im genealogischen Sinne) geführt wird[1].

Abgrenzung

Die Bedeutung der Bezeichnung Geschlechterwappen wurde in der Verfallszeit der Heraldik meist im Unterschied zum Familien- und zum Sippenwappen unkritisch festgelegt. Angeblich wurde

  • das Geschlechterwappen von allen Personen geführt, die im Mannesstamme auf einen gemeinsamen Ahnen zurückzuführen sind;
  • das Familienwappen aber nur von einer Familie/Linie dieses Geschlechts;
  • das Sippenwappen dagegen bezog sich vorgeblich nicht nur auf Verwandte im Mannesstamme, sondern auf den gesamten (männlichen und weiblichen) Verwandtenkreis[2].

In der neuere Heraldik sind diese mehr oder weniger konstruierten Unterscheidungen Historie, weil die zugrundegelegten Begriffe (Geschlecht, Familie, Sippe) mehrdeutig sind und je nach Zeitgeist und Kontext unterschiedlich verstanden werden müssen.

Historische Definitionen

Siebenkees

„Die Geschlechtswappen entstanden erst zu Ende des 11. Jahhunderts (..) noch neuer ist die Verbindung der Stifts- und Geschlechtswappen der Prälaten, und der Geschlechtswappen von Eheleuten (..)
Geschlechterwappen (..) können Länderwappen werden, wenn aus ihnen ein Zeichen des Besitzes eines Landes, Guts oder Lehens wird (..)
Aber nicht alle Länderwappen lassen sich aus den Geschlechtswappen herleiten (..) so wenig als alle Geschlechtswappen, aus den Länderwappen und Lehenwappen (..)
Schon zu Anfang des 13. Jahrhunderts findet man Ämter- und Geschlechtswappen manchmal vereinigt.“

Johann Christian Siebenkees (1789)[3]

Pierer

„Die Geschlechtswappen sind wahrscheinlich die ältesten (Wappen -- Red. Heraldik-Wiki), und aus, ihnen sind meist die Landeswappen hervorgegangen.“

Pierer's Universal-Lexikon (1864)[4]

Meyers Konversationslexikon

„Die mit der Zeit erblich gewordenen Wappen nennt man Geschlechtswappen (..)“

Meyers Konversationslexikon (1885-1892): ...[5]

Lexikon der Heraldik

„Geschlechterwappen: von einem Geschlecht geführtes Wappen. Es war möglich, daß dem Geschlechterwappen noch das spezielle Familienwappen beigefügt wurde. Vgl. zusammengesetzte Wappen.“

Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[2]

Siehe auch

Literatur

  • Eckstein, H. A.: Über Geschlechterwappen. Kassel. 1924.

Einzelnachweise

  1. Vgl. Meyers Lexikon online: Meyers Lexikon in 24 Bänden. Im Internet von 2006 bis 2009. Kopie abgerufen auf www.enzyklo.de am 29.07.2011. Zitat: „Geschlechterwappen, Heraldik: Bezeichnung für ein von einem Geschlecht (im Unterschied zum Familienwappen einer Familie) geführtes Wappen.“
  2. Hochspringen nach: 2,0 2,1 Vgl. Oswald, Gert: Lexikon der Heraldik. Mannheim, Wien, Zürich. 1984. S. 156 und 157.
  3. Siebenkees, Johann Christian: Erläuterungen der Heraldik als ein Commentar über Herrn Hofrath Gatterers Abriss dieser Wissenschaft. 1789.
  4. Pierer's Universal-Lexikon. Band 18. Altenburg 1864. S. 845-846.
  5. Meyers Konversationslexikon: Verlag des Bibliographischen Instituts. Leipzig und Wien. Vierte Auflage. 1885-1892.