Fusionswappen
Ein Fusionswappen ist ein besonderes Wappen und gewöhnlich Ergebnis einer Wappenvereinigung, die anläßlich der Bildung (meist größerer) Verwaltungseinheiten (Gemeindefusionen, Gebietsreformen
, Eingemeindungen
) stattfindet.
Die Gestaltung eines Fusionswappens kann sich an die Wappenfiguren von älterern Einzelwappen anlehnen, muß es aber nicht. Wenn zum Beispiel eine kommunale Neugliederung („kommunale Fusion“) mit drei oder vielen Einheiten erfolgt, kann das Fusionswappen auch eine komplett Neugestaltung sein. Dadurch wird die „Überfrachtung“ des Fusionswappens mit zahllosen Wappenfiguren aus den Einzelwappen vermieden.
Der (verwaltungstechnische) Ausdruck „Fusionswappen“ ist erst in der jüngeren Geschichte (häufiger im schweizer-deutschen Kulturkreis) gebräuchlich. Er stellt keinen wohldefinierten heraldischen Terminus technicus dar und ist in der älteren Heraldik unbekannt. Er wird gelegentlich auch in der Paraheraldik verwendet (zum Beispiel bei der Fusionierung von Vereinen beziehungsweise von Vereinswappen).
Fusionswappen sind von Allianzwappen zu unterscheiden, die aus anderen Anlässen zusammengefügt werden.
[[[Kategorie:Wappen nach Wappenart]]