Ehrenwappen

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Ehrenwappen des Prignitz Herold e. V. für seinen Wappenkönig

Ein Ehrenwappen (auch Verdienstwappen genannt) ist in der modernen Heraldik ein Wappen, das für besondere Verdienste (zum Beispiel für das Gemeinwesen, das Vereinsleben oder ähnliches) vergeben wird. In der Vergangenheit war ein Ehrenwappen eine andere Bezeichnung für ein Amts- oder für ein Gnadenwappen.

Verleihung und Stiftung

Die Verleihung erfolgt z. B. durch eine Institution, ein Amt, einen Verein, eine Gemeinde oder ähnliches. Gestiftet wird es meist für Personen, die für ihre ehrenamtlichen, unentgeltlichen Leistungen im Rahmen von Freiwilligen-Organisationen, Freiwilligen-Initiativen etc. ausgezeichnet werden sollen.

Historische Definitionen

Nach Bernd sind Wappen als persönliche Ehren-/Verdienstwappen zu betrachten, wenn sie beispielsweise als eine Ehrenauszeichnung und Belohnung für Verdienste, „sei es für Rettung von Mitbürgern im Kriege vom Tode und aus der Gefangenschaft, oder für die Eroberung und Einnahme von Städten, Lagern, Schiffen etc.“ mit einem besonderen Kennzeichen (goldene Kronen mit Edelsteinen, Strahlenkronen, Mauerkronen, Läubkränze und so weiter) versehen sind.[1]

Pierer

„Ehrenwappen: so verwandt Amtswappen.“

Pierer's Universal-Lexikon (1858)[2]

Herders Conversations-Lexikon

„Ehrenwappen, dasselbe was Amtswappen.“

Herders Conversations-Lexikon (1854)[3]

Lexikon der Heraldik

„Ehrenwappen: von den Landesherren als Auszeichnung verliehene besondere Wappen, deren Bilder in den meisten Fällen auf den entsprechenden Anlaß anspielen. Vgl. Gnadenwappen.“

Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[4]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Christian Samuel Theodor Bernd: Die Hauptstücke der Wappenwissenschaft (2 Bände), Bonn 1841, S. 211 f. (Digitalisat Band 1)
  2. Pierer's Universal-Lexikon. Band 5. Altenburg 1858. Seite 515.
  3. Herders Conversations-Lexikon. Band 2. Freiburg im Breisgau. 1854. Seite 508.
  4. Oswald, Gert: Lexikon der Heraldik. Mannheim, Wien, Zürich. 1984. S.