Wappenlöschung

Aus Heraldik-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Wappenlöschung ist

  • ein weder allgemein, noch präzise, noch wohldefiniert verwendeter Begriff für eine vorgenommene Aufhebung einer bestehenden WappeneintragungW-Logo.png in einem Wappenregister, weil die betroffene Wappeneintragung für die Zukunft nicht mehr wirksam sein soll („Wappenlöschung Register“).
  • ein umgangssprachlicher Begriff, der einen informationstechnischen Vorgang beschreibt, bei dem allgemein Daten, Dateien, Verzeichnisse oder spezifische Bit- oder Bytefolgen, die von Software oder IT-Anwendern als „Wappen“, „Wappenbilddateien“ oder ähnliches interpretiert werden, von Informationsträgern logisch entfernt oder physisch überschrieben werden („Wappenlöschung Informatik“).

Wappenlöschung Register

Grundsätzlich ist zwischen der „Eintragung eines Wappens als Hoheitszeichen“ in ein amtliches Wappenregister und der „Eintragung eines Familienwappens“ in eine Wappenrolle zu unterscheiden.

Wappenlöschung bei Familienwappen

Wappenrollen mit Familienwappen werden in Deutschland von heraldischen Vereinen geführt und dienen unter anderem der Publizität und der Archivierung von Wappen sowie bestimmter Angaben zum jeweiligen Wappen (Führungsberechtigung, Names des Wappenstifters, Urheber des Wappenentwurfs et cetera).

  • Die Publizität ist „unvollständig“, wenn sie durch eine einmalige Eintragung in eine Wappenrolle hergestellt wird und wenn nicht mehr bestehende Wappenverhältnisse und Tatsachen als solche registertechnisch nicht erfasst und bekannt gemacht werden.
  • „Vollständig“ ist eine Publizität, wenn ein heraldischer Verein in seiner Wappenrolle auch nicht mehr bestehende Verhältnisse und Tatsachen der eingetragenen Wappen als solche registertechnisch erfaßt und veröffentlicht.

Manchmal wird der Ausdruck „Wappenlöschung“ für eine vorgenommene Aufhebung einer bestehenden Familienwappeneintragung verwendet, wobei sich der Ausdruck unpräzise an den RechtsbegriffW-Logo.png „Löschung“W-Logo.png anlehnt. Die Anlehnung ist irreführend, weil in Deutschland kein besonderes, rechtswirksames Wappenrecht und kein „amtliches Register“ für Familienwappen existieren und bei den heraldischen Vereinen kein einheitliches so genanntes „Antragsprinzip“ vorherrscht, wonach die Beteiligten bei der zuständigen Wappenrolle (oder vereinsübergreifend) einen Wappenlöschungsantrag für ein eingetragenes Wappen oder Tatsachen formgerecht stellen könnten. Die „Wappenlöschung von Familienwappen“ ist daher zur Zeit in Deutschland in keiner adäquaten, rechtssicheren Form möglich.

Hier gilt allerdings, daß einige Mitglieder heraldischer Vereine teilweise über Vereinsgrenzen hinweg kooperieren, Vorbehalte abbauen und nach vereinsübergreifenden Wegen suchen, um eine tragfähige Heraldik zu etablieren, die der Pluralisierung der Lebensformen und der Anforderung Beteiligter nach Wappenlöschung Rechnung trägt. Die Entwicklung einer „Wappenlöschung von Familienwappen“ nach einem einheitlichen Antragsprinzip ist daher in gewissem Sinne offen ...

Wappenlöschung bei Hoheitszeichen

Im Gegensatz zur offen Entwicklung der Wappenlöschung bei Familienwappen ist die „Löschung von Hoheitszeichen“ (worunter auch entsprechende Wappen fallen) in amtlichen (Wappen)Registern ein gewöhnlicher, wohldefinierter, formalisierter und rechtswirksamer Vorgang, der stets auf dem Antragsprinzip basiert und gegebenenfalls bei Gebietsreformen oder ähnlichem erfolgt.

Registerliche Durchführung

Eine „Wappenlöschung“ wird nicht durch Entfernen der zu löschenden Wappeneintragung, sondern durch eine neue Eintragung oder einem Vermerk mit negativem Inhalt vollzogen. Die genaue Form einer „Wappenlöschung“ und die Publizitätswirkung derselben hängen vom jeweiligen Wappenregister ab.

Weblinks


Rechtshinweis Bitte die Heraldik-Wiki-Hinweise zu Rechtsthemen beachten!