Edler

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Dieser Artikel befasst sich mit dem Begriff Edler als Adelstitel. Für weitere Bedeutungen siehe Edler (Begriffsklärung).
Ur-Adelskrone - Deutschland, Polen, Russland.

Edler, abgeleitet von Edelherr oder Edler Herr, war ein Adelsprädikat, das im Falle einer Nobilitierung erbeten werden konnte. Es wurde vor allem in Bayern und Österreich bis 1918 verliehen. Ein Edler stand unter der zum titulierten Adel gehörenden Klasse der Freiherren/Barone sowie der Ritter, aber über der des untitulierten Adels.

Das Rangzeichen war ein Kronreif mit fünf Perlen. Als Anrede wurde „Euer Hochwohlgeboren“ benutzt.

Berühmte Familien

Literatur

  • Meyers Enzyklopädisches Lexikon; Bibliographisches Institut, Lexikonverlag, Mannheim/Wien/Zürich 1975, Band 7, S. 420.

Quellenhinweis

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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Edler“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 05. Juli 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.