Wappennutzung

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Wappennutzung bezeichnet allgemein die Verwendung eines Wappens beziehungsweise den Zweck, dem ein Wappen durch seinen Gebrauch dient. Der Gebrauch eines Wappens dient zum Beispiel

  • kriegerischen Zwecken
  • rechtlichen Zwecken
  • künstlerischen (Schmuck-)Zwecken

„(..) wobei alle drei Anwendungsarten sich teilweise überdecken können, jedenfalls keineswegs immer klar zu scheiden sind.“

Ahasver von Brandt (1980)[1]

Die Wappennutzung umfaßt alle Bereiche, Materialien und Zusammenhänge, bei denen ein Wappen erscheint oder dargestellt wird (zum Beispiel in und auf Bauwerken, Geräten, Fahnen, Waffen, Siegeln und so weiter). „Genutzt“ werden Darstellungen von Wappen unter anderem im Kontext von:

  • Flachstich und Stahlstich
  • Siegeldruck (Petschaft, Siegelabdruck, Siegelstempel)
  • Prägesiegel (mit Wappen-Prägezange)
  • Aufnäharbeiten
  • Schlüsselanhängern
  • Mauspads, Handy-Hintergrundbildern, Webseiten-Logos, Favicons ...
  • Kissenbezügen, T-Shirt-Aufdrucken ...
  • Wandteppichen, Wandbildern ...
  • Tattoos
  • Spielkarten oder Rückseite von Spielkarten
  • Exlibris
  • Briefpapier, Folder, Postkarte, Kugelschreiber, Adressaufkleber, Briefmarke ...
  • Wappen auf Porzellan (Wappenteller, Tassen, Kannen ...)
  • Banknoten
  • Wappen auf einem Schutzumschlag für ein Buch

Weblinks

Commons: Wappen nach Art der Darstellung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Vgl. Brandt, Ahasver von: Werkzeug des Historikers. Eine Einführung in die historischen Hilfswissenschaften. Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz. 1980. S. 121 ff.