Regalienfeld

Aus Heraldik-Wiki
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Das Regalienfeld (von lat. iura regalia, „königliche Rechte“, auch Regalienschild, Bannschild) heißt in der Heraldik in einem zusammengesetzen Wappen ein rotes Feld ohne gemeine Figur oder weitere Heroldsbilder.

Symbolik

Das Regalienfeld symbolisiert die BlutfahneW-Logo.png und zeigt zunächst das Recht des Wappenträgers zur BlutgerichtsbarkeitW-Logo.png an. Es steht aber auch als Sinnbild für andere Regalien und deutet Souveränität an.

Darstellung und Blasonierung

In der Wappenbeschreibung (Blasonierung) wird für das Feld häufig nur der Ausdruck „Regalien“ verwendet.

Das Regalienfeld kommt nicht nur als Feld, sondern auch als Schildfuß vor, obwohl dies als weniger ehrenvoll angesehen wird. Über die rote Farbe des Feldes ist gelegentlich eine Damaszierung gelegt, um das Schmachfeld aufzubessern.

Im Großen Wappen des Königreiches Preußen ist das Feld Nummer 52 (Schildfuß) das Regalienfeld.

In der Einzeldarstellung mutiert der Schildfuß zum Wappen mit einem Oberwappen.

Blasonierung [1] (leicht verändert): „Über dem damaszierten roten Feld ein roter offener Adlerflug auf einem gekrönten Helm mit roten Decken.“

Historie

Die Regalien oder auch das Blutfeld wie es genannt wird, hängt eng mit der Fahnenbelehnung zusammen. Jeder belehnte Fürst hatte nach Anzahl seiner Landesteile beim Kaiser die Blutsfahne zu hinterlegen. Er erhielt sie symbolisch für jedes belehnte Land wieder zurück. Diese Art erfolgte beim Burggrafen Friedrich I. für die Mark Brandenburg 1415. [1]

Eine Beschreibung der Blutsfahne wird für den Landgrafen zu Hessen auf 1495 datiert, als der Reichstag in Worms tagte. Das älteste Vorkommen des roten Feld ist im Wappen der Kurpfalz nachweisbar. Als der Kurfürst Friedrich von der Pfalz durch Kaiser Karl V. auf dem Reichstag in Speyer 5. Mai 1544 den goldenen Reichsapfel als Belehnung erhielt, führte er schon ein rotes Feld im Wappen. Somit hatte er das Recht des sogenannten Halsgerichtes. Das war ein Recht über Leben und Tod.

Lange Zeit wurde das Regalienfeld jedoch nicht durchgängig von allen belehnten Landesherren ins Wappen aufgenommen. Erst mit Beginn des 16. Jahrhundert wurde es zur Regel. Kursachsen führte es unter Kurfürst Johann und Anhalt unter Fürst Wolfgang 1556 ein. Die Burggrafen zu Meißen aus dem Hause Plauen 1558 und später auch das Haus Hohenlohe. Das Siegel der meißnischen Burggrafen zeigte zwischen einem offenen Flug eine Jungfrau, die die Flügel hält. Es folgte Pommern und Brandenburg. Im Siegel des Kardinals Albrecht von Brandenburg lässt sich ein Nachweis auf das Jahr 1535 datieren, im großen Siegel des Kurfürsten Joachim II. auf das Jahr 1558. Die Belehnung der pommerschen Herzöge Georg und Philipp am 26. Juli 1530 hatte erst im Wappen nach 1610 seinen Niederschlag gefunden. [1]

Das Helmkleinod zum Regalienfeld ist nie geführt worden, obwohl es im Wappenbuch von Kurbrandenburg von 1574 beschrieben und auch dargestellt ist. Das Regalienfeld wurde zur Verfeinerung zunehmend damasziert. Bemerkenswert ist, dass seit 1701, aber schon um 1658, letztendlich mit dem Untergang des Heiligen Römischen Reiches, die Lehensabhängigkeiten erloschen sind, aber das Regalienfeld weiter geführt wird.

Quellen

  1. 1,0 1,1 1,2 Maximilian Gritzner: Landes- und Wappenkunde der brandenburgisch-preußischen Monarchie. Berlin 1894

Literatur

  • Berthold Schmidt: Die Reußen, Genealogie des Gesamthauses Reuß älterer und jüngerer Linie, sowie der ausgestorbenen Vogtslinien zu Weida, Gera und Plauen und der Burggrafen zu Meißen aus dem Hause Plauen, Schleiz 1903

Show-handle-HW.png Bernhard Peter: Regalienfeld


Muster-Wappenschild-Info.png

Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Regalienfeld“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 6. Juli 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.