Wappengemeinschaft

Aus Heraldik-Wiki
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Eine Wappengemeinschaft bezeichnet in der Heraldik eine Gruppe von mehreren Familien, die das gleiche Wappen führen.

„Wappengemeinschaft: Führung des gleichen Wappens durch mehrere Familien.“

Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[1]

Ausprägung

Voraussetzung für eine Wappengemeinschaft ist, daß mehrere Familien ein wie auch immer geartete Gemeinsamkeit teilen (gleicher Name, gleicher Besitz/Erbe, gleicher Stand oder ähnliches). Man unterscheidet grundsätzlich zum Beispiel, ob die Familien einer Wappengemeinschaft ...

  • nicht miteinander blutverwandt sind und unterschiedliche Familiennamen besitzen (z. B. die Wappengemeinschaften des polnischen Adels)
  • nicht miteinander blutverwandt sind, aber den gleichen Familiennamen tragen (z. B. bei deutschen Familienverbänden, die zumeist ein Verbandslogo oder ein paraheraldisches Zeichen als Wappenersatz führen).
  • miteinander blutverwandt sind (z. B. schottische ClanW-Logo.pngs, die meist ein Motto, einen Badge und einen TartanW-Logo.png gemeinsam führen und sich nicht primär über ein gemeinsames Wappen definieren).

Je nach Wappengemeinschaft gibt es andere oder zusätzliche Kritierien und Voraussetzungen, wann eine Familie als Mitglied der Wappengemeinschaft aufgenommen werden kann (z. B. werden manchmal in eine Wappengemeinschaft nur „adlige Familien“ aufgenommen oder nur Familien, die „im Mannesstamme miteinander verwandt“ sind, et cetera).

Grundsätzlich kann eine Familie auch mehreren Wappengemeinschaften angehören.

Verbreitung

Zu den bekanntesten Wappengemeinschaften zählen jene des polnischen Adels, in der nur Adelige Mitglied werden konnten.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Mannheim, Wien, Zürich 1984, ISBN 3-411-02149-7, S. 418 (Digitalisat [abgerufen am 29. Februar 2020]).

Siehe auch