Erbprinz

Aus Heraldik-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Titel Erbprinz bezeichnet den im Erbgang eines souveränen oder standesherrlichen Fürstenhauses an erster Stelle stehenden Prinzen bzw. Agnaten, also den (häufig nach der Lex Salica in direkter patrilineare Primogenitur stehenden) ältesten Verwandten, meist den Sohn des Herrschers.

Der Titel war im Deutschen Reich vor allem für die Thronfolger in den (Groß-)Herzogtümern, Markgrafschaften, Landgrafschaften und Fürstentümern gebräuchlich, um sie von den übrigen nachgeborenen Söhnen unterscheiden zu können, die oftmals wegen Belehnungen zur gesamten Hand alle die gleichen Titel führten.

Der Erbe eines (Groß-)Herzogs wird jedoch häufig auch als Erb(groß)herzog bezeichnet, um seine gehobene Stellung hervorzuheben. In Österreich führten alle Prinzen des Hauses – ob an erster Stelle der Thron- und Erbfolge oder nicht – denselben Titel wie der regierende Fürst, nämlich den eines Erzherzogs.

Wenn der Fürstentitel nur als reiner Erstgeburtstitel bzw. als persönlicher Titel vergeben wurde, die Nachkommen des Hauses also keine fürstlichen Titel führen durften und zum Beispiel nur Grafen blieben, wurde der älteste Sohn häufig als Erbgraf bezeichnet.

Der Erbprinzen eines Kurfürstentums trugen den besonderen Titel eines Kurprinzen.

Die Erben eines Kaisers oder Königs werden als Kronprinzen bezeichnet.

Weblinks

Quellenhinweis

Muster-Wappenschild-Info.png

Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Erbprinz“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 17. Juni 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.