Wappenstiftung
Unter einer Wappenstiftung (manchmal auch: Wappenneustiftung) versteht man die Annahme oder den Erwerb eines neu entworfenen Wappens für einzelne Personen, Familien, juristische Personen, Kirchen, Städte, Länder öder ähnlichem. Die Annahme ist eine einseitige Rechtshandlung, die einer hinreichenden Publizität bedarf, um wirksam zu werden und einen etwaigen Prioritätsanspruch gegenüber Dritten rechtlich durchsetzen zu können.[1]
Publizität
Nach dem Entwurf und der Annahme eines neues Wappens erfolgt bei Familienwappen oft die Eintragung/Registrierung in eine Wappenrolle. Die Registrierung dokumentiert, daß ein bestimmter Wappenstifter zum Zeitpunkt der Eintragung in die Wappenrolle ein bestimmtes Wappen für sich annahm und evtl. anderen eine entsprechende Führungsberechtigung zubilligt.
Für die Stiftung (Annahme) eines neuen Wappens ist ein Eintrag in eine Wappenrolle rechtlich nicht unbedingt erforderlich. Andere Publikationsformen (z. B. in Büchern, Zeitschriften oder durch eine Webpräsenz) gelten rechtlich ebenfalls als hinreichend. Ein neugestiftetes Wappen ist in Deutschland durch seine grafische Darstellung bereits urheberrechtlich geschützt und fällt unter das Gewohnheitsrecht („Recht am Wappen“), das in Verbindung mit dem Namensrecht angewendet wird.
Während der Stiftungsphase und/oder bei der Eintragung des neuen Wappens in eine Wappenrolle wird der Wappenstifter meist durch den Trägerverein der Wappenrolle, einen Wappenkünstler oder durch eine kommerzielle Wappenfirma beraten. Die Beratungstätigkeiten reichen von der Sichtung und Aufbereitung der eingereichten Unterlagen, über die Erstellung einer Wappenkonzeption, die grafische Ausarbeitung, dem Verfassen einer Blasonierung, der Übergabe des Stiftungsberichts oder eines Wappenbriefes bis hin zur Publikation des Wappens in der Wappenrolle.
Abgrenzung
Wenn ein historisches Wappen existiert und eine Führungsberechtigung eindeutig nachgewiesen werden kann, ist es grundsätzlich nicht notwendig, ein neues Wappen zu stiften (man kann das "alte" Wappen weiterführen). Es ist jedoch nicht unüblich, das Wappenführende bekannte Stammwappen oder ältere Wappen der eigenen Familie abändern oder in irgendeiner eindeutigen, identitätsstiftenden Weise "neu" für die eigene Familienlinie gestalten. Wenn die Veränderung die textuelle Beschreibung (Blason) des Wappens nicht verändert, wird das vorhandene Wappen nicht "neu gestiftet", sondern lediglich "neu aufgerissen".
Einzelnachweise
- ↑ Adolf Matthias Hildebrandt (Begr.), Ludwig Biewer (Bearb.): Handbuch der Heraldik. Wappenfibel. Hrsg. vom Herold, Verein für Heraldik, Genealogie und Verwandte Wissenschaften., 19., verb. und erw. Aufl., bearb. im Auftr. des Herolds-Ausschusses der Deutschen Wappenrolle von Ludwig Biewer, Degener, Neustadt an der Aisch 1998, ISBN 3-7686-7014-7. S. 145