Wappenkranz

Ein Wappenkranz (hergeleitet vom althochdeutschen Wort „krenzen“ für „umwinden“; auch Wappenkreis oder ähnlich genannt), ist in der Heraldik und in der Numismatik ein Oberbegriff für
- die ringförmige (seltener viereckig-, sechseckig-, achteckigförmige etc.) Darstellung/Anwendung von mehreren Einzelwappen, die in der Regel ein Objekt, ein anderes Motiv oder ähnliches „umwinden“.
- alle Wappenfiguren, Prachtstücke, Armaturen oder ähnliches, die in irgendeiner Form einem Kranz
nachempfunden sind beziehungsweise in der Wappenkultur als kranzförmige Gebilde gebräuchlich sind (zum Beispiel Lorbeerkranz, Rautenkranz und so weiter)
Darstellung
Die Anzahl der Einzelwappen in einem Wappenkranz reicht von drei bis zu mehreren Dutzend, in der Regel in achsensymmetrischer Anzahl. Ein Wappenkranz kann durch eine Kartusche oder ähnliches unterbrochen sein und in vereinzelte „Wappenzweige“ auslaufen, die die Grundsymmetrie des Wappenkranzes in gewissem Sinn brechen.
Anwendung
Gewöhnlich stehen die „kranzförmig“ angeordneten Einzelwappen eines Wappenkranzes in einer bestimmten Beziehung zueinander. Zum Beispiel erscheinen im Wappenkranz nur Vorfahrenwappen, nur Bistumswappen, nur Wappen von Domherren, nur die Gildenwappen einer Region, nur die Wappen der Bundesländer oder ähnliches.
Wappenkränze werden in Zusammenhang mit vielen Objekten angewendet und finden sich unter anderem beispielsweise
- als kreisförmige Prägung auf einer Münze
- als runde Konstruktion mit Wappen, die am Stamm eines Schützen-/Gilden-/Wappenbaums befestigt ist
- als Verzierung eines Wappentellers, Wappenhumpens etc.
- als um einen Brunnen herum angebrachter Wappenschmuck
- als um den Sockel eines Denkmals herumlaufende Wappengalerie
Weblinks
Lemma Wappenkranz. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch, Leipzig 1854-1960 (woerterbuchnetz.de).