Turm (Heraldik)
(um 1335/45; Turm mit drei Zinnen;: redendes Wappen Turn; nach Zürcher Wappenrolle; Aufriss Runge, 1866)
Das Bauwerk Turm (auch Thurm geschrieben; mittelhochdeutsch turn; lateinisch turris; französisch tour; englisch tower) und sämtliche Turmtypen sind im Wappenwesen (Heraldik) gemeine Figuren, die je nach Wappen durch markante oder besondere architektonische Details sehr unterschiedlich gestaltet sein können.
In der heraldischen Literatur oder umgangssprachlich ist der Ausdruck auch als Oberbegriff gebräuchlich, unter dem alle turmartigen Wappenfiguren zusammengefasst sind („die Turmfiguren“).
Geschichte
Wann ein Turm zum ersten Mal in einem Wappen dargestellt wird, ist unbekannt beziehungsweise nicht ausreichend erforscht. Im 14. Jahrhundert ist die Turmfigur zum Beispiel im Codex Manesse und in der Züricher Wappenrolle nachweisbar. Vermutlich ist sie schon früher gebräuchlich, da Türme (mit Zinnen) nicht nur wehrhafte Bauteile waren, sondern auch Bedeutungsträger und herrschaftliche Symbole:
„In der Wappenkunst werden Türme mit Zinnen, Tor und Schutzgatter häufig in Stadtwappen dargestellt, vor allem dann, wenn der Städtenamen auf -burg endet. Nach Böckler (1688) sind sie spekulativ so zu deuten, als wären sie Hinweise auf Kastelle und Festungen, die der Wappeninhaber »entweder am ersten bestiegen, oder ihren Feldherren ritterlich vertheidigt haben... Aus besagtem ist leichtlich zu schließen, daß der Thurn in einem Schilde Personen von hohem Verdienste bedeuten muß.« –“
- Turmartige Figuren nach Züricher Wappenrolle (um 1335/45)
- Turmartige Figuren nach Armorial de Gilles Le Bouvier (etwa 1455)
Darstellung
„Mit“ oder „ohne“ Perspektive
Im Wappenschild sollte die Turmfigur grundsätzlich im Sinne der Heraldik im Aufriss ![]() |
Die genauen Formen, Erscheinungen und Varianten der gemeinen Figur Turm sind trotz einiger Ansätze in der heraldischen Literatur nicht allgemeingültig, systematisch, konsistent und erschöpfend bestimmt. Exakte Abgrenzungen zu vergleichbaren Figuren (Tor, Burg, Kastell u. ä.) sind nicht in jedem Fall gegeben. Im 19. Jahrhundert verweist der Heraldiker Ralf von Retberg beispielsweise auf die Bedeutungsverwandheit von Turm- und der Burgfigur:
„Thurm (..) ziemlich gleichbedeutend mit Burg (vergleiche dort).“
Insbesondere bei sprechenden Wappen kann die Betrachtung des Namens des Wappenführenden bei Interpretation hilfreich sein, ob eine Burg oder ein Turm im Wappen gezeigt wird. Zum Beispiel führen die Torriani selbstredend die Figur „Turm“ im Wappen, nicht etwa eine „Burg“; der Ort Burg bei Murten
[„Burg FR“] dagegen führt eine „Burg“, keinen „Turm“.
Grundsätzlich ist die Turmfigur -- heraldisch stilisiert -- entweder dem auf einer verhältnismäßig kleinen Grundfläche hoch aufragenden, schlanken Idealbild des gleichnamigen mittelalterlichen Bauwerks nachempfunden (vgl. „Turm“
); oder sie ist eine wappenmäßig vereinfachte Wiedergabe eines realen (ehemaligen oder noch bestehenden) turmartigen Bauwerks. Im Wappen erscheint sie teilweise isoliert beziehungsweise solitär stehend („echter Turm“, zum Beispiel Rundturm, Campanile, Wartturm), teilweise mit anderen Bauwerken zu einem architektonischen Ensemble bzw. einer „baulichen Anlage“
verbunden (zum Beispiel als Kirchturm einer Kirche, als Bergfried einer Burg, als Wehrturm einer Stadtbefestigungsanlage).
Turm beziehungsweise Zinnenturm
Wird eine Turmfigur in der Wappenbeschreibung nicht näher bestimmt, sondern lediglich als Turm („gemeiner Turm“) beschrieben, ist das Motiv im Wappenaufriss - heraldisch stilisiert - als Idealbild eines mittelalterlichen Zinnenturms („zinnenbewehrter Turm“) wiederzugeben. In seiner einfachsten Form erscheint ein „(gemeiner) Turm“ (= „Zinnenturm“) als eine Farbfläche in Gestalt eines stehenden, harmonischen Rechtecks (zum Beispiel im goldenen Schnitt, also im Verhältnis 1:1,618 oder im Doppelquadrat 1:2 bzw. 1:1,732), welches oben mit einem „Zinnenkranz“, bestehend aus drei, vier, selten mehr oder weniger gleichförmigen, aber übertriebenen „Zinnen“ mit gleich breiten Zwischenräumen besetzt ist. Die Zinnen (von althochdeutsch zin ‚Stab‘) erscheinen gewöhnlich als Farbflächen in Form von stehenden Rechtecken in der derselben Tinktur wie der Rest der Turmfigur. Oftmals sind äußeren Zinnen nach rechts und links über dem eigentlichen Turmbau übertretend.
Soll eine Turmfigur „ohne Zinnen“ in einem Wappen erscheinen, sollte dies ausdrücklich in der Wappenbeschreibung erwähnt sein.
Besitzt eine Turmfigur oben einen wie auch immer gearteten baulichen Aufbau, so sind Zinnen nicht darzustellen, es sei denn, sie werden in der Wappenbeschreibung explizit angezeigt. Ein „Turm mit Dach“ ist beispielsweise ohne Zinnen aufzureissen, ein „gezinnter Turm mit Dach“ erscheint dagegen im Wappen mit Zinnenkranz und mit Dach.
Zinnenanzahl
Die Anzahl der Zinnen kann gemeldet werden; ohne besondere Meldung wird die Turmfigur gewöhnlich mit drei oder vier Zinnen dargestellt (die Darstellung obliegt in diesem Fall der künstlerischen Freiheit des aufreissenden Wappenkünstlers beziehungsweise sollte der Gesamtharmonie des jeweiligen Wappaufrisses zuträglich sein).
- Anzahl der Zinnen
Zinnenformen
Eine besondere Form der Zinnen einer Turmfigur kann man in einer Wappenbeschreibung unter Verwendung der heraldischen Kunstsprache definieren. Beispielsweise erscheinen Turmfiguren in Wappen zuweilen mit Kreuzzinnen, welschen Zinnen, Spitzzinnen, Propfzinnen und so weiter.
- Form der Zinnen (Auswahl)
Nachbildung eines realen Turms
Im Wappen ist das Motiv Turm manchmal die vereinfachte Wiedergabe eines ehemaligen oder noch bestehenden Turms im Einzugs- oder Herrschergebiet der Wappenführenden. Seit dem 15. bis heute sind die Varianten der Figur reichhaltig (besonders in Stadt- und Ortswappen, in denen auf ein kommunales Turmvorbild verwiesen wird). Nachbildungen eines realen Turmes im Wappen müssen in der Wappenbeschreibung nicht explizit erwähnt sein. Es reicht gewöhnlich aus, die Nachbildung in der klassischen Kunstsprache der Heraldik genau so zu umschreiben, daß das Motiv in einem Wappen entsprechend stilisiert wiedergegeben werden kann.
Turmfiguren, deren Darstellung sich an reale Türme anleht (Auswahl) | Vorbild | Wappen | |
---|---|---|---|
Ebsdorfergrund![]() |
Die zinnenbewehrte Turmfigur im Wappen der Großgemeinde Ebsdorfergrund![]() ![]()
Ein ergänzender Ausdruck „Wittelsberger Warte“ ist in der Wappenbeschreibung überflüssig, da der zuvor genannte Blason alle Informationen enthält, die für einen Wappenaufriss notwendig sind. Er gehört nicht in den Blason, sondern in eine vom Blason unabhängige „Symbolbeschreibung“ zum Wappen. |
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Turmformen und -merkmale
Türme erscheinen heute im Wappenwesen in vielfältiger Form. Ihre Darstellung im Wappen folgt zum Beispiel einem bestimmten Zeitgeist, einer lokalen Turmform oder womöglich dem subjektiven Geschmack des Wappenführenden/Wappenkünstlers. Finden sich in der Früh-/Blütezeit des Wappenwesen nur wenige, eher schlichte geometrische Grundformen, gibt es im Laufe der Jahrhundert eine Tendenz, Türme immer nuancierter darzustellen. Ergänzungen wie die Stilisierung von Stockwerken mittels simpler gerader Linien oder eines (einfache, doppelten, beiderseits verbreiterten) Turmfußes werden in der Regel als zweitrangig aufgefasst und wohl nur ausnahmsweise gemeldet. Ein zweiter Zinnenkranz, der den Turm zweigeschossig erscheinen lässt, deutet man dagegen als besonderes architektonisches Detail, welches man melden sollte.
- Einfache Gestaltungsbeispiele (Turm mit Zinnen)
Tingierung von Turmfiguren
Die Tingierung der Turmfigur folgt den Regeln für heraldische Farben. Die bevorzugte Tingierung aller Turmformen ist nach Retberg Silber, gefolgt von den selteneren Farben Gold, Rot, Blau oder Schwarz,[2] wobei Türme vereinzelt auch in Grün oder in Naturfarbe erscheinen. Sind die Turmfenster oder andere Elemente des Turms andersfarbig tingiert, so ist dies anzuzeigen (zum Beispiel: „Turm mit goldenen Fenstern“; „Turm mit schwarzen Schießscharten“).
Silberner Turm (Arth
)
Schwarzer Turm (Altstetten
)
Roter Burgturm (Feldberger Seenlandschaft
)
Goldener Zinnenturm (Baitenhausen
)
Zinnenbewehrter Turm aus blauem Mauerwerk (Kreis Lübbecke
)
Oben: Grüner Zinnenturm mit offenem Fenster und ebensolchem Tor (Turnau
)
Vorne: Turm mit Dach in Naturfarbe (Benavites
)
- Siehe auch; Heraldry of the world, abgerufen: 18. November 2020:
Türme in Schwarz, Türme in Blau, Türme in Gold, Türme in Grün, Türme in Rot, Türme in Silber, Türme in Naturfarbe
Gebäudeöffnungen von Türmen
Die Bauweise einer Turmfigur (rund, eckig etc.) und die Form, Lage und Anzahl der Gebäudeöffnungen (Fenster, Tür, Erker, Eckturm, Wehrgang, Zwischendach, Sims, Schießscharte und so weiter) sollten bei der Blasonierung eindeutig, detailliert und so kurz wie möglich beschrieben sein. Fenster können beispielsweise „in einen Rundbogen gefasst“ sein, „einzeln“, „doppelt“, „in Drei-“ oder einer anderen Mehrzahl erscheinen. Sowohl Fenster als auch Turmtüren und Turmtore können „offen“ oder „geschlossen“ sein.
Geschlossen | Der Ausdruck „geschlossen“ steht stets im Zusammenhang mit irgendwelchen Öffnungen der Turmfigur (Fenster, Tür, Tor). Der Eindruck eines „geschlossenes Tores“ kann beispielsweise entstehen, indem der Schild oder das Feld und der Turm in heraldischen Farben (außer Schwarz) tingiert sind, das Tor selber aber Schwarz aufgerissen wird. Erscheint ein „geschlossenes Turmtor mit (zwei) Türflügeln“, ist dies zu melden. In diesem Fall kann ein Konturstrich in anderer Farbe in der (schwarzen) Tormitte die zwei Flügel kenntlich machen; ein geschlossenes Turmtor „ohne Türflügel" wird dagegen ohne Strich in der Tormitte bloß als (schwarze) Farbfläche dargestellt. Oft wird jedoch ein geschlossenes Turmtor nicht mit Schwarz, sondern mit einer anderen, von der Turmfarbe abweichenden Farbe dargestellt. In diesem Fall sind die Türflügel meist mit Beschlägen oder Scharnieren am Turm/Torrahmen befestigt und das Tor wird nicht nur als Farbfläche, sondern beispielsweise mit Linien oder einer Damaszierung mit einem Muster aufgerissen, wodruch der Eindruck eines Holztores verstärkt wird. Die Tinkturen der Befestigung oder der Türflügel sind stets zu melden, wenn sie von der Farbe des Tores/Turmes abweichen. | |
Offen | Der Ausdruck „offen“ steht stets im Zusammenhang mit irgendwelchen Öffnungen der Turmfigur (Fenster, Tür, Tor). Ein „offenes Tor“ erscheint beispielsweise „offen“, indem der Turm in einer anderen, die Tormitte in der gleichen Farbe wie der Schild tingiert ist. Ist beispielsweise der Schild Silber tingiert, könnte die Tormitte, wo sich gewöhnlich die Tür eines Tores befindet, ebenfalls Silber, die Turmdarstellung jedoch in der Farbe Rot erscheinen. Bedeckt ein offenes Turmtor ein Heroldsbild, so kann dieses in der Tormitte sichtbar sein. Erscheint ein „offenen Turmtor mit Türflügeln“, ist dies zu melden. Die Türflügel sind in diesem Fall meist rechts und links vom offenen Tor zu sehen und häufig mit Beschlägen oder Scharnieren am Turm oder am Torrahmen befestigt. Die Tinkturen der Befestigung oder der Türflügel sind zu melden, wenn sie von der Farbe des Tores/Turmes abweichen. |
Dachformen von Turmfiguren
Die Dachform der Turmfigur ist gegebenenfalls anzuzeigen.
„Thurm (Tafel XXV. Figur 22. bis 26.): Hier muss man zunächst unterscheiden, ob der Thurm ein Zinnenthurm, also in der Gestalt wie Figur 24. ist, also kein Dach hat, oder ob der Thurm „bedacht“ ist, was stets besonders zu melden ist (..)“
Wird die Dachform nicht angezeigt, erscheint die Figur gewöhnlich mit einem sogenannten „Spitzdach“; wird ein Turm oder das Turmdach durch weitere Elemente (Kreuz, Turmknopf, Windrichtungsgeber geziert, ist dies ebenfalls zu melden:
„Wenn nichts anders gesagt ist, hat das Dach, welches spitz ist, keinen Knopf; ist dies aber der Fall, oder trägt der Knopf noch Windfahne oder Kreuz, so ist es zu melden.“
Türme mit einem außergewöhnlichem Dach „sind besonders zu beschreiben.“[3] Zu den besonderen Dächern zählen unter anderem Pyramidendach, Zwiebeldach/-haube/-helm, Schrägdach, Runddach. Kegeldach, Kuppeldach, Satteldach, Zeltdach, Keildach, Rhombendach, Glockendach, Kreuzdach, Faltdach, Helmdach, Knickhelm, Zwiebeldach, Welsche Haube und so weiter). Maximilian Gritzner führt als Beispiel für ein besonderes Dach ein Scharwachtürmchen an (das ist ein Turm mit beknopftem Kuppeldach, Figur 22.).
Behelmter Turm
Der veraltete Ausdruck „behelmt“ ist gelegentlich bei der Blasonierierung von Turmfiguren gebräuchlich, wenn sie „mit Dach“, insbesondere „mit Helmdach“ im Wappen erscheinen oder ein Turmdach eine andere heraldische Farbe als der Rest der Figur hat.
- Behelmte Türme
Torburg, der mittlere Turm blau behelmt (Bad Kissingen
)[4]
Silberner, schwarz gefugter behelmter Turm (Hausneindorf
)[5]
Behelmter Kirchturm (Zemendorf-Stöttera
)[6]
Historische Merkmale (17. Jahrhundert)
Mit heute teilweise veralteten Ausdrücken bezeichnete Georg Wilhelm Kühnen, der im Jahre 1694 das Werk La Nouvelle méthode raisonnée du blason des Heraldikers Claude-François Ménestrier ins Deutsche übertrug, ein paar architektonische Merkmale von Turmfiguren, die heute gewöhnlich in anderer Weise gemeldet werden:
„Die Thürne sind gemauret, bezinnet, oberst bethuͤrnlet, betagleuchtet, beschutzgattert, offen, bedeckt, bewindfaͤhnelt, begibelt.“
Merkmal (1694) | Beschreibung | mit |
---|---|---|
Besitzt die Figur Turm ein mit schwarzen Strichen angedeutetes Mauerwerk mit schwarzen Fugen, ist dies zu melden (zum Beispiel: „Roter Turm, [schwarz] gemauert“). | ||
Der Ausdruck „bezinnet“ ist veraltet; statt dessen ist der Audruck „gezinnt“ gebräuchlich. Dass eine Turmfigur „mit Zinnen“ erscheint, kann man in der Wappenbeschreibung anzeigen, muss es aber nicht, da ein Turmmotiv gewöhnlich mit Zinnen aufgerissen beziehungsweise explizit mit dem Ausdruck „Zinnenturm“ angesprochen wird; wenn ein Turm „ohne Zinnen“ erscheinen soll, sollte man dies dagegen ausdrücklich anmerken. | ||
Oberst bethuͤrnlet | Der Ausdruck „oberst bethuͤrnlet“ ist veraltet; soll oben auf einer Turmfigur ein zusätzlicher turmartiger Aufbau aufgesetzt sind, umschreibt man es heute zum Beispiel mit „Turm mit Türmchen“ (französisch [tour] donjonnée; englisch [tower] with turret; vgl. WBO, Nr. -572). | |
Begibelt | Auch der Ausdruck „begibelt“ ist veraltet; statt dessen meldet man zum Beispiel „Turm mit Giebel“, was besagt, dass die Turmfigur oben mit einem frontalen Dreiecksgiebel aufzureissen ist. Andere Giebelformen sind zu melden. | |
Bedeckt | Der deutschprachige Ausdruck „bedeckt“ (französisch couvert) wird heute nicht mehr oder nur selten im Zusammenhang mit Turmfiguren verwendt. Nach Kühnen S. 91 ist damit ein Turm gemeint, der „ein Dach und ein Giebel hat“; er verwendet den Ausdruck synonym zum Ausdruck „gedeckt“ (S. 148), der heute allerdings eher in der Bedeutung „mit Dach, bedacht“ („oben geschlossener Turm“) gebräuchlich ist, wobei das Dach gewöhnlich ohne zusätzlichen Giebel aufgerissen wird. In der Wappenbilderordnung des Herold wird allerdings unter dem Stichwort „mit Dach“ (WBO, Nr. -573) ein Turm mit einem dreieckigen Spitzdach gezeigt, welches im Grunde nicht von einem Dreiecksgiebel zu unterscheiden ist. | |
Der Ausdruck „bewindfaͤhnelt“ ist veraltet; soll oben auf einer Turmfigur eine zusätzliche Windfahne aufgesetzt sein, wird dies heute zum Beispiel mit dem Ausdruck „Turm mit Windfahne“ umschrieben. Gegebenenfalls bestimmt man heute zusätzlich die Windfahnenart/-form, ob die Windfahne rechts- oder linkswehend erscheinen soll et cetera. | ||
Der Ausdruck „beschutzgattert“ ist veraltet; heute umschreibt man ein entsprechendes Motiv einfach mit dem Ausdruck „Turm mit Fallgatter“ (WBO, Nr. -575). Zusätzlich sollte gemeldet werden, ob das Fallgatter „geschlossen“, „halbgezogen“ oder „hochgezogen“ im Wappen erscheint. | ||
„Betagleuchtet“ ist ein „scheusslicher Ausdruck älterer Heraldiker, gebraucht von Thürmen, Burgen etc., wenn durch Fenster und Thür die Schildfarbe sichtbar ist.“[8] Der veraltete Ausdruck sollte in einer Wappenbeschreibung nach Möglichkeit nicht angendet werden. Statt dessen kann man beispielsweise eine Beschreibung wie „in Silber ein roter Turm mit silbernen Fenstern und ebensolchem Tor“, „roter Turm mit offenen Fenstern und ebensolchem Tor“ (siehe nachstehend) oder ähnliches verwenden. |
Turm mit anschließender Mauer (Turm versus Burg)
Ein einzelner Turm wird gewöhnlich alleinstehend und ohne anschließende bauliche Anlagen dargestellt. Gelegentlich erscheint ein Turmmotiv jedoch mit einer oder zwei anschließenden Mauern in einem Wappen. In diesen Fällen wird die Figur in der Regel im Wappenwesen ebenfalls als „Turm“ angesprochen; sind dagegen zwei oder mehr Türme mit einer Mauer verbunden, ist diese gemeine Figur nicht als „Turm“ zu blasonieren, sondern als „Burg“. Ein vieltürmiges Bauwerk (Burg, Kastell et cetera) ist als solches anzusprechen, wobei die Anzahl, Stellung, Bauweise et cetera der einzelnen Türme und Mauern gesondert beschrieben werden können, wenn diese tatsächlich heraldisch oder darstellerisch relevant sind beziehungsweise die Wappenführenden/-stifter diese als wesentlich für ihr Wappen bestimmen.
Cave: Hin und wieder wird in Wappenbeschreibungen und in der Umgangssprache durch Mißverständnisse oder durch fehlende Kenntnisse in der heraldischen Terminologie eine Turmfigur mit anschließenden baulichen Anlagen irrtümlich als „Burg“ oder ähnliches gedeutet und vice versa: ein Burgfigur (oder ähnliches) als „Turm mit baulichen Anlagen“.
Typ | Turmanzahl | Beschreibung | Beispiel |
---|---|---|---|
Turm (burgundisch) |
1 | Ein solitärer Turm mit einer anschließenden Mauer (burgundischer Typ[9]) ist gewöhnlich nicht als Burg, sondern als solcher zu beschreiben (selbst wenn die Figur im Wappen eigentlich einer „Burg“ nachempfunden sein sollte). Beispiel: (Lasbordes, Frankreich) Zinnenturm mit offenem Fallgatter, zwei geschlossenen Fenstern und links anschließender Zinnenmauer, beide gemauert. |
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Turm | 1 | Auch ein solitärer Turm mit zwei Mauern ist gewöhnlich nicht als Burg, sondern als solcher zu beschreiben. Beispiel 1: (nach Armorial de Gilles le Bouvier, etwa 1455) Gemauerter roter Zinnenturm mit offenem Tor, beiderseits mit einer gezinnten Mauer versehen, mit rechts einer rechtswehenden schwarzen Fahne, links einer ebensolchen linkswehend Beispiel 2: Turm mit Mauer (nach Siebmacher, 1889) |
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Burg (alemannisch) |
2, 3 oder mehr |
Nach Möglichkeit ist in Wappenbeschreibungen eine Turm- von einer Burgfigur abzugrenzen. Die Figur „Burg“ erscheint gewöhnlich und in ihrer einfachsten Form als „zwei Burgtürme, die mit einer Mauer verbunden sind“ (alemannischer Typ)[9] bzw. mit noch mehr Türmen, weiteren Gebäudeteilen etc., mit denen sie eine zusammenhängende Bauwerkanlage bildet.
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Turmanzahl
Ein einzelner Turm kann schwebend oder zum Beispiel aus dem unteren Schildrand wachsend in einem Wappen erscheinen. Das Motiv wird jedoch nicht nur in Einzahl, sondern zuweilen auch in Mehrzahl im Wappenschild dargestellt. Die Wappenbeschreibung nennt die Anzahl und Stellung der Türme zueinander („drei Zinnentürme 2-über-1 [gestellt]“; „drei Türme pfahlweise“, „drei Türme balkenweise“ et cetera). Die bevorzugte Anzahl der Türme beträgt eins, zwei, drei oder vier, seltener mehr.
1 Zinnenturm mit schwarzen Rundbogentor (Bietigheim-Bissingen
)
2 Türme (rechts viereckiger, zinnengekrönter Turm; links Rundturm mit Spitzdach; Gleichen
)
3 gemauerte rote Zinnentürme 2-über-1 (Allenwiller
)
4 Türme (Kloster La Vieuxville
)
5 Türme 2-über-1-über-2 (Torres del Río
)
6 Türme
(Brión)
7 Türme
(Landkreis Liebenwerda)
8 Türme
(Amoeiro)
Turm mit wachsender Figur
Aus einer Turmfigur wachsen zuweilen andere Figuren hervor, die also teilweise zu sehen sind.
Turm mit wachsendem Löwen (Bergen auf Rügen
)
Festungsturm mit wachsendem Bär (Esens
)
Zinnenturm, aus dessen mittlerer Zinne 3 Eichenblätter wachsen (Ernsgaden
)
Wappenbilderordnung
- Der Turm wurde zusammen mit dem Zinnenturm in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Bauwerke unter der Nr. 8041 aufgenommen.
- Der Turm mit spitzem Dach wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Bauwerke unter der Nr. 8042 aufgenommen.
Siehe auch
Weblinks
- Commons: Türme in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Tower. Internet: mistholme.com. Erstellt: 5. Juni 2014. Abgerufen: 18. November 2020 (englisch)
Einzelnachweise
- ↑ Lexikon der Symbole: Turm. Knaurs Lexikon der Symbole, S. 1126 (vgl. LdS, S. 452-453). 1989, 1994, 1998.
- ↑ Hochspringen nach: 2,0 2,1 Ralf von Retberg: Die Geschichte der deutschen Wappenbilder. Aus Ralf von Retbergs Nachlasse. 1884. Posthum in: Jahrbuch der k.k. heraldischen Gesellschaft Adler zu Wien. XIII./XIV. Jahrgang. Wien 1886/1887. Seite 49. f.
- ↑ Hochspringen nach: 3,0 3,1 3,2 J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S. 114. Tafel XXV. Figur 22. bis 26.
- ↑ Wappenbeschreibung: „In Silber eine rote Torburg mit drei gezinnten Türmen, deren mittlerer blau behelmt und mit einem von Schwarz und Silber geteilten Schild belegt ist; darin eine abgeschnittene Greifenklaue in verwechselten Farben.“
- ↑ Wappenbeschreibung: „In Blau hinter einer silbernen, schwarz gefugten, gezinnten Mauer ein silberner, schwarz gefugter behelmter Turm mit kleiner Fensteröffnung.“
- ↑ Wappenbeschreibung: „Im gespaltenen Schild vorne in Blau ein goldener, vom Schildfuß ausgehender barock behelmter Kirchturm, hinten in Gold eine blaue Weinrebe von vier auswärts gewendeten Blättern und einer Traube, überhöht von einer blauen Krone.“
- ↑ Georg Wilhelm Kühn(en) (Hrsg.): Wohlanständige Adels-Zierde, das ist, Neue Umleitung zu der sogenannten Herold- oder Wappen-Kunst. Wie dieselbe durch den hierinn sonderlich berühmten P. Claude François Ménestrier, in franzöischer Sprache verfaßt (..) nach dem Parisischen Exemplar so Anno 1691 aufs neueste herausgeben (..) 1694. S. 73, 74 (Google); Übersetzung des Werkes Claude-François Ménestrier
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S. 203
- ↑ Hochspringen nach: 9,0 9,1 Walter Leonhard: Das grosse Buch der Wappenkunst. Entwicklung, Elemente, Bildmotive, Gestaltung. Callway, München 1978, ISBN 3-8289-0768-7, S. 263–264 (Genehmigte Lizenzausgabe für Weltbild Verlag GmbH: Bechtermünz, Augsburg 2000).