Fallgatter (Heraldik)

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Fallgatter
 
als alleinstehendes Motiv (im Stammwappen derer von Schele)
 
als Teil einer anderen Figur, hier: Torturm mit geöffnetem Fallgitter (Wappen derer von Lambsdorff)
2016: Fallgatter (Wappenaufriss mittels moderner Grafiksoftware; Urheber: © Frank Martinoff)
Fallgatter am Palazzo d'Accursio, Bologna
Fallgatter am Cahir CastleW-Logo.png

Das Fallgatter (auch Fallgitter, Schutzgatter/-gitter, Verteidigungsgatter/-gitter, Verteidigungstor, Herse oder nur Gatter/Gitter genannt; frz.: herse sarrasine, porte coulissante; engl.: portcullis; dän.: Forsvars[1]) ist in der Heraldik eine gemeine Figur.

Darstellung

Die Figur Fallgatter erscheint in Wappen als einzelnes Motiv oder als Bestandteil eines anderen Wappenmotivs (zum Beispiel als Teil einer Torkonstruktion bei einer Burg, einer Mauer, einem Turm etc.). In der Regel ist die Figur dem gleichnamigen Gitter aus starken, zusammengefügten Holzbalken nachempfunden, wobei die vertikale Balken unten zugespitzt sind und die ganze Konstruktion gewöhnlich durch Eisenbeschläge verstärkt wird (siehe in der Wikipedia „Fallgatter“W-Logo.png). Die Art und Weise, wie ein Fallgitter in einem Wappen dargestellt wird, ist zu melden (geöffnet, geschlossen, gezogen, halbgeöffnet und so weiter). Zusätzliche Attribute wie Ketten, mit denen ein Fallgitter normalerweise aufgezogen oder heruntergelassen wird, sollten ebenfalls angezeigt werden. Oft ist das Fallgitter in einer anderen heraldischen Farbe tingiert, als die anderen Gebäudeteile.

Siebmacher

Fallgatter: (Tafel XXV. Figur 43.): war das (an Ketten hängende) Verschlussmittel von Burgtoren innerhalb der Torflügel. Solche Gatter führen zum Beispiel die von Gattermayer in Österreich, die Freiherr von Grainger in Bayern, die Hess von Wichdorf ferner die von Schwarzkoppen und Andere, teils mit, teils ohne Ringe und Ketten, was zu melden ist.

Nicht ein Fallgatter, natürlich auch kein „Notenpult“ sondern ein altertümlicher Leuchter ist die Figur im Wappen der Mecklenburgischen von Levetzow.“

Siebmacher/Gritzner (1889)[2]

Geschichte

Das Fallgatter ist auf einem englischen ½ Dollarstück bereits im 16. Jahrhundert abgebildet.

Abgrenzung

Die gemeine Figur Fallgatter/-gitter sollte man nicht mit dem Heroldsbild Gitter (Heraldik) verwechseln.

HW Gtk-go-forward-ltr.png Hauptartikel: Gitter (Heraldik)

Symbolik

Das Fallgitter symbolisiert außerhalb der Heraldik teilweise entweder „Offenheit“ (offenes Fallgitter) oder „Verschlossenheit“ (verschlossenes Fallgitter). In der Symbolbeschreibung greifen Wappenführende diese Symbolik teilweise auf, um zum Beispiel auf historischen Begebenheiten oder ähnliches anzuspielen.

Wappenbilderordnung

Das Fallgatter besitzt in der Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) die Nummer 8085.

Weblinks

Commons: Fallgatter in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary Wiktionary: Fallgatter – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Lexikon Heraldik, Gert Oswald, VEB Bibliographisches Institut Leipzig, 1984
  2. J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie ( M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889.
  3. Wappenbeschreibung: „In von Silber und Schwarz geteiltem Schildbord, von Schwarz und Silber wellenförmig geteilt, oben fünf silberne Bollen 2:1:2, unten eine schwarze Toranlage mit zwei Zinnentürmen und einem geschlossenen roten Fallgitter.“
  4. Wappenbeschreibung: „In Rot eine schwarz gefugte silberne Torburg mit einem spitzdomig überdachten und mit einem Tatzenkreuz besetzten, gezinnten Mittelteil, darin eine rundbogige schwarze Pforte mit halbgezogenem Fallgatter und fünf schwarzen quadratischen Öffnungen darüber, flankiert von zwei gezinnten konischen Rundtürmen mit je einem schwarzen Fenster über einer schwarzen Kreuzscharte, vorkragendem Sockel und Oberteil.“
  5. Wappenbeschreibung: „In Silber eine bezinnte und gequaderte rote Burg zwischen deren zwei bezinnten, mit spitzen, geschindelten Dächern und je vier schwarzen Fenstern versehenen Türmen ein goldbewehrter roter Adler schwebt. Im offenen goldenen Torbogen erscheint ein aufgezogenes schwarzes Fallgatter.“ Quelle: Wappenangaben auf dem Dienstleistungsportal der Landesverwaltung des Landes Brandenburg
  6. Wappenbeschreibung: „In Rot eine goldene Burg mit breitem Torturm und zwei kleinen Mauertürmen, die goldbeknauften Dächer gold-rot quergestreift; der Hauptturm mit offenem Tor und über dem Torbogen ein hochgezogenes Fallgatter; in der Toröffnung schwebend ein blauer Schild mit goldenem Löwen.“