Burg (Heraldik)
Die Begriffe Burg und Schloss wurden und werden in der Heraldik weitgehend synonym verwendet; eine klare Abgrenzung der Begriffe ist nicht möglich. Bevorzugt ist in der heraldischen Literatur von mittelalterlichen Burgen aus der Früh-/Blütezeit des Wappenwesens die Rede; als man im 16. Jahrhundert begann, Burgen auch als schlos („Schloss“) zu bezeichnen, fing bereits die Verfallszeit der Heraldik an.[1]
Burg | |
Die Bauwerke Burg (auch Burganlage oder ähnlich genannt; französisch château fort; englisch castle) und Schloss (französisch château; englisch château) sowie sämtliche Burg-/Schlosstypen sind im Wappenwesen (Heraldik) gemeine Figuren, die je nach Wappen durch markante oder besondere architektonische Details sehr unterschiedlich gestaltet sein können.
Darstellung
Die gemeine Figur Burg ist – heraldisch stilisiert – dem gleichnamigen Bauwerk (→ „Burg“) nachempfunden. Im Wappen ist das Motiv manchmal die vereinfachte Wiedergabe einer ehemaligen oder noch bestehenden Burg im Einzugs- oder Herrschergebiet der Wappenführenden. Seit der „Verfallszeit der Heraldik“ (16. bis ca. 19. Jahrhundert) sind die Varianten der Figur reichhaltig (besonders in Stadt- und Ortswappen, in denen auf ein kommunales Burgen-Vorbild verwiesen wird). Bei der Blasonierung ist das dargestellte Gebäude so präzise zu beschreiben, dass alle Wappenkünstler heraldisch vergleichbare Wappenaufrisse für ein und dasselbe Wappen erzielen können. Die genauen Formen, Erscheinungen und Varianten der Figur sind trotz einiger Ansätze in der heraldischen Literatur nicht allgemeingültig, systematisch, konsistent und erschöpfend bestimmt. Im Wappenschild ist die Figur stets im Aufriss und nicht (oder nur sehr gering) perspektivisch darzustellen.
Anzahl der Burgtürme
Die Wappenbeschreibung nennt die Anzahl und Stellung der Burgtürme. Die bevorzugte Anzahl der Burgtürme beträgt zwei, drei oder vier, selten mehr oder weniger.
Typ | Turmanzahl | Beschreibung | Beispiel |
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Burg (alemannisch) |
2 | Die Figur Burg erscheint gewöhnlich und in ihrer einfachsten Form als „zwei Burgtürme, die mit einer Mauer verbunden sind“ (alemannischer Typ[2]). Beispiel 1335/1345: Wappen Schowenburg (nach Züricher Wappenrolle/Runge) |
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Burg/Turm (burgundisch) |
1 | Ein solitärer Turm mit einer anschließenden Mauer (burgundischer Typ[2]) ist gewöhnlich nicht als Burg, sondern als solcher zu beschreiben, selbst wenn im Wappen eigentlich eine Burg dargestellt wird. Beispiel: (Lasbordes, Frankreich) Zinnenturm mit offenem Fallgatter, zwei geschlossenen Fenstern und links anschließender Zinnenmauer, beide gemauert. |
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3 | Dreitürmige Burgen (oder mehrtürmige), mit Warten et cetera können nach Gritzner als Kastell angesprochen werden.[3] Es empfiehlt sich jedoch, nur jene Burg als Kastell zu melden, die einem der vielen Kastelle nachempfunden ist, wie sie in der Region Kastilien zum Schutz vor Angriffen der Araber ab dem 9. Jahrhundert errichtet worden sind. Beispiel: (Wappen der Könige von Kastilien) |
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Burg/Burganlage | 3 und mehr | Komplexe Burganlagen mit drei, vier, fünf oder mehr Türmen sind ausführlich zu blasonieren. Beispiel: (Wappen Bad Schmiedeberg) „In Silber eine rote Burg mit Zinnmauer und fünf gezinnten Türmen mit blauen Spitzendächern und Knäufen; der breite niedere Mittelturm mit offenem schwarzen Tor und hochgezogenem Fallgatter, über dem Tor eine runde und eine quadratische schwarze Öffnung, auf dem Dachknauf ein rot-silbernes Fähnchen.“ |
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Burg (turmlos) |
0 | Eine Burg ohne Turm ist ungewöhnlich und sollte gemäß ihrer Typologie genau gemeldet werden (zum Beispiel als „turmlose Wasserburg“ oder ähnliches), insbesondere, wenn die Figur eigentlich ein „Schloß“ darstellt und eine „Burg“ nur dem Namen nach ist („Schloß Wasserburg“). Beispiel: Zinnenbekrönte silberne Burg (Wasserburg) |
Bauweise der Figur Burg
Die Bauweise der Burg und ihrer Türme (rund, eckig, bedeckt/bedacht, mit Torturm, Wehrgang, Schießscharten, Zinnen etc.) ist so eindeutig, detailliert und kurz wie möglich zu beschreiben. Das Tor einer Burg (Burgtor) kann beispielweise „geschlossen“ oder „offen“ sein, ein Fallgitter kann als „gezogenes“ oder als „geschlossenes“ dargestellt werden. Kombinationen sind möglich. Wird nichts anderes gemeldet, ist das Burgtor mittig beziehungsweise im Zentrum der Gesamtfigur zu stellen. Die Burgmauern auf einigen Wappen tragen Heilige oder andere Figuren. Oft sind diese Figuren wachsend, also nur teilweise zu sehen.
„Burg (Tafel XXV. Figur 27. bis 31.): nennt man eine Mauer, welche entweder von zwei Türmen flankiert, oder mit solchen besetzt ist. Gut ist es, bei der Beschreibung sogenannter Burgen diese Angabe etwas genau zu stellen, damit da, wo die Abbildung fehlt, der nach Beschreibung Zeichnende ein klares Bild erhält.
Besonders ist zu melden, ob nur die Mauer, oder auch und wieviel die Türme Zinnen, Dächer, Fenster und Tore haben, ob letztere rundbogig, spitzbogig oder viereckig sind, ob Torflügel verschlossen oder geöffnet, oder ganz fehlen, in welchem letzeren Falle man (wo Schildfarbe sichtbar) offenes Tor sagt, endlich ob das Tor ein Fallgatter hat, ob dies emporgezogen oder niedergelassen ist, et cetera et cetera.“
Tinktur von Burgen
Die Tingierung der Figur folgt den Regeln für heraldische Farben. Sind die Burgfenster oder andere Elemente der Burg andersfarbig tingiert, so ist dies anzuzeigen (zum Beispiel: „Burg mit goldenen Fenstern“; „Burg mit schwarzen Schießscharten“). Veraltete Bezeichnungen wie „betagleuchtet“ sollten in der Beschreibung der Figur nach Möglichkeit vermieden werden. In der heraldischen Literatur gibt es Empfehlungen, wie eine Burg gewöhnlich zu tingieren ist: Wenn die Burg in Gold erscheint, sollten die Fenster und Türen Rot tingiert sein; wenn die Burg in Silber erscheint, sollten die Fenster/Türen/Schießscharten etc. in Schwarz aufgerissen werden; wenn die Burg eine heraldische Farbe hat (Rot, Blau, Schwarz, Grün), sollten die Fenster, Tore usw. in einem heraldischen Metall (Gold/Silber) erscheinen. Andere Farbkombinationen sind zu melden.
In der Frühzeit des Wappenwesen erscheint die Burg gewöhnlich ohne Mauerwerk. Besitzt die Figur Burg im Wappen ein mit Strichen angedeutetes Mauerwerk mit Fugen, sollte dies gemeldet werden (zum Beispiel: „Silberne Burg, [schwarz] gemauert“).
Wasserburg
Burg im Wappen Hamburgs
Eine der bekanntesten Burgfiguren erscheint im Wappen Hamburgs, deren Wurzeln bis ins 13. Jahrhundert zurückreichen.
Turm
Ein Turm oder eine Burg, die nur als einziger Turm (mit oder ohne Mauer) erscheint, ist nicht als Burg zu melden, sondern als Turm. Das Motiv bildet eine eigene Gruppe innerhalb der gemeinen Figuren. Die Unterscheidung kann bei der Interpretation insbesondere von sprechenden Wappen hilfreich sein (zum Beispiel führen die Torriani selbstredend die Figur Turm im Wappen, nicht etwa eine Burg; der Ort Burg bei Murten
[„Burg FR“] dagegen eine Burg, keinen Turm).
- Türme
Abgrenzung
Die Darstellungen von anderen Bauwerken (Häuser mit seitlichen Türmen, eigenständige Giebel- und Toransichten, Fensterabbildungen, Brücken, Stege, Kirchengebäude, einzelne, Türme, selbst Festungen et cetera) sollten nicht mit der Wappenfigur Burg verwechselt werden beziehungsweise sind von dieser eindeutig abzugrenzen.
Symbolik
- Im Wappenwesen werden Burgen mit Zinnen, Tor, Türen, Schutzgatter et cetera insbesondere in Stadtwappen dargestellt, wenn Städtenamen auf „-burg“ enden („redendes Wappen“) oder wenn die starke Befestigung einer Kommune dokumentiert werden soll.
- Außerhalb der Heraldik symbolisiert eine Burg oft feudale Macht, Uradel, Größe, Höhe, Asyl und Schutz gegen Feinde und den Teufel („Gottesburg“; „eine feste Burg ist unser Gott“, Luther; „der Herr ist meine Hilfe und meine Burg, mein Schutz und mein Erretter“, Psalm 144, 2). Eine Burg kann aber auch für böse Mächte oder den Mißbrauch der Macht stehen („Teufelsburg“).
Wappenbilderordnung
- Die Burg wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Bauwerke unter der Nr. 8021 aufgenommen.
Siehe auch
Weblinks
- Heraldry of the world, abgerufen: 13. August 2020:
Burgen in Schwarz, Burgen in Blau, Burgen in Gold, Burgen in Grün, Burgen in Rot, Burgen in Silber, Burgen in Naturfarbe, Burgruinen.
Einzelnachweise
- ↑ Lexikon des Mittelalters
. Bd. 2. München–Zürich 1983, S. 962–964.
- ↑ Hochspringen nach: 2,0 2,1 Leonhard, Walter: Das grosse Buch der Wappenkunst. Entwicklung, Elemente, Bildmotive, Gestaltung, Bechtermünz-Verlag 2003. ISBN 3-8289-0768-7. S. 262 und 263
- ↑ Hochspringen nach: 3,0 3,1 J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S. 114