Fliegender Fisch (Wappentier)

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Geflügelte Fische
 
Stammwappen derer von Brockdorff
 
Silberner Barsch im Wappen Droste zu Hülshoff

Das Wappentier Fliegender Fisch (auch geflügelter Fisch, Fisch mit Flügeln, Fisch, geflügelt oder ähnlich; französisch poisson ailé; englisch fish winged) ist in der Heraldik eine gemeine Figur.

Darstellung

Der fliegende Fisch erscheint in der Heraldik gewöhnlich als ein stilisierter, unbestimmter Fisch mit Drachenflügeln an seinem Körper. Andere Flügel (z. B. Adlerflügel) oder eine spezifische Fischart (geflügelter Aal, Hecht mit Flügeln etc.) sind zu melden.

Es gibt keine spezifischen heraldischen Vorgaben für ihn, außer jene, die für das Wappentier Fisch (oder eine bestimmte Fischart) und für Drachen- beziehungsweise Vogelflügel gelten. Die Farbgebung des Motivs, die Körperstellung und so weiter erfolgen nach den heraldischen Regeln. Die Flügel können anders als der Rest gefärbt sein.

Siebmacher

Geflügelte Fische (nach Siebmacher)

Geflügelte Fische (Tafel XXIII. Figur 11. 12.): das heißt Fische mit Drachenflügeln, zeigen die Wappen der Holtsteinschen Grafen Brockdorff, der Pommerisch-Schwedischen von Versen, von Hechtausen und andere. Ob, wie man sagt, diese geflügelten Fische einen gewissen Zusammenhang mit den schnellsegelndenden Seekönigen des Nordens (Warägern) sinnbildlich darstellen sollen, lassen wir dahingestellt; der mittelalterlichen Symbolik würde dies übrigens sehr entsprechen.“

Siebmacher/Gritzner (1889)[1]

Galerie

Natürlicher fliegender Fisch (Schildhalter im Wappen der Cookinseln)

Natürlicher fliegender Fisch

In der neueren Heraldik erscheinen fliegende Fische auch in Anlehnung natürliche Fliegende FischeW-Logo.png (Exocoetidae). Diese Form der Darstellung war in der älteren Heraldik nicht gebräuchlich.

Sternenbild

Sternenbild „Fliegender Fisch“

Augenfällig ist, daß das Wappenbild „geflügelter Fisch“ dem Sternenbild Fliegender FischW-Logo.png ähnelt, das aus der bildenden Kunst und aus Sternenatlanten in vielen Darstellungen überliefert ist. Ob es zwischen dem Mischwesen der Heraldik und dem Motiv in der bildenden Kunst und in den Sternenkarten einen Zusammenhang gibt, müssen neuere Forschungen zeigen.

Wappenbilderordnung

Der geflügelte Fisch wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) unter der Nr. 6271 aufgenommen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie ( M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889.