Seehund (Wappentier)

Der Seehund ist in der Heraldik ein Wappentier, das als Schildhalter oder als gemeine Figur in mehreren Varianten dargestellt wird: Selten als stilisierter natürlicher Seehund (moderne Heraldik), üblicherweise als Fabelwesen.
Darstellung
Fabelwesen Sea dog
In der englischen Heraldik wird ein geschuppter Hund (ähnlich einem Talbot) mit Schwimmhäuten zwischen den vier Pfoten und mit einem großen Rückenkamm bzw. einer großen Rückenflosse und gegebenenfalls mit einem Biberschwanz als „Seehund“ (sea dog) bezeichnet. Als Fabeltier ist er vom unten beschriebenen natürlichen Seehund und vom fischgeschwänztern Hund strikt abzugrenzen.[1]. Heraldiker gehen davon aus, daß sein natürliches Vorbild nicht der in der Natur vorkommende Seehund war, sondern der Biber.
Fabelwesen Hund mit Fischschwanz
Neben dem natürlichen und dem Fabelwesen Seehund gibt es in der Heraldik den „fischgeschwänzten Hund“, der wie die gemeine Figur Hund mit einem Fischschwanz abgebildet wird und keine Attribute des Bibers aufweist.
Natürlicher Seehund
Der selten in einem Wappen dargestellte, natürliche Seehund wird in der neueren Heraldik in der normalen Haltung des natürlichen Vorbilds abgebildet. Außer der in der Heraldik gebräuchlichen Stilisierung sind keine besondere Ausprägungen oder Attribute des Wappentieres bekannt. Die heraldische Darstellung eines Seelhunds ist grundsätzlich nicht oder nur sehr schwer von der heraldischen Darstellung eines natürlichen Seelöwen oder eines natürlichen Seelbären zu unterscheiden und wird häufig nur als Robbe blasoniert.
- Natürliche Robben in der Heraldik: Seehund (bzw. Seelöwe, Seebär)
Siehe auch
Webseiten
- Commons: Robben in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Commons: Seelöwen in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
- ↑ Walter Leonhard, Das große Buch der Wappenkunst, Verlag Georg D.W. Callwey, München, 1978