Bekleidung und Schmuck (Heraldik)
Gegenstände der Bekleidung sowie Schmuck (französisch pièces de vêtements et bijoux; englisch articles of clothing and ornaments; auch „Kleidungs- und Schmuckstücke“, „Persönliche Ausstattung“, „Objekte, die der Verschönerung, Verzierung oder der Kleidung dienen“ und anderes mehr genannt) ist in der Heraldik ein gebräuchlicher Ordnungsausdruck, der sich an den gleichlautenden umgangssprachlichen Ausdruck anlehnt und bestimmte gemeine Wappenfiguren, die einem Kleidungstück, einem Accessoire, einem Schmuckgegenstand et cetera nachempfunden sind, in einer Gruppe zusammenfasst.
Darstellung
Jedes Motiv, welches der Gruppe „Gegenstände der Bekleidung sowie Schmuck“ zugeordnet ist, ist in der Heraldik eine gemeine Figur, darunter sowohl in ganzer Gestalt als auch in Form eines Bestandteils alle Arten von:
- Kopfbekleidung (Hut, Stirnbinde, Pflug und so weiter)
- Körperbekleidung (Mantel, Gürtel, Ärmel und so weiter)
- Fußbekleidung (Schuh, Stiefel, Strumpf und so weiter)
- Schmuck (Finger-/Schmuckring, Kette, Spange und so weiter)
- sowie andere oder angrenzende Objekte (Schleife, Seil, Tasche, Geldsack, Kranz und so weiter)
Heraldische versus unheraldische Bekleidungs-/Schmuckfiguren
In einem sehr engen, eher heraldisch-traditionellen Sinn zählen zu den Bekleidungs- und Schmuckfiguren nur diejenigen Motive, die in der Frühzeit des europäischen Wappenwesens auf einem Wappenschild als Wappenfigur denkbar gewesen wären. Nach dieser Auffassung gilt beispielsweise eine Kochmütze, welche in der Frühzeit des Wappenwesens in Europa nicht gebräuchlich war, als unheraldisch (der Franzose Marie-Antoine Carême, der für die Teilnehmer des Wiener Kongresses kochte, gilt als Erfinder der steifen Kochmütze, als er im Inneren einer herkömmlichen Toque 1821 erstmals einen steifen Papierring montierte); in der neueren Heraldik zählt dagegen eine „Kochmütze“ zur Gruppe der Bekleidungsfiguren und ist in der Wappenbilderordnung (WBO) des Herold unter der Nummer 9714 aufgelistet.[1]
Heraldische Gliederung
Für gemeine Figuren aus dem Bereich „Gegenstände der Bekleidung sowie Schmuck“ sind in der Wappenbilderordnung des Herolds die Codenummern 9700 bis 9799 reserviert. Der Bereich stellt eine Untergruppe von „Andere Erzeugnisse von Menschenhand“ dar beziehungsweise gehört zur Hauptgruppe „Artefakte“. Benachbarte oder verwandte Untergruppen sind „Handwerksgerät“, „Haus- und Küchengerät“, „Nahrungsmittel und Kaufmannsgerät“, „Landwirtschaftliches Gerät, Jagd- und Fischgerät“, „Kriegsgerät“, „Herrschaft-, Rang- und Würdezeichen“, „Gegenstände aus Kunst und Spiel“ und „Buch- und Schriftwerk, Zahlen und Zeichen aller Art“. Überschneidungen bei der Einordnung der heraldischen Figuren in eine benachbarte Untergruppe sind möglich und nicht immer eindeutig oder widerspruchsfrei: Eine Kronefigur beispielsweise ist gleichermaßen „Herrschafts-, Rang- und Würdezeichen“, aber auch eine „Kopfbekleidung“. Es ist daher empfehlenswert, die Kronefigur in all diesen Untergruppen anzuführen, damit potentielle Suchen nach der Wappenfigur „Krone“ schneller zum Ziel führen.
WBO | |
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9700-9799 |
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Jürgen Arndt und Werner Seeger (Bearbeiter) mit Wappenskizzen von Lothar Müller-Westphal: Wappenbilderordnung. Symbolorum armorialium ordo. Zit.: WBO - Wappenbilder. Hrsg.: Herold, Verein für Heraldik Genealogie und verwandte Wissenschaften (= J. Siebmachers Großes Wappenbuch. B). 2., ergänzte und berichtigte Auflage. Band I. Bauer & Raspe, Inh. Manfred Dreiss, Neustadt an der Aisch 1996, ISBN 3-87947-110-X, S. 208 f. Tafel 72. Nr. 9714 (447 S., zugleich Neubearbeitung des Handbuchs der heraldischen Terminologie von Maximilian Gritzner; Einleitungsband, Abt. B des Neuen Siebmacherschen Wappenbuches, Nürnberg, 1890).