Zweiköpfig

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Zweiköpfig
 
faktisch
(Lamm mit DizephalieW-Logo.png)
 
in der Heraldik
(1506/07: Wappen AlessandriMuster-Kreuz-inv.png; Widder/Schaf mit zwei Köpfen; Arnolfo-Palast, San Giovanni Valdarno)

Zweiköpfig (auch doppelköpfig, mit zwei Köpfen, mit zwei Rümpfen und anderes mehr; französisch bicéphale, à deux têtes oder au chef parti; englisch double-headed, bicapitated oder with two heads; lateinisch biceps) ist in der Heraldik ein Ausdruck, um eine gemeine Figur mit zwei Köpfen zu beschreiben.

Wappenbeschreibung

1330-1345: Zweiköpfiger Hahn (Wappen von Hünerhusen alias Husin; nach Zürcher Wappenrolle, Nr. 334)
Löwe mit zwei Greifenköpfen im Wappen der Familie von Dick[1]
R-Scheibler445ps.jpg
1466–1470: Doppelköpfiger Stelzvogel (Storch oder Kranich) im Wappen der von Wasen (nach dem Wappenbuch St. Gallen)
16. Jhr.: Doppelköpfiger Bracke (Wappen der Stumpfen von Stumpfenburg; nach Md247-3)

Als „zweiköpfig“ werden alle Wappenfiguren und heraldischen Objekte bezeichnet, die in der Natur oder gemäß ihres idealen Vorbilds keine zwei Köpfe besitzen und für die es keinen gebräuchlichen heraldischen Ausdruck gibt, der die Zweiköpfigkeit bereits impliziert.

Beispielsweise ist es überflüssig, einen Doppeladler als zweiköpfig zu beschreiben, weil diese gemeine Figur immer zwei Köpfe besitzt; zwei- bzw. doppelköpfige Reiher oder Hähne sind jedoch zu melden, weil diese Mischwesen nicht unter dem Ausdruck „Doppelreiher“, „Doppelhahn“ o. ä. bekannt sind.

Darstellung

Grundsätzlich werden die zwei Köpfe bei einer doppelköpfigen Figur identisch dargestellt. Wenn der eine Kopf anders aussieht als der andere, ist dies zu melden. Ohne weitere Bestimmung bedeutet "Zwei-" oder "Doppelköpfigkeit", daß das komplette Wesen mit zwei Köpfen dargestellt wird; werden nur Teile mit zwei Köpfen dargestellt, ist dies zu melden (z. B. „Reiherrumpf mit zwei Köpfen“). Besondere Attribute der zwei Köpfe (mit Hut, Krone o. ä.) sind ebenfalls zu melden.

Falls eine besonder Art und Weise dargestellt werden soll, wie die Köpfe miteinander oder mit den anderen Teilen der Figur verbunden sind, ist dies zu beschreiben (z. B.: „zwei am Hinterkopf zusammengewachsene Reiherköpfe“).

Abgrenzung

Ein Kopf, zwei Gesichter

HW Gtk-go-forward-ltr.png Hauptartikel: Ianus (Heraldik)

Der Januskopf ist, streng genommen, nicht zweiköpfig. Vielmehr hat die Wappenfigur, die der römischen Gottheit nachempfunden ist, nur einen Kopf mit zwei an den Hinterköpfen zusammengewachsenen Gesichtern.

Ein gemeiner und ein besonderer Kopf

Wesen, die neben einem „gemeinen“ Kopf einen zweiten an einem entfernten Körperteil haben, werden teilweise nicht als „zweiköpfig“ gemeldet, sondern unter Angabe des jeweiligen Körperteils. Ein Basilisk beispielsweise besitzt einen Hahnenkopf und kann einen zweiten Drachenkopf am Schwanzende besitzen, was manchmal als „Basilisk mit Drachenkopf (am Schwanzende)“ blasoniert wird, manchmal aber auch nicht, weil die Darstellung und die Art der beiden Basiliskköpfe aus der Tradition heraus grundsätzlich bekannt sind. Siehe auch:

Uneinheitliche Aufrisse von zweiköpfigen Figuren

Zweiköpfige Wappenfiguren werden nicht immer einheitlich aufgerissen, so dass es leicht zu Verwechslungen kommen kann. Beispielsweise zeigt das Wappen der Familie AlessandriMuster-Kreuz-inv.png in etlichen Wappaufrisse ein Widder/Schaf mit zwei Köpfen, doch in dem Wappenbuch BSB Cod.icon. 277 (Insignia Florentinorum) erscheint die Wappenfigur eher „pferdeartig“ beziehungsweise wie ein ‚Pferd mit zwei Köpfen‘.

Wappen Alessandri
widder-/schafartig ←  → pferdartig
Coa fam ITA alessandri6.jpg
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Palazzo d'Arnolfo, stemma alessandri su capitello 04.JPG
Montelupo, brocca con stemma alessandri, 1480-1500 ca.JPG
alternative Beschreibung
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Coat of arms family it Alessandri 01.jpg

Symbolik

alternative Beschreibung
Anfang 14. Jhr.: Eine Person mit zwei Köpfen steht im Sachsenspiegel für vollbürtige Geschwister (Heidelberger Sachsenspiegel, Erbfolge)

Im Mittelalter symbolieren zwei Köpfe die sogenannte Vollbürtigkeit, das heißt, das Geschwister von den gleichen Eltern, sowohl Mutter als auch Vater abstammen, gegenüber halbbürtigen, bei denen die Geschwister nur ein Elternteil gemeinsam haben. Im Sachsenspiegel erscheinen beispielsweise vollbürtige (ungezweiten) Geschwister als eine einzige Person mit zwei Köpfen, die halbbürtigen (gezweiten) dagegen als zwei Personen.

Weblinks

Commons: Zwei Köpfe – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Zweiköpfige Einhörner – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Originalblason, entnommen aus dem Adelsbrief vom 26. April 1532: „Im goldenen Schilde, ein mit zwei, aus einer gestürzten goldenen Halskrone hervorgehenden, von einander abgewendeten, rot bewehrten Greifenköpfen dargestellter schwarzer Löwe. Der nicht gekrönte offene Turnierhelm mit schwarz-goldener Decke trägt den, sonst wie im Schilde gebildeten doppelköpfingen Löwen bis unter die Brust hervorwachsend.“