Knurrhahn (Wappentier)
Knurrhahn (lat.: triglidae; auch Knorrhahn, Seemurrer, Panzerwange sowie mit Abwandlungen dieser Namen bezeichnet; frz.: rouget; engl.: gurnard, gurnet(t), gournet, sea robin, piper; lokal (Cornwall): tubbe, tub fish; mißverständlich auch: bullhead) ist im Wappenwesen ein seltenes Wappentier beziehungsweise eine wenig verbreitete gemeine Figur, die in zahlreichen Varianten vorkommt und nicht einheitlich aufgerissen wird. Gebräuchlich sind beispielsweise folgende Darstellungen:
- (Heraldischer) Knurrhahn
- Natürlicher Knurrhahn
- Knurrhahn (barbenartig)
Der (heraldische) „Knurrhahn“ wird ohne das Beiwort „heraldisch“ gemeldet und erscheint in Rückenansicht; der „natürliche Knurrhahn“ ist explizit als solcher zu melden und erscheint im Profil; wird die Figur barbenartig, meeräschenartig oder in Form einer anderen Fischart dargestellt, sollte ein entsprechender Zusatz in der Wappenbeschreibung erwähnt werden.
Darstellung
Die in Wappen dargestellten, heraldisch stilisierten Knurrhähne sind eine Kunstfigur und entsprechen keinem biologischem Taxon. Sie sind nicht in jedem Fall einem realen Knurrhahn (triglidae) und nicht einem immer gleichen natürlichen Fisch nachgebildet. Vielmehr lehnen sie sich an Idealbilder von unterschiedliche Fischen an. Obwohl teilweise gleich blasoniert, erscheinen je nach Wappenaufriss sehr verschieden gestaltete Fischfiguren. Das Spektrum der Fischvorbilder für die Figur Knurrhahn reicht über die Familien der Knurrhähne
(triglidae), der Meeräschen
(Mugilidae), der Meer-/Rot-/Seebarben
und anderer Fischfamilien.
- Reale Vorbilder der Kunstfigur „Knurrhahn“
Knurrhahn
(hier: Seekuckuck; Aspitrigla cuculus)Rotbarbe
(Illustration von Mullus barbatus)Streifenbarbe
frz.: rouget
engl.: red mullet
(Mullus surmuletus)Meeräsche
(hier: Großkopfmeeräsche, Mugil cephalus)
Eine biologische Bestimmung der unter den oben genannten Namen in Wappen dargestellten Figuren scheint in manchen Fällen keine sinnvolle Beschäftigung zu sein (insbesondere, wenn Wappenkünstler ihren Phantasien freien Lauf lassen). Beispielsweise zeigen Aufrisse des Wappens der Familie de Rouget folgende, im Detail sehr unterschiedliche Knurrhähne („rouget“), wobei man nur vermuten kann, welcher reale Fisch bei der Gestaltung berücksichtigt wurde:
1701-1800: Drei Knurrhähne, heraldisch;
(Wappen de Rouget; nach Armorial général de France)
Galerie
1842: Gestürzter natürlicher Knurrhahn (engl.: „Gurnard“; Crest der Familie Gurney von Norwich)
Wappenbilderordnung
- Die Figur Knurrhahn wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Fische unter der Nr. 3721 aufgenommen.
Symbolik
- Innerhalb das Wappenwesen wird der Knurrhahn teilweise für sprechende Wappen genutzt (beispielsweise in den Wappen der Familien Gurney/Gornay und Tubb).