Kriegsgeschrei
(Anmerkung: nur Anklick-Diagramm; in dieser Form kein „echtes“ Wappen)
Das Kriegsgeschrei, auch Feldgeschrei, Schlachtruf oder Panier genannt, ist in der Heraldik ein Prachtstück im Wappen.
Darstellung
Panier stammt von mittellateinisch baneria ‚Ort, wo die Fahne aufgestellt wird‘, ‚Feldzeichen‘, aus dem sich auch das deutsche Banner (auch ebenfalls Panier) entwickelt.
Später bildet sich zu französisch banir ‚ankündigen, ausrufen‘ auch ein Ausdruck für eine Devise. Dieses Panier, auch als Kriegsgeschrei oder Feldgeschrei bezeichnet, wurde dann auch als Spruchband auf dem Wappenschild angebracht. Von der Devise (als Wahlspruch oder Parole) im eigentlichen Sinne unterscheidet sich das Panier dadurch, dass es tatsächlich auf einen Schlachtruf zurückgeht.[1] Das Panier wird auch im Unterschied zur Devise im Allgemeinen oberhalb des Wappens angegeben.
Das Kriegsgeschrei als Bestandteil des Wappens war vor allem auf den britischen Inseln und in Frankreich (Cri de guerre) verbreitet.
„Man unterscheidet übrigens diese kurzen Sprüche, welcher besser Schlachtruf (im französischen „Cri“) genannt werden und gewöhnlich über dem Wappen Wappen angebracht sind (Tafel XXXVI., Figur 9. 10.).“
Beispiele:[1]
- Montmorency
: Aide le premier baron chretien! (‚Helft dem ersten Baron der Christenheit!‘)
- Guise
: Place à la bannière! (‚Platz dem Banner!‘)
Galerie
Ein altes französisches Staatswappen mit dem Schlachtruf Montjoie Saint Denis
Wappen-Helmzier des Adelswappens der Grafen von Mensdorff-Pouilly
mit dem Schlachtruf Sans varier
Ein typisches Studentenwappen mit dem Feldgeschrei Holzminda
sei’s Panier!
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Kriegsgeschrei. In: Heinrich August Pierer
, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Band 9. Altenburg 1860, S. 818 (Online bei zeno.org).
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S. 186
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