Besteckt

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Besteckt (auch „besteckt mit [..]“; französisch orné, sommé; longé; englisch sticked with) heißen im Wappenwesen nach dem Heraldiker Leonhard Wappenfiguren oder Helmzieren, „wenn deren Außenseiten oder Öffnungen einen zusätzlichen Schmuck aufweisen“[1].

Bestimmung und Darstellung

Leonhards Definition des Ausdrucks besteckt macht keine Angaben über Größenverhältnisse; Oswald und andere Heraldiker bestimmen den Ausdruck in einem engeren Sinn und verweisen auf ein Größer-Kleiner-Verhältnis der Gegenstände beziehungsweise Motive zueinander:

besteckt: größere Gegenstände, an denen kleinere befestigt sind. Erstere werden nur mit den Spitzen beziehungsweise mit den herorstehenden Teilen der letzteren berührt.“

Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[2]

Besteckt (Tafel 12. Figuren 64. bis 71.): sagt man, wenn an einen größeren Gegenstande kleinere Gegenstände befestigt sind, so daß letztere den ersteren nur mit den Spitzen oder sonst hervorstehenden Theilen berühren.
Zu benennen ist selbstredend der Ort, wo, respektive wie diese Besteckung stattfindet, also „an den Spitzen“, „außen“, „oben“, „im Dreipass“, „innen“ et cetera.“

Siebmacher/Gritzner (1889)[3]
Beispiele für den heraldischen Begriff „besteckt“ (nach Siebmacher, 1889)


„Besteckt“ versus „Belegt“

„(..) Gänzlich falsch ist es, von einem Adlerflügel zu sagen, er sei mit Kleestängeln „besteckt“; hier darf höchstens der Ausdruck „belegt“ angewendet werden, aber auch dieser ist unnötig (siehe Tafel 12. Figur 78.)“

Siebmacher/Gritzner (1889)[3]

Funktion

Das „Besteck“ ist gewöhnlich ein Schmuckteil beziehungsweise ein dekoratives Gestaltungselement, um eher prosaische Wappenelemente wie Hüte, Schirmbretter, Kreuze, Herze etc. besonders zu betonen und aus der Masse ähnlicher Motive hervorzuheben. Beispielsweise werden dekorative Büffelhörner von einfachen abgegrenzt, indem man sie außen mit mehreren Reihen von „Blätterstangen“ -- das sind waagerechte, mit Lindenblättern behangene, kleine Stangen -- besteckt. Eine Besteckung erfolgt bevorzugt im Oberwappen.

Besteckung

HW Gtk-go-forward-ltr.png Hauptartikel: Armatur

Der Ausdruck Besteckung ist ein veraltetes und mißverständliches Synonym der Kanzleiheraldik für Armatur. Armaturen sind von der oben genannten „Besteckung“ abzugrenzen und nicht Teil einer Wappenbeschreibung. Oswald bestimmt die Bezeichnung „Besteckung“ in der Bedeutung „Armatur“ folgendermaßen:

Besteckung: Bezeichnung für die besonders im 18. Jahrhundert beliebte Bereicherung der Wappenbilder durch das Anbringen von Fahnen, Waffen, Kanonenrohren und so weiter hinter oder unter denselben. Auch die hinter dem türkischen Sultanswappen befindlichen Roßschweife werden als Besteckung bezeichnet (..)“

Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[2]

Wappenbilderordnung

Einzelnachweise

  1. Walter Leonhard: Das grosse Buch der Wappenkunst. Entwicklung, Elemente, Bildmotive, Gestaltung. Callway, München 1978, ISBN 3-8289-0768-7, S. 350 (Genehmigte Lizenzausgabe für Weltbild Verlag GmbH: Bechtermünz, Augsburg 2000).
  2. 2,0 2,1 Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Mannheim, Wien, Zürich 1984, ISBN 3-411-02149-7, S. 63 (Digitalisat [abgerufen am 29. Februar 2020]).
  3. 3,0 3,1 J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S. 71. Tafel 12. Figur 64. bis 71. und 78.