Gestückt

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Gestücktes Bord
(Herren und Grafen von Raabs)

Der Ausdruck gestückt ([aus Einzelteilen/Stücken] „zusammengesetzt, zusammengestückt“; französisch componé[e]; englisch compony oder gobony) beschreibt allgemein in der Heraldik die Eigenschaft einer Wappenfigur, wenn sie in mehrere möglichst gleichförmige, kurze Abschnitte oder Flächen („Stücke“) mit zwei abwechselnden heraldischen Tinkturen (Metall und Farbe) gefärbt ist.

Darstellung

Bei einer „Stückelung“ wechseln sich Farbe und Metall ab. Die Anzahl alternierenden Farb-/Metallwechsel sollte bei der Wappenbeschreibung erwähnt werden (6fach, 8fach, 12fach o. ä.); wird keine exakte Anzahl genannt, steht es dem aufreißenden Wappenkünstler frei, die „Stückung“ so vorzunehmen, daß sie sich ins Gesamtbild des Wappen harmonisch einfügt. Die gestückten Abschnitte können jeweils mit gemeinen Figuren belegt sein.

Stückelung, gestückt

Die „Stückelung“ wird insbesondere bei den Heroldsbildern Bord, Balken, Pfahl, Schragen, Kreuz, Sparren (Heraldik) und so weiter als heraldisches Gestaltungsmittel verwendet, kommt aber auch bei gemeinen Figuren vor.

Gestückt oder „zusammengesetzt“ heißt eine wechselweise gleichmäßig aus zwei Tinkturen, gewöhnlich aus Farbe und Metall bestehende Figur; Heroldfiguren, als Balken, Pfäle, Sparren, Schildesränder und so weiter findet man öfters „gestückt“ (..)“

Die Nomen für gestückte Figuren, die Ralf von Retberg in seinem Werk Die Geschichte der deutschen Wappenbilder oder andere Heraldiker prägen („Stückhaupt“ = gestücktes Schildhaupt; „Stückbinde“ = gestückter (Quer-)Balken; „Stücksparren“ = gestückter Sparren), sind nach Maximilian Gritzner -- zumindest teilweise -- „undeutlich“[2]. In der neueren Heraldik konnten sie sich nicht durchsetzen oder werden nur in wenigen Ausnahmefällen in einer Wappenbeschreibung verwendet.

Stückung

Der Heraldiker Carl Mayer von Mayerfels verwendet in seinem Werk Heraldisches ABC-Buch den Ausdruck „Stückung“, wenn „wirkliche“ Objekte (Muscheln, Schnallen, Schildverstärkungen aus Metallspangen und eingefaßten Karfunkelsteinen) auf einem Originalschild angebracht waren oder wenn durch „wirkliche“ Umwicklung mit gefärbten Schnüren, Bändern und dergleichen, die über den Schild gelegt und auf demselben befestigt waren, Wappenmotive wie Kreuze plastisch dargestellt wurden.[3]

Abgrenzung

HW Gtk-go-forward-ltr.png Hauptartikel: Ständerung (Heraldik)

Eine abwechselnde Tingierung kommt auch in anderen Zusammenhängen vor. Beispielsweise ist ein „geständertes Bord“ nicht immer auf den ersten Blick von einem „gestückten Bord“ zu unterscheiden. Erst genaues Hinschauen zeigt, daß sich bei einem geständerten Bord die gedachten verlängerten Trennlinien der abwechselnden Tinkturen in einem Punkt treffen, während dies bei einem gestückten Bord nicht der Fall ist, wo die Trennlinien möglichst senkrecht zur umlaufenden inneren Bordlinie verlaufen und bei einer Verlängerung keinen Zentralpunkt besitzen. Außerdem erfolgt bei einem gestückten Bord der Verlauf der Trennlinie in den Wappenecken diagonal von Ecke zu Ecke.

Wappenbilderordnung

  • Der Ausdruck gestückt wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt II. Heroldsbilder und gemeine Figuren belegt mit Schildteilungen und Heroldsbildern unter der Nr. -207 aufgenommen.

Weblinks

Commons: Gestückelte Wappenfiguren – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Querfurt, Curt Oswalt Edler von: Kritisches Wörterbuch der heraldischen Terminologie. Nördlingen: Beck. 1872. Neudruck: Wiesbaden: M. Sändig. 1969. Seite 50, 51.
  2. J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner. Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S. 308
  3. Carl Mayer von Mayerfels: Heraldisches ABC-Buch. Das ist Wesen und Begriff der wissenschaftlichen Heraldik, ihre Gesetze, Literatur, Theorie und Praxis. Leipzig 1857. S. 11, 73, 81-84, 87-88, 151, 224, 230, 234, 242, 250-251, 294, 323-324, 370 (Digitalisat)