Adlerfang

Aus Heraldik-Wiki
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1889: Adlerfang/-klaue, liegend
(nach Siebmacher)
um 1460: In Gold ein schwarzes, rotbewehrtes, abgewinkeltes Adlerbein (von Keppenbach)
1564/66:
Staheler von Wintzlow

Der Adlerfang (auch „Adlerklaue“, „Adlerbein“, „Adler-Schenkelbein“ oder ähnlich genannt; frz.: griffes, serre [d'aigle]; engl.: claw [of eagle]) ist in der Heraldik eine gemeine Figur.

Darstellung

Dargestellt wird ein Fuß mit Krallen eines Wappenadler, meistens in abstechender Tingierung. Oft werden noch Federn am Fang gezeigt. Die Darstellung des Adlerfanges im Wappen eignet sich auch zum Halten von Gegenständen, insbesondere von Waffen wie etwa Pfeile.

„Adlerfänge“ oder „-Schenkelbeine“ (Tafel XVIII. Figur 29.-31.): und zwar Figur 31. ein stehendes (das heißt die Krallen abwärts, das Gelenk links), (..) Figur 29. liegend, (..) Figur 30. „drei rechtsgekehrt“ (das heißt die Krallen), wobei selbstredend das Gelenk abwärts gekehrt sein muss; Figur 32. sind zwei verschränkte Adlerbeine.“

Siebmacher/Gritzner (1889)[1]

Galerie

Abgrenzung

Ein Adlerfang bzw. eine Adlerkralle mit einem halben Flug bezeichnet man in Heraldik als Klauenflügel.

HW Gtk-go-forward-ltr.png Hauptartikel: Klauenflügel

Wappenbilderordnung

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Adlerfang im Wappen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S. 89.


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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Adlerfang“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 28.Mai 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.