Adler (Heraldische Terminologie)
Der Adler ist in der Heraldik eine Gemeine Figur und das zweithäufigste Wappentier.
Darstellung
Zum Wappentier Adler existieren zahllose heraldische Erläuterungen, siehe:
Der nachfolgende Text zum Wappentier Adler zitiert den Beitrag von Maximilian Gritzner in: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie von 1889/90:
„Der Adler erscheint in Wappen ausserordentlich häufig; seine Gestalt und Stellung weicht von der des natürlichen Adlers gänzlich ab und ist genau festgestellt, wenn allerdings auch Zeit und Styl wie an Allem, so auch hieran gemodelt haben.
Der Leib erscheint stets schlank, gewissemassen „mit Taille", die Schulter bilden zusammen einen herzförmigen Ausschnitt, aus dem der S-förmig gebogene, mit nur einigen abfliegenden Büscheln versehene sonst glatte Hals hervorragt, der Kopf mit ausgeschlagener Zunge und hinten mit nach abwärts gespreizten Schopffedern hat, wenn nicht anders gemeldet, rechtsgekehrten offenen Schnabel; die Flügel mit gewöhnlich 7 nach abwärts gespreizten Federn kehren die knorplichen Theile („die Saxen") einwärts; die Fänge sind schrägabwärts gestreckt mit gänzlich auseinander gespreizten langen Krallen; der Schweif ist ornamentirt gestaltet, senkrecht nach abwärts gestreckt. Der Adler in Tafel XVIII. Fig. 6 ist gekrönt und linkssehend, die halbmondförmigen Spangen mit kleeblattartigen Enden im Flügel werden „Kleestängel" genannt („Flügel mit Kleestängel") und dienten ursprünglich dazu, den Adlern, sofern sie als Helmschmuck erschienen, eine grössere Festigkeit der Flügel zu verleihen. Aehnlichen Zweck hatte der Brustmond, d. h. eine vollständige halbmondförmige Spange, welche über die Adlerbrust hinweg sich bis an die Flügelansätze (Saxen) hinzog (Tafel XVIII. Fig. 8. 20) Der Adler in ersterer Figur heisst „schräggesteilt."
Der Adler in Tafel XVIII. Fig. 9 heisst überzwerch, muss aber als „linkssehend" angesprochen werden. Würde der Schnabel abwärts gekehrt sein (Tafel XVIII. Fig. 16.) so würde dies die regulaire Stellung sein. Falls der Adler in derselben Ueberzwerchstellung den Schweif nach rechts kehrte, würde er als „linkshin überzwerch" blasonirt, werden müssen und den Schnabel nach oben gewendet haben, andernfalls müssen er (wenn letzterer abwärts gekehrt wäre) noch als "linkssehend" angesprochen. Tafel XVIII. Fig. 13 heisst: „Adler mit Glorie" oder „hauptumscheinter Adler"; der auf Tafel XVIII. Fig. 14 ist als Adler, „halbmondförmig auf Brust und Flügeln belegt mit 11 Schildchen"; der auf Tafel XVIII. Fig. 15 als „ein halber gekrönter Adler am Spalt" und der auf Tafel XVIII. Fig. 16 als "flugbereiter Adler" anzusprechen. Wenn zwei Adler (Tafel XVIII. Fig. 10.) im Schilde erscheinen, so können dieselben nur übereinander, drei Adler (Tafel XVIII. Fig. 11.) nur zu 2. 1. stehen. Fünf Adler zeigt das Wappen des Erzherzogtums unter der Enns (2. 2. 1. gestellt) g. in B.
Tafel XVIII Fig. 12 ist ein halber (1/2) Adler. Das Ende des Leibes wird hier, wie auch bei halben Menschenrümpfen, sobald sie im Schilde erscheinen, etwas glevenförmig ornamentirt dargestellt, vorausgesetzt dass der Adler nicht etwa aus einer Krone oder dergleichen wächst.
Unheraldisch ist es, den wachsenden Adler so zu zeichnen, dass seine Schenkel sichtbar sind, wie wir es in modern-heraldischen Wappen vielfach sehen, er darf höchstens bis zur Mitte des Leibes sichtbar sein! Tafel XVIII, Fig. 17. 18. zeigt einen, Tafel XVIII. Fig. 19 zwei (abgewendete) Adlersrümpfe, die wenn nicht anders gemeldet, stets als abgerissen" (also ohne glatte Schnittfläche gezeichnet werden.
Von Theilen des Adlers kommen noch vor:
- Adlerflügel, gewöhnlich nur als "Flügel" angesprochen. Die knorpliche Seite des Flügels nennt man „die Saxen" denen die Schwungfedern oder "Schwingen" gegenüberliegen. Wenn nicht anders gemeldet, sind die Saxen bei einem und drei Flügeln in einem Schilde (Tafel XVIII. Fig. 23.28.) stets: rechtsgekehrt, bei zweien (Tafel XVIII. Fig. 27): gegeneinandergekehrt. Man würde also Tafel XVIII. Fig. 20—22 blasoniren müssen; „ein Flügel, die Saxen aufwärts n Fig. 20. „belegt mit g. Mond," in Fig. 22 noch: "rechts als Adlerkopf ornamentirt."
- „Adlerfänge" oder "Schenkbeine" (Tafel XVIII. Fig. 29—31) und zwar Fig. 31 ein Stehendes (d. h. die Krallen abwärts, das Gelenk links), Tafel XVIII. Fig. 29. liegend, Tafel XVIII. Fig. 30. „drei rechtsgekehrte," (d. h. die Krallen), wobei selbstredend das Gelenk abwärts gekehrt sein muss; Fig. 32. sind 2 verschränkte Adlerbeine. Eine Verbindung eines Adlerflügels mit einem Adler-Fang wie auf Tafel XVIII. Fig. 25. heisst: "Klauflügel". Hierbei steht die Kralle stets abwärts und der Flügel ist mit dem Gefieder des Fanges innig verbunden (poln. Stainmwappen Topacz). Die Verbindung eines Adlerflügels mit einer schwert-schwingenden Hand (cfr. Grünenberg) ist Unicum (Tafel XVIII. Fig. 26).“
Einzelnachweise
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie ( M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889.