Polen-Litauen

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Rzeczpospolita Korony Polskiej i Wielkiego Księstwa Litewskiego

Rzeczpospolita der polnischen Krone (d. h. des Königreichs Polen) und des Großfürstentums Litauen

Chorągiew królewska króla Zygmunta III Wazy.svg Coat of arms of the Polish-Lithuanian Commonwealth.svg
Wappen der polnisch-litauischen Union, bestehend aus dem polnischen Adler und dem litauischen Vytis.
Rzeczpospolita2nar.png
Polen-Litauen um 1618 mit den heutigen Staatsgrenzen

Wahlspruch:
Si Deus Nobiscum, quis contra nos [1]

Hauptstadt Krakau (ab 1596 Warschau)
Staatsoberhaupt Polnischer König und Litauischer Großfürst in einer Person.
Fläche 729.900 km² (1772) [2]
Einwohnerzahl 12.000.000 (1772) [2]
Gründungsakt Lubliner Union
Vorgänger Polnisch-Litauische Union

Der Staat Polen-Litauen bestand von 1569 bis 1791 in Mittel- und Osteuropa. Die beiden namensgebenden Länder, die schon seit 1386 in einer Personalunion zusammen geführt wurden, waren das Königreich Polen (polnisch meist einfach Korona, „die Krone“, genannt) und das Großfürstentum Litauen. Das Gebiet umfasste in seiner größten territorialen Ausdehnung um 1600 die heutigen Staatsgebiete von Polen, Litauen, Lettland, Weißrussland sowie Teile Russlands, Estlands, Rumäniens und der Ukraine.

Da nach dem Aussterben der Jagiellonen-Dynastie eine Wahlmonarchie eingeführt wurde und das Ständeparlament Sejm, das im Wesentlichen den Adel vertrat, umfangreiche Kompetenzen hatte, wird oft auch von einer Adelsrepublik gesprochen, polnisch (Erste) Rzeczpospolita genannt.

Das Staatswesen war ein Vielvölkerstaat, dessen heterogene Bevölkerungsethnien den unterschiedlichsten Glaubensbekenntnissen folgten: katholische, protestantische und orthodoxe Christen, Juden und Moslems lebten hier mit- und nebeneinander.

Mit der Realunion verschmolzen das Großfürstentum Litauen, das Königreich Polen, das Königliche Preußen und das Herzogtum Livland zu einem Gemeinwesen. Auch die ländlichen Gebiete des Königlichen Preußen wurden von polnischen Starosten verwaltet, jedoch erhielten sich einige Städte (Danzig, Thorn und Elbing) aber auch das Fürstbistum Ermland ein großes Maß an Autonomie. Andere Gebiete unterstanden Polen-Litauen nur als Lehen, so das Herzogtum Preußen, das Herzogtum Kurland und Semgallen, und zeitweilig das Fürstentum Moldau. Polen-Litauen verfügte außerdem bis 1772 über die Zipser Städte, die 1421 vom Königreich Ungarn an das Königreich Polen verpfändet worden waren.

Name

Die offizielle Eigenbezeichnung des Staates war (polnisch) Rzeczpospolita Korony Polskiej i Wielkiego Księstwa Litewskiego bzw. (litauisch) Žečpospolita.

Da auf Polnisch auch die polnischen Republiken seit der Wiederherstellung der polnischen Souveränität als Rzeczpospolita bezeichnet werden, lässt der Name des Gemeinwesens sich mit „Republik der polnischen Krone und des Großfürstentums Litauen“ wiedergeben, trotz des geringen etymologischen Unterschieds von rzeczpospolita und rēs pūblica.[3][4][5][6] Der scheinbare Widerspruch von Monarchie und Republik wird durch das Wahlkönigtum aufgehoben, durch das die Könige bzw. Großfürsten nicht mehr Besitzer sondern nur noch Amtsträger der vereinigten Länder waren.

In historischen Quellen lateinischer Sprache findet sich Respublica sive Status Regni Poloniae, Lituaniae, Prussiae, Livoniae etc. („Republik oder Staat des Königreiches…“, 1627) [7]und Reges et Respublica Poloniae („Könige und Republik Polens“, 1677),[8] aber auch Regnum Poloniae Magnusque Ducatus Lithuaniae („Königreich Polen und Großfürstentum Litauen“, 1729)[9].

Im Teilungstraktat zur zweiten polnischen Teilung von 1793 steht (Franz. S(erenissime). République de Pologne.[10]

Im Englischen wird Rzeczpospolita gerne mit „Commonwealth“ übersetzt, was mit Blick auf die Staatsbezeichnung Commonwealth of Australia verständlich wird.

Eine möglicherweise erst im nachhinein geprägte kürzere Bezeichnung ist Republik beider Nationen oder Völker (polnisch: Rzeczpospolita Obojga Narodów und Republik Polen-Litauen[11][12] litauisch: Abiejų Tautų Respublika; ruthenisch: Рѣчъ посполитая ѡбоига народовъ; ).

Realunion von Lublin

Durch die Lubliner Union vom 12. August 1569 wurde die in der Union von Krewo 1385 entstandene Personalunion mangels Thronfolger von Polen und Litauen in eine Realunion umgewandelt. Der neue Staat wurde „Gemeinwesen beider Nationen“ genannt, es war eine Wahlmonarchie mit gemeinsamer Währung, gemeinsamem Parlament (dem Sejm) und Monarchen. Beteiligt an der Wahl war allerdings lediglich der Adel, der aber ungefähr 10 % der Bevölkerung ausmachte, deutlich mehr als in den meisten übrigen europäischen Staaten. Der niedere polnische Adel wurde Szlachta genannt, der hohe die Magnaten. Aufgrund seiner aristokratischen Elemente (Wahlkönigtum mit starker Stellung des Adelsparlaments Sejm) wird dieser Staat auch als Adelsrepublik bezeichnet. Er existierte bis 1795. Der Sejm hatte schon vor der Reform von 1781 deutlich größere Befugnisse, beispielsweise in Sachen Außenpolitik oder auch Adelsprädikaten, als zu der Zeit das englische Parlament.

Gewählte Könige

Die Könige nach Knüpfung der polnisch-litauischen Personalunion bis zur Union von Lublin waren außer Jagiello alle in Polen geboren, bis auf einen sogar alle in der Königsstadt Krakau.

Bei der ersten Möglichkeit, frei einen König zu wählen, entschied sich der Sejm im Mai 1573 für einen Ausländer, den Kapetinger Heinrich von Valois aus Frankreich. Nur ein Jahr danach verließ dieser jedoch heimlich Polen, um nach dem nahenden Tod seines schwer kranken älteren Bruders Karl IX. König von Frankreich zu werden. Daraufhin wurde die mit 52 Jahren noch unverheiratete Anna Jagiellonica, Tochter des vorletzten Jagiellonen Sigismunds I. des Alten zum König (nicht Königin) gewählt und ein männlicher Königskandidat mit der Bedingung gesucht, sie zu ehelichen. Der Siebenbürger Ungar Stephan Báthory hatte für den Sejm den Vorteil, keiner der großen europäischen Dynastien verbunden zu sein. Zehn Jahre jünger als seine Frau Anna starb er doch zehn Jahre vor ihr.

Anna unterstütze erfolgreich die Wahl ihres schwedischen Neffen Sigismund III. Wasa zum König und Großfürsten im Jahre 1587. Nach dessen Tod wählte der Sejm nacheinander zwei seiner in Krakau geborenen Söhne zum Staatsoberhaupt.

Die nächsten beiden Könige entstammten einheimischen Adelsgeschlechtern, wenn auch aus Orten, die heute nicht mehr zu Polen gehören, 1669 Michael Korybut Wiśniowiecki und 1674 Johann III. Sobieski, der entscheidend in die Geschichte Europas eingriff, indem er 1683 das osmanische Heer vor Wien schlug.

Mit dem sächsischen Kurfürsten August II. dem Starken wurde dann wieder ein Ausländer gewählt. Allerdings war das Kurfürstentum Sachsen schwächer als Polens fünf potente Nachbarn, Schweden, Russland, die Osmanen, das Habsburgerreich und das Königreich Preußen. Trotzdem wurde die polnische Politik nun stark von den Nachbarn und Frankreich beeinflusst, was in der mehrfachen Wahl von Gegenkönigen zum Ausdruck kam: Stanislaus I. Leszczyński gegen August den Starken, dann August II. gegen ihn, dann Stanislaus' zweite Wahl, dann August III., Sohn des ersten Sachsen auf dem polnischen Thron.

Mit Stanislaus II. August Poniatowski wurde 1764 ein einheimischer Adeliger mit guten Beziehungen zum russischen Zarenhof zum, wie sich herausstellte, letzten König und Großfürsten der polnisch-litauischen Rzeczpospolita gewählt.

Politiker

Die schwache Stellung der Könige gegenüber dem Sejm ermöglichte es einigen Politikern aus den Reihen der Sejmabgeordneten, jeweils über Jahre entscheidend auf die Geschicke des Landes einzuwirken. Dazu zählen Jan Zamoyski und mehrere Angehörige der Familie Ossoliński.

Blütezeit

Im frühen 17. Jahrhundert hielt sich Polen-Litauen aus dem Dreißigjährigen Krieg heraus, und expandierte nach Osten, wobei im Polnisch-Russischen Krieg 1609–1618 der Kreml in Moskau besetzt wurde (1610), oder die Küste am Schwarzen Meer. In der Zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts schränkten dann die Folgen des Zweiten Nordischen Krieges, innere Querelen, sowie die erstarkenden Nachbarn Russland und Brandenburg-Preußen die Macht von Polen-Litauen zunehmend ein. Seit 1697 fand sich die Adelsrepublik als Teil der Personalunion Sachsen-Polen wieder, die mit Unterbrechungen bis 1763 währte. Im Jahre 1772 umfasste Polen-Litauen 729.900 km² und hatte rund 12 Millionen Einwohner.[13]

Einheitsstaat

Im Laufe des 18. Jahrhunderts wurde die Rzeczpospolita durch das Liberum Veto zunehmend handlungsunfähig, was den Nachbarn die Erste Teilung Polens ermöglichte. Als Konsequenz daraus und unter dem Eindruck der Unabhängigkeit der USA und der Französischen Revolution entstand die liberale Verfassung vom 3. Mai 1791. Sie hob die Dualität zwischen Polen und Litauen auf. Die verbliebenen Teile der Adelsrepublik wurden in einem Einheitsstaat vereint. Die absolutistisch regierten Nachbarmonarchien nahmen zwei Jahre später die Zweite Teilung Polens vor, und weitere zwei Jahre später die dritte und vollständige Aufteilung – nicht zuletzt wegen Ähnlichkeiten der reformierten polnischen Verfassung mit derjenigen des revolutionären Frankreich. Polen-Litauen verschwand, wie schon andere einst souveräne Staaten, bis 1918 von den politischen Landkarten Europas. An den Teilungen nahmen teil: das Königreich Preußen, das Haus Österreich und das Russische Reich.

Administrative Einteilung

Die Adelsrepublik Polen-Litauen nach dem Frieden von Deulino 1618, administrative Aufteilung in Wojewodschaften

Abgesehen von den königlichen Freistädten (Danzig, Thorn, Elbing und Riga bis 1621) war Polen-Litauen in Woiwodschaften eingeteilt (siehe Karte). Die Einteilung des Gebietes der Krone Polen in die Provinzen Großpolen und Kleinpolen hatte rein traditionelle Bedeutung. Einige Herrschaften waren einer Woiwodschaft gleichgestellt. Die genaue Einteilung siehe Verwaltungsgliederung der Polnischen Adelsrepublik

Rezeption

Die Adelsrepublik Polen-Litauen gemeinhin als Erste Polnische Republik betrachtet,[14] wurde in der Zwischenkriegszeit zur populärsten Epoche der Geschichtsbetrachtung in der polnischen Gesellschaft, obgleich die Erste Polnische Republik doch alles andere als liberal oder demokratisch gewesen ist. Wichtig an der Legende, die sich in der Bevölkerung von dieser Zeit gebildet hat, ist die Tatsache, daß Polen in dieser Zeit wirklich unabhängig war.[15]

Literatur

  • Maria Rhode: Ein Königreich ohne König. Der kleinpolnische Adel in sieben Interregna (= Quellen und Studien; 5). Harrassowitz, Wiesbaden 1997, ISBN 3-447-03912-4 (Volltext).
  • Daniel Stone: The Polish-Lithunian State, 1386–1795 (= A History of East Central Europe; 4). University of Washington Press, Seattle 2001, ISBN 0-295-98093-1, (eingeschränkte Vorschau).

Siehe auch

Fußnoten

  1. Lat.: "Wenn Gott mit uns, wer dann gegen uns?"; seit dem 18. Jahrhundert Pro Fide, Lege et Rege („Für den Glauben, das Recht und den König“).
  2. 2,0 2,1 Hans Roos: Polen von 1668 bis 1795. In: Theodor Schieder, Fritz Wagner (Hrsg.): Handbuch der Europäischen Geschichte. Band 4: Europa im Zeitalter des Absolutismus und der Aufklärung. Stuttgart 1968, S. 690–752, hier S. 746ff.
  3. lat.: rēs pūblica bedeutet „öffentliche Sache“; poln.: rzecz pospolita bedeutet „gemeinsame Sache“, pospolity „gemeinsam“ sowie „gemein“ in dessen Bedeutung von „gewöhnlich“, nicht von „niederträchtig“.
  4. Daute Stefan, Fiedler Adrian: Slavische nationale Minderheiten im Ostseeraum: Beiträge zu einer Exkursion..., S.47, Universitätsverlag Potsdam, 2008 - Zitat auf Polnisch: Rzeczpospolita Korony Polskiej [Królestwa Polskiego] i Wielkiego Księstwa Litewskiego, auf Deutsch: Republik der Polnischen Krone [des Königreichs Polen] und Großfürstentums Litauen.
  5. Förster Friedrich Christoph: Die Höfe und Cabinette Europa's im achtzehnten Jahrhundert, S. 137, 1839 - Zitat auf Deutsch: Republik des Königreichs Polen und „Großherzogtums“ Litauen.
  6. Burszta Wojciech J., Serwański Jacek: Migracja, Europa, Polska, S. 175, 2003 - Zitat auf Polnisch: Rzeczpospolita Królestwa Polskiego i Wielkiego Księstwa Litewskiego, auf Deutsch: Republik des Königreichs Polen und Großfürstentums Litauen.
  7. http://www.unesco.org/webworld/mdm/visite/vilnius/knygos/aldai/elzevyrai/publika/anglu/eapublika.htm
  8. 1677 V 17 Erneuerungsvertrag von Warschau betr. Wehlau, Bromberg, siehe Google Buchsuche [1])
  9. http://www.raremaps.com/gallery/detail/22894/Regni_Poloniae_Magnique_Ducatus_Lithuaniae_Nova_et_exacta_tabula_ad_memtem/Homann.html
  10. Digitalisat
  11. Davies Norman: Im Herzen Europas: Geschichte Polens, C. H. Beck Verlag, 2002.
  12. Auf Polnisch: Rzeczpospolita Obojga Narodów. Im Deutschen auch als Republik der Beiden Völker oder Republik Zweier Völker bezeichnet, wobei sich das Prädikat „Völker“ viel mehr auf die Summe seiner Hauptglieder bezieht, namentlich das Königreich Polen und das Großfürstentum Litauen, und weniger auf Völker im Sinne von „Nationen“.
  13. Hans Roos: Polen von 1668 bis 1795. In: Theodor Schieder, Fritz Wagner (Hrsg.): Handbuch der Europäischen Geschichte. Band 4: Europa im Zeitalter des Absolutismus und der Aufklärung. Stuttgart 1968, S. 690–752, hier S. 746ff.
  14. Rusanna Gaber: Politische Gemeinschaft in Deutschland und Polen. Zum Einfluss der Geschichte auf die politische Kultur. Politische Kultur in den neuen Demokratien Europas. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 3-531-15565-2, S. 131.
  15. Jürgen Hartmann: Politik und Gesellschaft in Osteuropa. Eine Einführung. Campus, Frankfurt am Main 1983, ISBN 3-593-32555-1, S. 242.


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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Polen-Litauen“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 23. Juni 2010 (Permanentlink: [2]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.

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