Kreuzstein (Heraldik)
Das Flurdenkmal Kreuzstein (engl.: cross stone) ist in der neueren Heraldik eine gemeine Figur.
Darstellung
Die gemeine Figur Kreuzstein ist gewöhnlich den gleichnamigen Steinplatten aus dem Mittelalter (meist zwischen dem 13. und 16. Jahrhundert) mit einem erhaben oder vertieft eingemeißelten Kreuz nachempfunden. Das Motiv Kreuzstein findet man bevorzugt in kommunalen Wappen, wo es meist eine lokale Besonderheit eines Ortes symbolisiert. In naher Anlehnung an den jeweiligen realen lokalen Kreuzstein erscheint das Motiv oft in einer naturalistischen Darstellungsweise im Wappen, die nicht dem heraldischen Regelwerk entspricht. Um diesen zu entsprechen, empfiehlt es sich, bei der Darstellung eines Kreuzsteins im Schild auf Perspektive, evtl. vorhandene Steinstrukturen, die wirklichen Farbmerkmale et cetera gänzlich zu verzichten und das Motiv weitgehend heraldisch stilisiert und nur in heraldischer Tingierung darzustellen.
Oft erscheint der Kreuzstein in einem Wappen auf einem Hügel. Die bevorzugte Tingierung ist Silber.
Silberner Kreuzstein (Hoyershausen[2]
Silberner Scheibenkreuzstein (Sehlem)[3]
Silberner Kreuzstein mit Kruzifix, begleitet von vier silbernen Kreuzsteinen (Hiddestorf)[4]
Hinten silberner Kreuzstein (Harkenbleck)[5]
Besondere Merkmale der gemeinen Figur Kreuzstein sollten gemeldet werden. Fachausdrücke können dabei übernommen werden. Denkmaltypographisch wird zum Beispiel unterschieden zwischen:
„Kreuzstein: Aufrecht stehende Steinplatte in vertieftem oder erhabenem Kreuz in verschiedenen Formen.
Scheibenkreuzstein: Aufrecht stehende Steinplatte mit runder Scheibe, darin eingetieftes oder erhabenes Kreuz.
Radkreuzstein: Aufrecht stehende Steinplatte mit Scheibe. Kreissektoren sind freie Durchbrüche.
“
Kreuzsteinmotive in Wappen
Manchmal wird nicht die komplette Steinplatte eines Kreuzsteins in einem Wappen übernommen, sondern lediglich die Einritzungen des Steinplattenvorbilds. Beispielsweise bildet das Wappen von Eilensen die Motive eines Steinkreuzes ab (ein Alcantara-/Calatrava-Kreuz mit langem Fußarm beziehungsweise ein Hochkreuz mit vier oben gleichschenklig in Kreuzform angesetzten Ringen, rechts von einer Rinderschäler-/Reutefigur und links von einer Pflugeisen-/Pflugsechfigur begleitet wird). In diesem Fall sind die gemeinen Figuren in der Wappenbeschreibung zu melden (der Ausdruck „Kreuzstein“ kann entfallen).
Abgrenzung
- In einem Wappen erscheint der Kreuzstein im Gegensatz zu einem Steinkreuz nicht vollständig in Form eines Kreuzes, sondern als „Steinplatte mit Kreuz“ oder indem das Kreuz und sämtliche Reliefs/Einritzungen des Originals als gemeine Figuren im Wappenschild erscheinen.
- Wenn im Wappen eine Steinplatte ohne Kreuz erscheint, ist diese nicht als Kreuzstein, sondern als Gedenkstein, Runenstein oder ähnliches zu melden.
Goldener Gedenkstein („Malstein“, Berka vor dem Hainich)[7]
Weblinks
- Kreuzsteine mit dokumentierten Beispielen auf sühnekreuz.de
- Kreuzstein
und Flurdenkmal
, (Wikipedia)
Einzelnachweise
- ↑ Wappenbeschreibung: „In Silber über grünem Schildboden ein roter Kreuzstein, beseitet von zwei grünen Lindenblättern.“
- ↑ Wappenbeschreibung: „In Rot ein silberner Kreuzstein auf grünem Hügel.“
- ↑ Wappenbeschreibung: „In Blau auf silbernem Boden nebeinander silberne Linde und silberner Scheibenkreuzstein.“
- ↑ Wappenbeschreibung: „In Grün ein silberner Kreuzstein mit Kruzifix, begleitet von zwei silbernen Kreuzsteinen auf jeder Seite.“
- ↑ Wappenbeschreibung: „Gespalten von Gold und Rot; vorn ein rotes Gatter (Hürde), hinten ein silberner Kreuzstein.“
- ↑ Ordnungsgruppen nach Heinrich Riebeling, Flurdenkmale - Inventarisierungs-Richtlinien, 1972. hier online auf sühnekreuz.de. Aufgerufen am: 18. Oktober 2012.
- ↑ Wappenbeschreibung: „In Silber auf grünem Hügel schwarze Linde mit grünen Blättern und davorstehend ein goldener Gedenkstein („Malstein“).“