Flugbild (Heraldik)
Flugbilder oder Auf-/Draufsichten
von Vögeln beziehungsweise von unten/oben betrachtete Erscheinungsbilder fliegender Vögel sind in der neuren Heraldik seltene Sonderfälle von Wappenfiguren; in der Frühzeit des Wappenwesen sind diese nicht gebräuchlich; die vermutlich erste Darstellung eines Flugbilds ist im 15. Jahrhundert bei der Familie Boppard von Schwalbach/Schwalbach von Boppard zu finden, die drei Schwalben im Wappen führen. Einige Heraldiker halten Flugbilder für unheraldisch.
„Das natürliche Flugbild widerspricht der heraldischen Regel.“
Darstellung
Flugbilder von Vögeln beziehungsweise Vögel in Auf-/Draufsicht oder Untersicht erscheinen in der Frühzeit des Wappenwesen nicht und in der Blütezeit allenfalls vereinzeilt und ausnahmsweise. Erst in der neueren Heraldik (etwa ab dem 20. Jahrhundert) ist ein Tendenz zu beobachten, Flugbilder im Kanon der gemeinen Figuren zu etablieren.
Flugbilder sind durch die heraldische Stilisierung in Wappenaufrissen nicht immer zweifelsfrei einem bestimmten Vogel oder eine bestimmten Vogelfamilie zuzuordnen und bergen ein hohes Risiko für eine fehlerhafte Bestimmung der entsprechenden Wappenfigur. In der Wappenbeschreibung ist stets der spezifische Vogel anzugeben, dessen Flugbild im Wappen erscheint (zum Beispiel: „Flugbild einer Schwalbe“, „Flugbild eines Habichts“). Die spezifischen Merkmale eines natürlichen Flugbildes (Proportionen von Schwingen und Stoß, Länge und Haltung des Halses et cetera) sind bei der heraldischen Darstellung entsprechend deutlich zu übertreiben.


Wenn nichts anderes gemeldet wird, erscheint das Flugbild „steigend“ (mit dem Schnabel zum obereren Schildrand, den Flügeln nach heraldisch rechts und links sowie mit den Füßen und dem Schwanz zum unteren Schildrand gerichtet); andere Stellungen des Flugbilds sind nach heraldischen Regeln zu melden. In der Normalform erscheint eine Flugbildfigur von unten, das heißt, aus der Perspektive eines Betrachters, der auf der Erde steht und einen Vogel über sich sieht; ein Flugbild „von oben“, das heißt, aus der Perspektive eines Betrachters, der aus dem Weltraum einen fliegenden Vogel betrachtet, sollte gemeldet werden.
Heraldische Tinkturen bei einem Flugbild
Die Identifikation einer Flugbilderfigur wird manchmal durch eine spezifische heraldische Farbgebung des jeweiligen Vogels erleichert (z. B.: „Silbernes Flugbild von oben eines Storchs mit roter Bewehrung, goldenen Schulterfedern, die Hand-/Armschwingen, Schwanz-/Schirmfedern in Schwarz“), andererseits erscheinen Flugbildfiguren teilweise auch nur in einer einzigen heraldischen Tinktur.
Flugbild Habicht
Schwarzes Flugbild eines Habichts (Habichtswald
)[2]
Flugbild Kranich
Flugbilder dreier (2:1) schwarzer Kraniche, (Grambow (bei Schwerin))
Flugbild Schwalbe
Flugbilder dreier steigenden schwarzen Schwalben (Demsin
)
Flugbild Rußseeschwalbe
Flugbild drei Rußseeschwalben (Wappen Ascensions)
Flugbild Möwe
Flugbilder dreier blauen Möwen (Moletai
)
Flugbild Bussard
Flugbild eines roten Bussards (Gerstetten
)
Literatur
- Gerhard Seilmeier (Hrsg.): Jagdlexikon, BLV, 1993 ISBN 978-3405145804
Einzelnachweise
- ↑ Leonhard, Walter: Das grosse Buch der Wappenkunst. Entwicklung, Elemente, Bildmotive, Gestaltung, Bechtermünz-Verlag. 1978/2003. ISBN 3-8289-0768-7. S. 231
- ↑ Der Gemeinde ist am 20. Juni 1980 vom Hessischen Minister des Innern ein Wappen mit folgender Blasonierung genehmigt worden: „Das Wappen der Gemeinde Habichtswald zeigt im goldenen Schild über einem tannengeschnittenen grünen Schildfuß das schwarze Flugbild eines Habichts.“ -- Genehmigung eines Wappens der Gemeinde Habichtswald durch den Hessischen Minister des Innern (StAnz.), S. 1204 (PDF; 2,54 MB)