Seneschall
Seneschall (von lateinisch senex „der Alte“ und Althochdeutsch scalc „der Knecht“, französisch: Sénéchal) bedeutet „Altknecht“ (also der erfahrenste, ältestgediente oder vornehmste Diener, nicht etwa „Knecht im Ruhestand“) und ist ein höfisches Amt. Als Seneschall bezeichnete man bei den Karolingern den höchsten Hofbeamten, den Leiter des königlichen Hauswesens. Ihm entspricht unter den deutschen Königen und Kaisern das Amt des Truchsessen. Im späteren Mittelalter wird auch der königliche Gerichtsverwalter bzw. oberste Gerichtsbeamte eines Bezirks als Seneschall bezeichnet.
Siehe auch
- Hausmeier
- Marschall
- Hofmarschall
- Eudo Dapifer, Seneschall der englischen Könige Wilhelm der Eroberer, Wilhelm Rufus und Heinrich Beauclerk
- Seneschall von Frankreich
- Bailliage und Sénéchaussée
- Woiwodschaftsmarschall
Weblinks

Quellenhinweis
Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Seneschall“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 07. Juni 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.