Heraldik-Wiki:Wappen

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Abkürzung: WP:WAP

Verwendung von Wappen im Heraldik-Wiki

Wappendarstellungen und Wappenbeschreibungen unterliegen den gleichen Bedingungen, wie sie in Bildrechte und Urheberrecht beschrieben sind und die Nutzung von Wappen ist im Namensrecht beschränkt. Bevor Einschätzungen getroffen werden, ob Bild-Dateien mit Wappen im Heraldik-Wiki hochgeladen oder verwendet werden, sind unbedingt die nachstehenden beiden Abschnitte ...

zu lesen. Anhand der dort hinterlegten Information, ist zu prüfen, wie im Einzelfall bei der Verwendung eines Wappens zu verfahren ist. Es wird im übrigen nur die deutsche/deutschsprachige Rechtslage erläutert.

Urheberrecht

Amtliche Wappen

Verwendung von Amtlichen Wappen im Heraldik-Wiki

Die amtlichen Wappen der Körperschaften des öffentlichen Rechts genießen in Deutschland keinen urheberrechtlichen Schutz, da sie amtliche Werke sind. Wenn amtliche Wappen als Datei im Heraldik-Wiki hochgeladen oder verwendet werden, sind diese mit folgendem Lizenz-Baustein zu kennzeichnen (Zeichenkette im Editfeld zum Wappen eintragen):

{{Bild-PD-Amtliches Werk}}

Es wird nach dem Speichern der Wappen-Seite eine Box auf der Wappenseite eingefügt, die folgendermaßen aussieht:

PD-icon.svg Diese Datei stellt ein Amtliches Werk dar und ist nach § 5 UrhG (DE) bzw. § 7 UrhG (AT) und Art. 5 URG (CH) gemeinfrei. German-Language-Flag.svg

Verwendung von Amtlichen Wappen aus Wikimedia Commons im Heraldik-Wiki

Wappen sollen, damit sie nicht nur im Heraldik-Wiki, sondern auch in anderen Projekten verwendet werden können, direkt in die international nutzbaren Wikimedia Commons hochgeladen werden. Dort heißt der entsprechende Lizenz-Baustein {{PD-Coa-Germany}}. Der Lizenz-Baustein enthält bereits die Kategorien PD Coa Germany und Insignia. Zusätzlich sollte das Wappen in die passende Kategorie unterhalb von Coats of arms of Germany einsortiert werden, also – je nach Bundesland – in eine Unterkategorie von Coats of arms of municipalities of Germany bei Wappen von Städten und Gemeinden, in Coats of arms of German districts bei Wappen von Landkreisen und in State Coats of Arms of Germany bei Wappen der Länder oder des Bundes bzw. Reiches.

Andere Wappen

Von den namensrechtlichen und aus dem Recht der Hoheitszeichen ableitbaren Aspekten unabhängig ist das Urheberrecht an den konkreten Wappendarstellungen.

Wird aufgrund der amtlichen Beschreibung (Blasonierung) eines Wappens (z. B. ein weißes Einhorn in einem roten Feld) eine Wappendarstellung selbst erstellt und erreicht diese die nötige Schöpfungshöhe, so kann diese als urheberrechtlich geschütztes Werk unter GNU FDL gestellt werden. Die Blasonierung stellt gewissermaßen den 'Bauplan' des Wappens dar und ist selbst urheberrechtlich nicht geschützt, zumal wenn sie in Wappensatzungen, die amtliche Werke sind und daher nicht geschützt, abgedruckt wird.


Bei Traditionswappen, die seit Jahrhunderten mehr oder minder unverändert geführt werden, scheidet ein Urheberrechtsschutz aus, da man davon ausgehen kann, dass der ursprüngliche Schöpfer mehr als 70 Jahre tot ist. Es ist allerdings denkbar, dass ein moderner Bearbeiter ein Bearbeiterurheberrecht am gemeinfreien Wappen durch Änderungen erhalten hat.

Bei aktuellen, von Designern entworfenen Wappendarstellungen, die wie Logos gestaltet sind, ist davon auszugehen, dass die Schöpfer einen Urheberrechtsschutz beanspruchen.

Panoramafreie Wappen

In vielen Fällen ist am Rathaus oder einem anderen öffentlichen Gebäude eine Wappendarstellung angebracht, die von öffentlichem Verkehrsgrund aus gemäß der Panoramafreiheit, die allerdings nicht in allen EU-Mitgliedstaaten gilt, auch dann fotografiert und hier eingestellt werden darf, wenn sie urheberrechtlich geschützt ist. Es ist empfehlenswert, die unmittelbare Umgebung im Bild zu belassen (das Wappen also nicht freizustellen) und den Standort des Wappens anzugeben, damit klar ist, dass die Voraussetzungen der Panoramafreiheit vorliegen. Es ist nicht bekannt, dass Gemeinden Einwendungen gegen solche Wappenabbildungen haben. Es ist in diesem Falle folgender Baustein zu setzen:

{{Panoramafreiheit}}

Diese Vorlage sieht so aus:

Coat-elements-2.png Diese Datei oder Bestandteile davon stellen unter anderem höchstwahrscheinlich ein urheberrechtlich geschütztes Objekt dar, das vom öffentlichen Verkehrsraum aus unter der legalen Ausnahme der Panoramafreiheit fotografiert wurde.

Auch wenn diese Datei unter einer freien Lizenz steht oder nicht urheberrechtlich geschützt ist, kann ihre Verwendung gegebenenfalls durch die Vorgaben der Panoramafreiheit eingeschränkt sein.

Achtung: Dieser Hinweis-Baustein ersetzt nicht einen Lizenz-Baustein für das Bild an sich.

Verwendungsrecht

Auch bei einer klaren Urheberschaft ist die Verwendung von Wappen dennoch gesetzlich beschränkt. Wieweit die Verwendung im Heraldik-Wiki erlaubt ist, ist teils umstritten. Für das Internetprojekt ist die Nutzung im Wege des Zitatrechts bereits erlaubt. Das Heraldik-Wiki will jedoch auch Quelle für abgeleitete Projekte sein, die außerhalb aktueller Heraldik-Wiki-Projekte liegen. Daher ist den weiteren Nutzungsbeschränkungen (Namensrecht, § 12 BGBW-Logo.png) besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Dies gilt umso mehr bei Wappen von Gemeinden (und ähnlichen Institutionen), die über das Namensrecht/Wappenrecht hinaus unter die Vorbehaltsrechte an Hoheitszeichen fallen.

Derzeit hat sich herausgebildet, bei Wappendarstellung innerhalb des Heraldik-Wiki einen Baustein {{Wappenrecht}} einzubinden, der auf die besonderen Umstände hinweist. Diese Vorlage sieht so aus:

Coat-elements-2.png Diese Datei oder Bestandteile davon stellen eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes Hoheitszeichen dar.

Auch wenn diese Datei unter einer freien Lizenz steht oder nicht urheberrechtlich geschützt ist, kann ihre Verwendung gegebenenfalls durch andere rechtliche Bestimmungen außerhalb des Urheberrechts eingeschränkt sein.


Achtung: Dieser Hinweis-Baustein ersetzt nicht einen Lizenz-Baustein für das Bild an sich.

Amtliche Wappen

Der unbefugte Gebrauch von Bundes- und Landeswappen ist nach § 124 OWiGW-Logo.png verboten. „Befugt“ ist der Gebrauch in einer Enzyklopädie oder einer Informationssammlung wie dem Heraldik-Wiki, soweit er der Information des Lesers über das Wappen dient und nicht der Eindruck erweckt wird, dass der Verwender Hoheitsträger sei.

Einige Städte „untersagen die freie Nutzung ihres Wappens ausdrücklich“. Durch eine ungeeignete Formulierung wird dadurch leider Rechtsunsicherheit erzeugt.

In vielen Gesetzen und Verordnungen steht ein Passus wie „Lediglich zu künstlerischen, heraldischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ist die Nutzung des Wappens jedermann erlaubt, sofern dies nicht in einer Weise oder unter Umständen geschieht, die dem Ansehen oder der Würde des Hoheitszeichens abträglich sind.“

Für die Einbindung einer Wappenabbildung in einen Artikel greift offensichtlich der heraldische Zweck als bildliche Darstellung der informativen Wappenbeschreibung. Sofern (noch) keine textliche Wappenbeschreibung im Artikel steht, greift womöglich auch der Zweck der staatsbürgerlichen Bildung, da das Heraldik-Wiki dem interessierten Bürger der Kommune das offizielle Wappen seines Wohnorts zeigt.

Familienwappen

Während im Preußischen Allgemeinen LandrechtW-Logo.png von 1794 noch einige Regeln zum Recht am Familienwappen enthalten waren, fehlt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGBW-Logo.png, in Kraft seit dem 01. Januar 1900) ein ausdrücklicher Hinweis. Die im Gesetz vorhandene Lücke wurde durch die obersten Rechtsprechungsorgane gefüllt, indem die grundlegende Vorschrift über den Schutz des Namens (§ 12 BGB) in analoger Form auf den Rechtsschutz des Wappens angewendet wird (Rechtsfolgenverweis).

Jeder führungsberechtigte Träger eines Familienwappens hat gemäß § 12 BGB analog einen UnterlassungsanspruchW-Logo.png gegen einen anderen, der das gleiche Wappen unberechtigt führt. Er kann die Weiterführung untersagen und die Beseitigung sonstiger Beeinträchtigungen seines Rechts verlangen und durchsetzen. Die Führungsberechtigung der eigenen direkten Nachkommen darf aber nicht beeinträchtigt werden.

Die Zitierung eines Wappens – die bildliche Darstellung – ist aber nicht zu verwechseln mit der Führung eines Wappens.

Der Schutz nach § 12 BGB, der natürlichen und auch juristischen Personen zukommt, ist nicht nur auf den Namen im engeren Sinn beschränkt, sondern schließt auch Wappen und Siegel ein (BGHZW-Logo.png 119, 237). Der Namensschutz setzt allerdings voraus, dass der Name beziehungsweise das Wappen oder das Siegel individualisierende Unterscheidungskraft aufweisen und damit zur namensmäßigen Kennzeichnung geeignet erscheinen (BGH, Urteil vom 28.03.2002, Az.: I ZR 235/99; BGHZ 119, 237). Der „Gebrauch“ eines fremden Wappens i. S. von § 12 BGB ist nicht nur bei einer völlig identischen Übernahme, sondern auch bei einer nur ähnlichen Wiedergabe gegeben, sofern diese die wesentlichen Merkmale des Originals enthält und damit geeignet ist, auf den Berechtigten hinzuweisen (BGH am angegebenen Ort; vergleiche auch OLG Hamburg, OLGE 3, 89).

Auch hier ist der „Gebrauch“ eines Wappens von der Zitierung eines Wappens zu unterscheiden.

Die durch die Rechtsprechung des Reichsgerichts und später des Bundesgerichtshofes anerkannte analoge Gleichbehandlung des Rechtschutzes am Wappen mit dem Rechtsschutz am Namen ist heute gefestigte Rechtsüberzeugung (vergleiche Soergel-Siebert, BGB, 11. Aufl. 1978, zu § 12, Anm. C III 7).

Zitierung

Fazit: Der Gebrauch (beispielsweise im Briefkopf) beziehungsweise der Missbrauch eines Wappens durch wappenferne Organisationen ist natürlicherweise verboten. Die Zitierung ist aber ebenso zulässig wie die Nennung und Beschreibung von Parteien, Kirchen usw. und deren Namen. Der Wappenschutz wie auch der Namensschutz schließt weder die Nennung eines Namens noch die graphische Darstellung des Wappens einer Organisation aus.

Die Zitierung (Darstellung) oder Besprechung eines Wappens wird durch die deutsche Rechtsprechung nicht verboten.

Derzeit hat sich herausgebildet, daß Dateien, die als Wappen zitiert werden und in das Heraldik-Wiki hochgeladen wurden, mit dem Lizenzvermerk {{Copyright Wappen Zitierung}} versehen werden, der auf die besonderen Zitat-/Lizenzumstände hinweist. Diese Vorlage sieht so aus:

Do not move this file (these files) to Wikimedia Commons without an individual review. Diese Datei/Dateien ist/sind nicht mit den Richtlinien von Wikimedia Commons kompatibel.

Sie darf/dürfen nicht nach Wikimedia Commons verschoben werden!


Do not transfer this file (these files) to Wikimedia Commons!



Muster-Wappenschild-Info.png

Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Wikipedia:Wappen“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 05. Mai 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.