Bernhard V. (Lippe)

Aus Heraldik-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Grabplatte von Fürstbischof Bernhard V. im Dom zu Paderborn

Bernhard zur Lippe (* 1277; † vor 1365) war Bischof von Paderborn und Landesherr des westlichen Teiles von Lippe. Er gilt als der Schöpfer des mittelalterlichen Territoriums des Bistums Paderborn, genannt Fürstbistum Paderborn.

Leben

Bernhard entstammte dem Hause Lippe. Seine Eltern waren Simon I. von Lippe und Adelheid von Waldeck, Tochter von Heinrich III. von Waldeck. Seine von territorialer Stärke geprägte Politik spiegelte sich auch darin wider, dass er als erster Bischof nicht mehr als Bischof siegelte, sondern als Mitglied der Familie zur Lippe. 1305 wurde Bernhard unter Bischof Otto von Rietberg zum Dompropst von Paderborn bestellt. Anschließend wurde er zum Tutor und Defensor der weltlichen Herrschaft des Bischofs von Paderborn bestellt und stand damit faktisch den amtierenden Bischöfen Günther (1307–1310) und Dietrich II. (1310–1321) vor. Von 1321 bis 1341 hielt er das Bischofsamt selbst.

Die sich ausprägende ständische Mitsprache bei der weltlichen Herrschaft über das Hochstift verlieh ihm eine starke Position. Entsprechend wurde ihm 1309 ein ständischer Rat beigegeben, zusammengesetzt aus je vier Domherren und Ministerialen und je zwei Bürgern aus den Städten Paderborn und Warburg. Bernhard verpflichtete sich zur Achtung der Richtlinien des ständischen Rates. Das festgelegte landesrechtliche Zusammenspiel zwischen Domkapitel, Landesadel und Städten führte zu Verfassungsgesetzen, die das Territorium lange Zeit prägen sollten. Bernhard festigte die Landesherrschaft insbesondere durch eine Förderung der Städte im Hochstift. Paderborn wurde zu einem der städtereichsten Territorien in Westfalen. Bernhard festigte die Landesherrschaft insbesondere durch den Kauf des größeren Teiles der Stadt Brakel und die Gründung der Städte Dringenberg und Peckelsheim. Bernhard stärkte durch finanzielle Zuwendungen auch das Kloster Marienmünster, die Minderstädte Vörden und Bredenborn, sowie die Stadt Beverungen.

Bernhard finanzierte seine Maßnahmen nicht nur aus Steueraufkommen, sondern auch aus privatem Besitz. Die seit der Ernährungskrise 1316/17 auch mit den erhöhten Finanzaufwendunge einhergehende wirtschaftliche Krise machte es für den Bischof Bernhard 1326 nötig, mit dem Adel und dem Domkapitel das Privilegium Bernhardi fest zu legen. Es bildete einen Herrschaftsvertrag des Bischofs mit den Ständen. Für Geldzahlungen verpflichtete sich der Bischof zu Steuerprivilegien bei grundsätzlichem Versprechen der Stände zur Hilfeleistung.

Literatur

  • Hans J. Brandt, Karl Hengst: Die Bischöfe und Erzbischöfe von Paderborn. Paderborn 1984, S. 141–146, ISBN 3-87088-381-2.

Weblinks


Vorgänger Amt Nachfolger
Dietrich II. von Itter Fürstbischof von Paderborn
13211341
Balduin von Steinfurt


Vorgänger Amt Nachfolger
Simon I. Herr zur Lippe (Rheda)
13441365
Simon III.



Muster-Wappenschild-Info.png

Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Bernhard_V._(Lippe)“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 21. Juni 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.