Hünengrab (Heraldik)
Der Oberbegriff Hünengrab (auch Dolmen, Großsteingrab, Megalithgrabanlage, Grabkammer, Steingrab, Steintisch, Hünenbett
oder ähnlich genannt; frz.: tombe mégalithique; engl.: megalithic grave) bezeichnet im neueren Wappenwesen einerseits eine Gruppe von Wappenfiguren, die erhaltenen Megalithanlagen oder Großsteingräbern nachempfunden sind (vorwiegend aus Norddeutschland, den Niederlanden, Polen und Skandinavien), andererseits steht er für eine seltene gemeine Figur.
Darstellung
Hünengrab
Die Figur Hünengrab ist einem Großsteingrab beziehungsweise einem Dolmen
nachempfunden. In der Realität ist ein Hünengrab in seiner ursprünglichen Bedeutung ein Bauwerk, andererseits ein integraler Teil einer Landschaft beziehungsweise ein Flurdenkmal. Die heraldische Darstellung in den Wappenschilden unterscheidet sich lediglich in der Anzahl der dargestellten, nicht zwingend mit dem Vorbild übereinstimmenden Steine, die aber nicht in der Blasonierung erwähnt werden. Zwei, drei oder vier Tragsteine sind die Regel, selten oder gar nicht mehr. Darüber liegt ein größerer, der den Deckstein der Grabanlage darstellt. In der Nomenklatur der Archäologie entspricht das Bild am ehesten einem Polygonaldolmen
. Trotz realer Vielfalt wird in der Heraldik diese einfacherer Form gewählt.
Goldenes Hünengrab mit zwei Tragsteinen (symbolisch für das jungzeitliche Großsteingrab Teufelsteine
bei Heiden)
Hügelgrab/Grabhügel
Ein Hügelgrab (auch Grabhügel; „vorzeitliches/prähistorisches Grab“, „Gräberfeld“ oder ähnlich; latein.: tumulus, Plural: tumuli; frz.: tumulus; engl.: tumulus) erscheint im neuren Wappenwesen gewöhnlich in Form einer klassischen Wappenfigur (zum Beispiel als Hügel, Dreiberg oder anderes). Diese Wappenfiguren werden oft mit einer Urnenfigur oder einer anderen Fundfigur kombiniert. Gewöhnlich soll das Wappengesamtbild im Sinne der Wappenstifter/Wappeführenden symbolisch auf vorzeitliche beziehungsweise vorherhaldische Grabbauten verweisen; es ist aber stets mit heraldischen Fachbegriffen zu blasonieren.
Hügelgrab/Grabhügel
von Leubingen
Dreiberg und goldene Urne (Symbol für ein unter Schutz gestelltes Hünengräberfeld bei Hoysinghausen
[„Hünenkeller“])
Nach oben ausgebogene Teilung, unten eine goldene Urne (symbolisch für Urnengräberfeld der vorrömischen Eisenzeit bei Schwissel)[1]
Im roten Felde (Grabhügel) eine silberne Urne, darüber ein eingebogenes silbernes Schildhaupt (symbolisch für Gräberfelder im Gebiet Nordhemmern)[2]
Vereinzelt erscheinen im neueren (kommunalen) Wappenwesen auch eher unherhaldische Motive, die einer gestreckten, runden oder ovalen Erdaufschüttung oder anderen Hügelgräbern/Grabhügeln nachempfunden sind, unter denen bzw. in denen sich Grablegen oder andere prähistorische Monumente befinden. In der Früh- und Blütezeit des Wappenwesens sind Hügelgräber oder Grabhügel nicht als Wappenfiguren gebräuchlich.
Steinhügelgrab
Im Wappen der ehemaligen finnischen Gemeinde Kiukainen erscheint ein Steinhügelgrab
beziehungsweise Röse
(auch dänisch
Gravrøser; schwedisch
Gravröser oder Roj; norwegisch
Gravrøyser) in Form einer Wappenfigur, die einem Neunberg ähnelt.
Röse
von Kuninkaanhauta
Steinpackungsgrab
Besondere vorzeitliche/prähistorische Grabbauten in Wappen sollten mit einem archäologischem Fachbegriff beschrieben werden. Beispielsweise erscheint im Wappen von Bomlitz kein Hünen- sondern ein Steinpackungsgrab.
Steinpackung (Steinpackungsgrab, Gräberfeld bei Burghaun
)
Doppel-T-Kopfschaft
Manchmal werden Hünengräber in der Heraldik nur symbolisch angedeutet beziehungsweise verweist eine anderer heraldische Figur auf ein Großsteingrab. Beispielsweise stehen die 10 Doppel-T-Kopfschäfte im Wappen von Hünstetten für zehn Hünengräber (Fachbegriff: Dolmen) beziehungsweise für zehn ehemals selbstständige Gemeinden.
Siehe auch
- Liste der Wappen mit einem Hünengrab
- Hünengrab
, Wikipedia
Weblinks

Einzelnachweise
- ↑ Das Urnengräberfeld wurde beim Bau der Kreisstrasse 12 Anfang des 20. Jhr. und beim Bau der Bundesstrasse 404 im Jahr 1956 entdeckt.
- ↑ Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold, Jahrgang 1953, Nr. 5 (= 2. Februar 1953), S. 50.
- ↑ Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein
- ↑ Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein
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