Schöpfungshöhe

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Als Schöpfungshöhe (auch: Gestaltungshöhe, Werkhöhe) wird im Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland das Maß an Individualität (persönlicher geistiger Schöpfung) in einem Produkt geistiger Arbeit bezeichnet.

Nicht jedes Werk ist "per se" geschützt. Erforderlich für einen urheberrechtlichen Schutz ist eine gewisse "Schöpfungshöhe" eines Werkes, das Werk muss nach § 2 Abs. 2 UrhG eine persönliche geistige Schöpfung des Urhebers sein. Die Schöpfungshöhe lässt sich nun nicht "objektiv" festlegen - ob ein Werk eine eigenständige geistige Schöpfung darstellt, ist anhand einer Einzelfallbetrachtung zu ermitteln. Damit ist auch bereits vorgezeichnet, dass sich im Urheberrecht viele gerichtliche Auseinandersetzungen gerade mit der "Schöpfungshöhe" eines Werkes beschäftigen.

Als Minimalschutz werden im Rahmen eines "Schutzes der kleinen Münze" von der Rechtsprechung Preislisten, Telefonbücher, Kataloge und Sammlungen von Kochrezepten gerade noch als schutzwürdig erachtet.

Auch im Bereich eines Wikis ist eine allgemeingültige Aussage, welche Werke eine hinreichende Schöpfungshöhe erreichen und damit schutzwürdig sind, nicht zu treffen. Einerseits dürften die Wikis selbst unstreitig eine ausreichende Schöpfungshöhe erreichen (selbiges gilt auch für "große und aufwändige" Hacks wie Portale, eine ImageBase, eine Wappengalerie und/oder Datenbanken). Wo jedoch bei vielen kleinen Hacks die Grenze der Schöpfungshöhe liegt, ist schwer feststellbar.

Design-, Vorlagen- und Style-Klau

Immer wieder werden "neue" Styles und Vorlagen von Wikis oder Boards vorgestellt und es kommt zu der (mehr oder weniger freundlich formulierten) Anmerkung "Das ist aber Style xyz" oder "Der Style wird aber auch im Wiki zyx verwendet". Man spricht dann oft auch "rippen" eines Styles oder einer Vorlage.

Meistens stellt sich bei einer näheren Betrachtung dann heraus, dass sich die Styles/Vorlagen zwar ähnlich sind, in den Details aber doch ausreichend Unterschiede vorhanden sind und die Grafiken nicht übernommen wurden, sondern in Anlehnung an den Ausgangs-Style diesem ähnlich gestaltet oder abgeändert wurden.

Das ist erlaubt. Es gibt keinen Urheberrechtsschutz auf bestimmte Farbkombinationen oder Kombinationen von Grafik-Elementen. Man mag das als ideenlos und plagiierend ansehen, rechtlich relevant ist das jedoch nicht.

Hin und wieder stellt sich bei einer näheren Betrachtung fest, dass einzelne kleine (Grafik-)Dateien "geklaut" wurden und mit selbst gefertigten anderen Grafiken dann zu einem neuen, dem alten mehr oder weniger ähnlichen Style kombiniert werden.

Die Grenze des Erlaubten ist hier die Schöpfungshöhe. Kommt einer dieser Grafik-Dateien die entsprechende Schöpfungshöhe zu (was allerdings regelmäßig nicht der Fall sein wird), dann besteht Urheberrechtsschutz und die Verwendung der Grafik-Datei ist unrechtmäßig erfolgt. Erreicht die Grafik - wie das regelmäßig der Fall ist - die erforderliche Schöpfungshöhe nicht, so ist wiederum der Einsatz der entsprechenden Datei vielleicht ein Zeichen von fehlender Kreativität oder Ideenlosigkeit, sie ist aber rechtlich nicht zu beanstanden.

Mit Sicherheit erreichen aufwändige "3D-Styles" (wie z. B. "Simiter") das erforderliche Maß an Schöpfungshöhe. Wer hingegen den Standard-Style, Standard-Vorlagen o. ä. nimmt und drei Farben, ein bißchen Typografie und zwei kleine Grafiken austauscht, wird sicherlich nicht das erforderliche Maß an Schöpfungshöhe erreichen.

Siehe auch

Literatur

Weblinks


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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Schöpfungshöhe“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 23. April 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.