Lichtbild

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Das Lichtbild ist die älteste Bezeichnung für eine Fotografie. Zur Zeit der Erfindung der fotografischen Verfahren um 1839 wurden die fotografischen Bildnisse in Deutschland als Lichtbilder bezeichnet; die Bezeichnung Photographie etablierte sich erst später auf Vorschlag des Astronomen John Herschel. In Deutschland genießen sie gemäß § 72 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) einen Schutz von 50 Jahren nach erster Veröffentlichung oder 50 Jahren seit der Erstellung, falls das Bild nie veröffentlicht wurde. Im Gegensatz dazu dauert der Schutz von Lichtbildwerken bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Im allgemeineren Sinn ist mit einem Lichtbild jedes durch Fotografie entstandene Bild gemeint, im engeren Sinne ein Passbild. Im Sinne des Urheberrechts ist das Lichtbild vom Lichtbildwerk zu unterscheiden.

In der juristischen FachspracheW-Logo.png ist der Begriff Lichtbild weiterhin gebräuchlich.

Siehe auch


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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Lichtbild“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 23. April 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.