Landeswappen

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Beispiel für ein Landeswappen: Das → Landeswappen Hessens

Ein Landeswappen (auch Territorialwappen genannt; Abkürzung LW) ist das „heraldische Symbol beziehungsweise das Hoheitszeichen eines Landes, Staates oder eines Territoriums“.[1] Es wird gewöhnlich nach den heraldischen Regeln mit Wappenfiguren auf einem Wappenschild dargestellt, doch zeigt sich insbesondere bei der Darstellung neuerer Landeswappen in vielen Fällen eine weitgehende Entfernung „von der überlieferten heraldischen Tradition“[1]. Landeswappen sind im Gegensatz zu Staatswappen schon seit dem Mittelalter nachweisbar.

Gebrauch

Das Führen und die Verwendung in neuerer Zeit unterliegt den landestypischen gesetzlichen Bestimmungen. Oft wird durch eine HauptsatzungW-Logo.png oder im Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes, auch Hoheitszeichengesetz genannt, das Aussehen, Führen und der Gebrauch streng geregelt. Viele Landeswappen dürfen nur nach länderspezifischen Veränderungen zum Zweck des allgemeinen Gebrauches durch Jedermann, dann beispielsweise auch zu Werbezwecke, verwendet werden. Das gilt auch für Fahnen und insbesondere, wenn das Wappenbild auf dieser abgebildet ist.

Geschichte

Bekannt sind diese Landeswappen seit dem Mittelalter und galten auch zu dieser Zeit für Land, Staat und Territorium von Herrschern. Das Landeswappen ist nicht immer gleich dem Majestätswappen, kann aber zutreffen.

Ursprünglich gehen diese Landeswappen auf alte Symbole der Region zurück. Sie knüpfen an die Tradition an, dass beispielsweise das durch den Lehnsherrn verliehene Heroldsbild als Teil in das Landeswappen übernommen wird. Viele dieser Wappen sind aus den Familien- und Geschlechterwappen hervorgegangen. Die Teilverwendung von Anspruchs-, Erbschafts-, Herrschafts- und auch von Gedächtniswappen im Landeswappen hat diese Wappenform ab dem 16. Jahrhundert umfangreicher werden lassen.[2] Bis zu diesem Zeitpunkt waren sie seit dem Aufkommen, etwa im 13 Jahrhundert, relativ einfach gehalten.

In neugebildeten Staaten und Ländern werden manchmal Zeichen des politischen Umbruches oder Symbole der modernen Industrie in den Landeswappen verwendet, die zur Früh-/Blütezeit des Wappenwesens unbekannt waren. Diese Wappenfiguren sind teilweise unheraldisch und die Landeswappen in diesen Fällen weniger „Wappen im Sinne der Heraldik“, sondern eher Parawappen, Embleme und anderes mehr.

Siehe auch

Literatur

  • Walter Leonhard: Das grosse Buch der Wappenkunst. Entwicklung, Elemente, Bildmotive, Gestaltung. Callway, München 1978, ISBN 3-8289-0768-7, S. 44 (Genehmigte Lizenzausgabe für Weltbild Verlag GmbH: Bechtermünz, Augsburg 2000).

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Mannheim, Wien, Zürich 1984, ISBN 3-411-02149-7, S. 246 f. (Digitalisat [abgerufen am 29. Februar 2020]).
  2. Pierer's Universal-Lexikon. Band 10. Altenburg 1860. S. 80. (Permanentlink)
Muster-Wappenschild-Info.png

Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Landeswappen“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 03. Juni 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.