Grab (Heraldik)
Dieser Artikel erläutert gemeine Grabfiguren, die in einem Wappen dargestellt sein können; Wappen, die auf Grabsteinen, auf Epitaphen, an Grabkapellen et cetera angebracht sind, werden unter dem Stichwort Funeralheraldik besprochen.
Grab (lateinisch sepulcrum von sepelio Ruhestätte, „jeder Ort, wo einer begraben liegt“; englisch sepulchre/sepulcher oder grave) ist im Wappenwesen:
- eine seltene gemeine Figur, die allgemein der gleichnamigen Stelle nachempfunden ist, an der verstorbene Lebewesen, vorzugsweise menschliche Leichen, beerdigt sind oder auf die sich Bestattungs-/Totenkulte
von Kulturen beziehen.
- ein Oberbegriff, unter welchem die heraldischen Grabfiguren/-formen in einer Gruppe zusammengefaßt sind.
Inhaltsverzeichnis
Begriffsklärung
Die allgemeinen und vagen Ausdrücke Grab, Grabstätte, Grabstelle, Grabstein und Grabmal eignen sich nur bedingt zur genauen Beschreibung einer Wappenfigur. Sie wurden und werden sowohl in der Literatur als auch im allgemeinen Sprachgebrauch im Laufe der Jahrhunderte teils nicht exakt voneinander abgrenzt, teils nicht einheitlich und teils mit mehrdeutigen Bedeutungen benutzt. Durch Verwendung der vagen Ausdrücke in einer Wappenbeschreibung ist daher nicht zwingend eine immer „gleiche“
Darstellung eines Wappens gewährleistet. Diese und verwandte allgemeine Termini lassen gewöhnlich offen, welche Bestattungsart zugrunde liegt (Erd-, Feuer-, Gruft-, Luft-, Seebestattung) und welche Art Grab (Einzelgrab, Gemeinschaftsgrab, Massengrab) beziehungsweise welche Elemente eines „Grabs“ (Grabplatte, Grabstele, Grabbasis, Grabfundament) in einem Wappen aufgerissen werden sollen.
Darstellung
Grundsätzlich sollten heraldische Grabbaufiguren den Idealbildern sepulkralkulturer Objekte aus der Früh- und Blütezeit des Wappenwesen (11. bis 15. Jhr.) nachempfunden sein. Dem steht gegenüber, dass sich heute genügend Grabbaufiguren in Wappenaufrissen finden, die wie Gräber aus vorheraldischen oder aus Zeiten nach dem 15. Jahrhundert gestaltet sind. Diese Aufrisse stellen durch das Vermischen von historischen Kontexten in gewisser Weise einen Stilbruch dar und widersprechen einem eher traditionell ausgerichteten Heraldikverständnis. Von heraldischen Fundamentalisten werden sie gegebenenfalls als unheraldisch angesehen. Wenn Grabfiguren in Wappen in Anlehnung an „nachheraldische“ Gräber gestaltet sind, sollten die Grabmotive stets mit ihren Eigennamen, einer konsistenten Bezeichnung oder unter Angabe charakteristischer Merkmale gemeldet werden (Grab mit/ohne Fundament, Grabplatte (=„liegender Grabstein“), Grabstele („stehendem/aufrechtem Grabstein“), Grabbasis und so weiter). Bei der Gestaltung von Grabfiguren sind folgende historischen Sachverhalte möglichst zu berücksichtigen:
Das Bestattungswesen der Antike und des Frühmittelalters (mit Nekropolen, abgesonderten Grabstellen, Gräberfeldern und Friedhöfen außerhalb von Ortschaften) ist von jenem des Hoch- und des Spätmittelalters (mit umfriedeten Bereichen neben einer innerörtlichen Kirche) deutlich abzugrenzen. In dieser Zeit wurden für die Grablegungen von Privilegierten trotz Verbots der gesamte Boden der Kirchen genutzt, damit Verstorbene in größtmöglicher Nähe zum Altar, zum Chor, zu Reliquien oder einem Märtyrer liegen („ad sanctus“). Diese Gräber bestanden aus Grabplatten auf nackter Erde und die Kirchen waren geradezu mit Gräbern im wörtlichen Sinn „gepflastert“.[1] Weitere Gräber für Privilegierte finden sich in den kleinen, rechteckigen Höfen, dessen eine Seite mit der Außenmauer der Kirchen zusammenfällt und die von Beinhäusern („Ossuarien“) umgeben sind, die zugleich geschlossene Galerien und Grabkapellen sind.[1] Die Innenhöfe dieser Höfe fungierten als Gemeinschaftsgräber für die Nichtprivilegierten:
„Ebenda setzte man die Armen bei, die die erhöhten Gebühren der Bestattung in der Kirche oder unter den Beinhäusern nicht bezahlen konnten. Man schichtete sie in die großen Gemeinschaftsgräber, regelrechte Senkgruben von 30 Fuß Tiefe und 5 mal 6 Metern Flächeninhalt, die 1200 bis 1500 Leichname fassen konnten (..)“
Über das genaue Erscheinungsbild dieser mittelalterlichen Gräber weiß man in Ermangelung bildlicher und schriftlicher Quellen wenig.
Zwanglos, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und durchaus mit Widersprüchen können als Grab, Grabstätte, Grabstelle oder Grabmal beschriebene Figuren in der heraldischen Praxis, in Wappenaufrissen und in der Literatur zwecks der Übersichtlichkeit grob untergliedert werden in:
Irgendeine Art Grabbau | |
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Erdgrab | Grabschacht, Grube, Flachgrab, Hügelgrab o. ä. |
Grab (vorheraldisch) | Hünengrab, Steinpackungsgrab, Urnengrab o. ä. |
Grabmal (oder Teil desselben) | Grabplatte, Grabstein, Grabstele, Grabsäule o. ä. |
Grabbauwerk (vom Menschen errichtetes, ortsfestes sepulkralkulturelles![]() |
Grabkapelle, Gruft, Grabmonument, Mausoleum, Coemeterium, Pyramide o. ä. |
Grabstätte/Grabstelle mit größerem Bezugssystem | Friedhof, Kirchhof, Grabanlage, Reihengräberfeld, Nekropole o. ä. |
Gänzlich andere sepulkralkulturelle Wappenfigur | Nachheraldisches/modernes Grab mit Fundament, Grabbasis, Grabstele, Grabplatte ... |
Erdgrab, Grube
Ein ausgehobenes Erdgrab beziehungsweise eine für die Beerdigung eines Toten ausgehobene Grube (auch Grabschacht genannt) findet man selten in Wappen. Ein Grund dafür ist vermutlich dem Umstand geschuldet, dass bei der Darstellung eines heraldisch stilisierten, perspektivlosen Erdgrabfigur in Aufsicht der Wiedererkennungseffekt gegen Null tendiert. Leere Erdgrabfiguren, die im Wappenschild mit mehr oder weniger dezenter perspektivischer Ansicht aufgerissen werden, widersprechen einem eher traditionellen Heraldikverständnis bzw. gelten Heraldikern, die den Verzicht auf Perspektive propagieren, als unheraldisch. Beispielsweise sind die beiden perspektivisch dargestellten leeren Erdgräber in dem Kommunalwappen von Herreruela
in gewisser Weise nicht mit heraldischen Gestaltungsgrundsätzen vereinbar.[2]
Grab (vorheraldisch)
In der neueren Heraldik (bevorzugt in neueren Kommunalwappen) erscheinen unterschiedliche Wappenfiguren, die prähistorischen, antiken, primitiven oder vorheraldischen Gräbern nachempfunden sind (Hünengrab, Grabhügel/Hügelgrab, Steinhügel-/Steinpackungsgrab). Diese Motive sind in der Früh-/Blütezeit des Wappenwesens nicht gebräuchlich und gelten Anhängern einer tradtionsgebundenen Heraldik als unheraldisch und anachronistisch.
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Grabmal
Grabmal (mhd. meil für ‚Zeichen‘; auch Grab-/Gräberdenkmal, Grab-/Gräbermonument, Begräbnisdenkmal, missverständlich und kurz Grab oder ähnlich genannt; französisch tombe, tombeau, englisch tomb) ist in der Heraldik
- eine seltene gemeine Figur, die allgemein den gleichnamigen Gedenk-/Erinnerungs-/Schmuckmalen an Gräbern von Toten nachempfunden ist. Erscheint eine Grabmalfigur in einem Wappen, kann diese Nebenfigur beziehungsweise Teil einer Grab- oder Grabbauhauptfigur sein.
- ein Oberbegriff, unter welchem die heraldischen Grabmalfiguren in einer Gruppe zusammengefasst sind.
Der Ausdruck kommt in der Heraldik im Zusammenhang mit unterschiedlichen Motiven und Figurenformen zur Anwendung. Selbst bei ein und dergleichen Figur ist je nach Wappenaufriss in Darstellung und Abstraktion ein breiter Gestaltungspielraum feststellbar. Gewöhnlich gehören zur Gruppe der Grabmale die Figuren Grabplatte, Grabstein, Grabstele, Grabsäule und Grabkreuz o. ä.; in einem weiten Sinn zählen manche möglicherweise auch Grabhügel, Grabkapelle, Grabhaus und Grabkammer o. ä. dazu. Welches Grabmal in welcher Ausprägung, Stellung, Anzahl und in welchen Tingierungen dargestellt wird, sollte durch die Wappenbeschreibung stets genau beschrieben sein. Besondere Merkmale des Grabmals wie ein Steinmetzzeichen oder ein Kreuz sind zu melden.
Grabplatte („liegender Grabstein“)
Der Ausdruck Grabplatte (auch Grabesplatte oder bei Urnengräbern Urnenplatte, bei Grüften Gruftplatte genannt; veraltet: Leichenplatte; englisch grave plate) bezeichnet in der Heraldik eine gemeine Figur, die gewöhnlich einem horizontal liegenden (bevorzugt im Boden einer Kirche oder eines Kreuzganges eingelassenen) Grabstein nachempfunden ist, der gemeinhin als zugeschnittener Monolith in Form eines Rechtecks in einem Verhältnis von zwei zu eins ein Grab verschließt beziehungsweise einen Grabschacht abdeckt. Besonderen Merkmale der Grabplattenfigur wie Heberinge (und deren Anzahl), ein Fundament oder Sockel, auf dem die Grabplatte auffliegt oder ähnliches, sollten gemeldet werden. Die Oberflächenbildthematik einer Grabplatte, die bei den Vorbildern meist in Form von Ritzeichungen oder Flachreliefs ausgeführt ist und neben dem Abbild des Verstorbenen (mit oder ohne dessen Wappen), rein heraldische Darstellungen, christliche Symbole, Inschriften oder ähnliches zeigt[3], kann ebenfalls gemeldet werden. In diesem Fall bieten sich möglichst eindeutige Ausdrücke für die Wappenbeschreibung an (zum Beispiel „Wappengrabplatte“, „Grabplatte mit Ritterabbild“ oder ähnliches).
um 1200 n. Chr.: Grabplatte von Bjolderup
In 1. und 4.: Gruft/Grabplatte mit zwei Ringen (Wappen Strozzi
; nach Siebmacher, 1919; Wappen des Hauses Strozzi)
Grabstein (allgemein)
Der umgangssprachliche und vage Ausdruck Grabstein (veraltet: Leichenstein; englisch tombstone) ist in der Heraldik nicht wohldefiniert. Er wird mit Wappenfiguren verknüpft, die in Wappenaufrissen nicht einheitlich gestaltet sind. In der neueren Heraldik kann er beispielsweise eine Figur bezeichnen, die einem bearbeiteten (teilweise beschrifteten) massiven Naturstein nachempfunden ist, der gewöhnlich aufrecht am Kopfende eines Grabes freistehend aufgestellt ist. In anderen Wappenbeschreibungen kann er dagegen explizit für einen Breitstein oder einen Reihengrabstein, eine Grabsäule, Grabstele, einen Quader mit Sockel (vgl. Herb Mogiła) oder für ein ähnliches Motiv stehen. Im Zweifelsfalle können neben der Blasonierung nur andere Quellen oder der Wappenführende Auskunft erteilen, welches Grabsteinmotiv in einem Wappen erscheint.
Grabstein (unheraldisch)
Manchmal werden in Wappenbeschreibungen Motive als „Grabstein“ beschrieben, die vorheraldischen Artefakten nachempfunden sind, wobei im Einzelfall unklar ist, ob überhaupt ein Grabmal vorliegt. Beispielsweise erscheint im Wappen von Moselkern eine Wappenfigur, die sich an das sogenannte Merowinger-Kreuz
anlehnt. Letzteres ist ein Steindenkmal aus dem 7. Jahrhundert, dessen Deutung schwierig ist, weil parallele Artefakte fehlen, die Rückschlüsse auf die Funktion zuließen. Die Wappenfigur, die wie das Steindenkmal gestaltet ist, wurde in der Wappenbeschreibung heraldisch-terminologisch nicht ausreichend als „Grabstein“ gemeldet.
Ende 7. Jh.: Kreuzstele mit figürlichem Relief (am Fundort aufgestellte Nachbildung in Originalgröße)
Vorne ein goldener „Grabstein“ (?) („Merowingerkreuz“, Wappen von Moselkern
)
Grabstein versus Epitaph
Gelegentlich werden heraldische Figuren als Epitaph beschrieben, obwohl sie in der heraldischen Stilisierung eher einem Grabstein oder einer anderen sepulkralheraldische Figur ähneln. Beispielsweise erscheint im Wappen von Troubat vorgeblich ein „Epitaph“, der eher wie ein schwarzer, aufrechter Grabstein anmutet, der mit einem silbernen Kreuz belegt ist.
Epitaph (?)
(Wappen Troubat)
Grabstein versus Sarkophag (Herb Mogiła)
In der Literatur wird das Motiv der Wappengemeinschaft Mogiła, welches in unterschiedlichen Ausprägungen erscheint, oft vage als Grab/Grabstein beschrieben, was wohl richtig sein dürfte, wenn man es als redenden Hinweis versteht (Mogila; deutsch „Grab“); gleichwohl ist die Figur in vielen Aufrissen eher als Steinsarg/Sarkophag mit Kreuz gestaltet.
„1) In schwarz ein auf seinem Sockel ruhender viereckiger weißer Grabstein, aus dessen oberer Fläche sowohl, als dessen beiden äußeren Seitenwänden je ein goldenes Tatzenkreuz hervor geht. Der gekrönte Helm mit schwarz weißer Decke trägt drei Straußenfedern.
2) Ist in Allem wie No. 1) nur trägt der gekrönte Helm mit schwarz goldener Decke fünf weiße Straußenfedern.“
Grabstein/Grabsäule (Wappen Tetzlaf)
Heraldische Figuren in der Wappen der Familien namens Tetzloff/Tetzlaf/Tetzlaw o. ä., die sich an das Herb Mogiła anlehnen, werden in der Literatur ebenfalls als Grabstein beschrieben, kommen aber auch als Grabsäule vor.
Grabgebäude (ortsfest)
Grabkapelle, Adikula
Die Figur Grabkapelle (auch Grabkirche genannt) ist gewöhnlich einem Mausoleum, einem Kirchengebäude oder einem vergleichbaren Grabmal nachempfunden, das vor allem als Grablege von Adels- oder Bürgerfamilien oder aber eines Hausklosters oder Stifts diente (→ „Grabkapelle“).
Im Wappen von Covelo erscheint als gemeine Figur eine Ädikula
. Der Ausdruck „Ädikula“ bezeichnet im Mittelalter eine kleine Privatkapelle, gewöhnlich eine Grabkapelle. Die mittelalterlichen Grabmäler sind von den gleichnamigen Bauwerken bzw. Bauteilen der Antike abzugrenzen. Letztere gelten Heraldikern mit eher traditionellem Heraldikverständis als unheraldisch. In der heraldischen Darstellung im Wappen sind mittelalterliche von antiken Aediculae gewöhnlich nicht unterscheidbar.
Ädikula (Wappen Covelo
)
Grabdenkmal von Irivo
Im Kommunalwappen von Irivo, das seit 2001 offiziell geführt wird, erscheint als Hauptsymbol ein Grabmal, das vorgeblich während der Trauerprozession der Königin Santa Mafalda
auf dem Weg zum Kloster Arouca errichtet wurde. Die Figur ist nur wenig heraldisch stilisiert dem Memorial da Ermida
nachempfunden, das aus der Mitte des 13. Jahrhunderts zu stammen scheint (Wappenbeschreibung, portugiesisch
„com um arco memorial de negro lavrado de ouro“).
ca. 1250: Memorial da Ermida
Wappen von Irivo
, Portugal
Grabstätte
Mit dem Ausdruck Grabstätte (lateinisch locus funeri; die „Stätte eines Grabes“) werden verschiedenste Bedeutungen subsumiert, so dass man bei der Verwendung in einer Wappenbeschreibung terminologisch mit dem Problem konfrontiert ist, dass unklar ist, was genau in einem Wappen aufgerissen werden soll. In einigen Fällen wird nicht ein einfaches Einzelgrab gemeint sein, sondern im Hinblick auf die räumliche oder künstlerische Gestaltung ein Motiv mit größerem Bezugssystem (Grabanlage, Grabmonument[e], Grabgebäude, Gräberfeld[er], Friedhof, mehrere Begräbnisplätze oder ähnliches).[5] Beispielsweise erscheint im historischen Wappen von Gröbming als „Grabstätte“ das gesamte Erscheinungsbild eines Fried-/Kirchhofs mit Grabkapelle, dutzenden von Grabsteinen, hölzernen Grabkreuzen, Einfriedung und so weiter.
Sonstige „Gräberheraldik“
In der Heraldik sind ungezählte andere gemeine Figuren und sepulkralheraldische Darstellungen rund um das Bestattungs- und Memorialwesen gebräuchlich. In einem weiten Sinn sind diese Gegenstand der sogenannten Funeralheraldik, darunter zum Beispiel:
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Erscheint in der neueren Heraldik in einem Wappen eine Felsbildfigur, kann diese unter Umständen einer Grabstele aus gotischer oder vorheraldischer Zeit und Kultur nachempfunden sein (insbesondere bei Kommunalwappen, die auf eine lokale Besonderheit eines Ortes verweisen). | |
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Symbolik
Ein Grab ist außerhalb der Heraldik ein Symbol für das Irdische, die Vergänglichkeit und für das Weiterleben nach dem Tode.
Weblinks


- Portal:Tod
, in der Wikipedia
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Philippe Ariès: Geschichte des Todes. Wissenschaftliche Buchgesellschaft. München Wien. 1980/1996.(Französische Originalausgabe 1978) S. 66 ff., 74 ff.
- ↑ Vgl. die Berliner Erklärung über heraldische Gestaltungsgrundsätze: Herold, Verein für Heraldik (Hrsg.): Wappen. Handbuch der Heraldik. Als „Wappenfibel“ begründet von Adolf Matthias Hildebrandt, zuletzt weitergeführt von Jürgen Arndt, bearbeitet von Ludwig Biewer und Eckart Henning. Aktualisierte und neugestaltete Auflage. 20. Auflage. Böhlau Verlag GmbH & Cie., Köln, Weimar, Wien 2017, ISBN 978-3-412-50372-7, S. 158 ff. (deutsch: Wappenfibel.).
- ↑ Walter Koch (Hrsg.): Bearbeitungs- und Editionsgrundsätze für die „Wiener Reihe“ des deutschen Inschriftenwerkes. Wien 1991. S. A17
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, IV. Band, 14. Abteilung; Der Adel von Galizien, Lodomerien und der Bukowina; Verfasser: C. Heyer von Rosenfeld, I. von Bojnicic; Publikation: Nürnberg: Bauer & Raspe, 1905. S. 19 Tafel 19.
- ↑ Vgl.:
Lemma Grabstätte. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch, Leipzig 1854-1960 (www.woerterbuchnetz.de).