Deutscher Orden (Struktur)

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Dieser Artikel behandelt die Organisatorische Strukturen vom religiösen Deutschen Orden; zum Hauptartikel siehe Deutscher Orden.

Organisatorische Strukturen des Ordens

Innere Verfassung

Ursprünglich hatte der Orden für seine militärischen Tätigkeiten die Regeln der Templer, für seine karitativ Tätigen die der Johanniter übernommen. Ab dem 13. Jahrhundert bildete der Orden 1244 von Papst Innozenz IV. bestätigte Regeln aus, die in einem sogenannten „Ordensbuch“[1][2] festgehalten wurden. Die älteste erhaltene Abschrift eines Ordensbuches stammt aus dem Jahre 1264. Der Deutsche Orden pflegte ursprünglich eine eigene Form des Ritus der Liturgie. In der Entstehungszeit feierten die Brüder den Gottesdienst nach dem Ritus der Kanoniker vom Heiligen Grab in Jerusalem. Durch eine Approbation Papst Innozenz IV. wurde die Liturgie der Dominikaner im Orden eingeführt. Obwohl im Konzil von Trient die Beibehaltung dieser alten Liturgieform gestattet wurde, setzte sich die Form der Tridentinischen Messe im Orden langsam durch und wurde 1624 endgültig übernommen. Seitdem gilt auch im Deutschen Orden der jeweils gültige römische Ritus der katholischen Kirche. Als Patronin des Ordens gilt neben der Jungfrau Maria die 1235 heiliggesprochene Elisabeth von Thüringen.

Die Konstitution des Ordens, auch Statuten genannt, wurde und wird durch das Generalkapitel / Großkapitel beschlossen und früher vom Kaiser, heute vom Papst genehmigt. Wichtige Beschlüsse waren

  • die „Cronbergsche Konstitution“, auf dem Frankfurter Generalkapitel 1529 erlassen;
  • die „Statuten des Deutschen Ritterordens“ (1840 von Kaiser Ferdinand I. bestätigt)
  • die „Regel der Konventsbrüder des deutschen Hauses und Hospitals Unserer lieben Frau zu Jerusalem für die dem Hochmeister unmittelbar unterstehenden Priesterkonvente von 1865 für die neuen Priesterkonvente“ (1866 vom Kaiser anerkannt und 1871 von Papst Pius IX. bestätigt);

Im Jahre 1929 approbierte das Großkapitel des Deutschen Ordens die beiden überarbeiteten Ordensregeln der Brüder und der Schwestern, die beide am 27. November 1929 von Papst Pius XI. bestätigt wurden.[3]

Die Deutschordensschwestern sind als Kongregation päpstlichen Rechts dem Orden der Brüder beigeordnet. Die Generalleitung liegt beim Hochmeister; Vertreterinnen der Schwestern nehmen am Generalkapitel und am Generalrat teil. Diese Form des Ordenslebens ist solitär in der römisch-katholischen Kirche. Nach vorläufigen Approbationen wurden am 11. Oktober 1993 die Regeln der Brüder vom Deutschen Haus Sankt Mariens in Jerusalem und die Lebensregeln der Schwestern vom Deutschen Haus Sankt Mariens in Jerusalem, vom Apostolischen Stuhl bestätigt. Beide waren nach den Weisungen des Zweiten Vatikanischen Konzils bereits genehmigt worden waren und zuletzt auch den Normen des kirchlichen Gesetzbuches von 1983 angepasst. Alle Satzungen des Ordens sind in Regeln und Statuten des Deutschen Ordens „Das Ordensbuch. Wien 2001“ veröffentlicht.

Ämter und Institutionen

Generalkapitel

Das Generalkapitel bildete ursprünglich die richtungsweisend beschlussfassende Versammlung aller Vollmitglieder des Ordens (Ritter, Priester, Graumäntler). Da dies logistisch nicht möglich war, beschränkte man sich auf Deputationen der einzelnen Kommenden und Balleien unter Vorsitz der jeweiligen Landmeister. Ursprünglich als jährlich durchzuführende Versammlung angestrebt, trat in der Praxis ein Generalkapitel im Hoch- und Spätmittelalter fast ausschließlich zur Wahl der jeweiligen Hochmeister zusammen. Die Beschlüsse waren für die Gebietiger des Ordens formal bindend.[4]

Hochmeister

Heutiges Wappen der Hochmeister des Deutschen Ordens

Der Hochmeister ist das höchste Amt im Deutschen Orden. Bis 1525 gewählt durch das Generalkapitel hatte er im Heiligen Römischen Reich den Rang eines Geistlichen Reichsstandes. In Preußen galt der Hochmeister bis 1466 zugleich als souveräner Landesfürst. Dennoch muss er hierarchisch gesehen als Erster unter Gleichen betrachtet werden. Das bedeutete, dass er auf Intentionen und Verlangen der einzelnen Gruppierungen im Orden Rücksicht nehmen musste. Inwieweit dies geschah, hing eng mit der Persönlichkeit des jeweiligen Hochmeisters zusammen.[4] Von 1530 bis 1929 hieß das Amt umgangssprachlich „Hoch- und Deutschmeister“. Letzter Hoch- und Deutschmeister war von 1894 bis 1923 der k.u.k. Feldmarschall Erzherzog Eugen von Österreich aus dem Haus Habsburg. Zum derzeitigen 65. Hochmeister des Ordens wurde am 25. August 2000 Dr. Bruno Platter gewählt, er empfing durch den Bischof von Bozen-Brixen Wilhelm Egger am 29. Oktober 2000 die Abtsbenediktion.

siehe auch: Liste der Hochmeister des Deutschen Ordens

Großgebietiger

 
 
 
Hochmeister
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Generalkapitel
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Großkomtur
(Magnus Commendator)
 
Ordensmarschall
(Summus Marescalcus)
 
Großspittler
(Summus Hospitalarius)
 
Ordenstressler
(Summus Thesaurarius)
 
Ordenstrappier
(Summus Trappearius)
 

Quellen:[5][6]

Für den Bereich des ganzen Ordens waren bis 1525 die vom Hochmeister selbst bestimmten sogenannten „Großgebietiger“ zuständig. Ihre jeweiligen Amtssitze befanden sich in Preußen. Neben administrativen Aufgaben nahmen die Großgebietiger auch repräsentative Pflichten bei der Landesverwaltung wahr und erfüllten häufig wichtige diplomatische Missionen im Dienste des Hochmeisters. Es existierten bis 1525 fünf amtsspezifische Großgebietiger:

  • Großkomtur (Stellvertreter des Hochmeisters) zu Marienburg: Hatte die Aufsicht über den Ordensschatz und alle Vorräte. Insbesondere unterstand ihnen die Firmarie (Altersheim) und das Kriegswesen der Marienburg. Daneben kontrollierte er die Rechnungslegung des Tresslers und führte das Schuldenregister des Ordens. Außerdem vertrat er den Hochmeister bei längerer Krankheit oder Abwesenheit.
  • Ordensmarschall (seit 1330 zugleich Komtur von Königsberg): War zuständig für das Kriegswesen (Burgen, Kriegsgerät, Waffenherstellung, Pferde und Wagen) und führte im Kriegsfall das Ordensheer.
  • Großspittler zu Elbing: Leitete das Krankenpflege und das gesamte Spitalwesen im Machtbereich des Ordens. Im Spätmittelalter wurde es ein repräsentatives Ehrenamt.
  • Ordenstressler zu Marienburg: Verwaltete das Finanzwesen.
  • Ordenstrappier zu Christburg: Sein Zuständigkeitsbereich für die Beschaffung und Verteilung aller Kleidung (unter den Bedingungen des Mittelalters sehr wichtig). Später reduzierte sich die Bedeutung auf ein bloßes Ehrenamt.

Die deutschsprachigen Bezeichnungen für die Ämter der Großgebietiger stammen ursprünglich aus der Organisationsform des Templerordens.

Landmeister

Landmeister war ein hohes Amt und Titel im Deutschen Orden. Der Landmeister war eine Stellung zwischen dem Hochmeister und den Landkomturen der Balleien. Einem Landmeister unterstanden im Reich die Balleien, in Preußen und Livland jeweils die Kommenden. So galt der Landmeister faktisch als Stellvertreter des Hochmeisters. Die Landmeister konnten diese autonome Funktion schon bald erweitern, so dass auch der Hochmeister nicht mehr gegen ihre Intentionen entscheiden konnte. Sie wurden von den regionalen Kapiteln gewählt und vom Hochmeister lediglich bestätigt. In der Mitte des 15. Jahrhunderts sprach man zu den Zeiten des Niedergangs der Ordensherrschaft in Preußen sogar bereits von den drei Zweigen des Ordens, wobei dem Hochmeister nur noch die gleichgestellte Rolle des Landmeisters von Preußen zukam.

Innerhalb des Ordens gab es zunächst drei, später nur noch zwei Landmeister. Für Deutschland und Italien fungierte der Deutschmeister sowie ein Landmeister in Livland. Das Amt des Landmeisters von Preußen wurde 1309 infolge der Verlegung des Hauptsitzes nach Preußen durch den Hochmeister aufgelöst. Der letzte in Elbing residierende Landmeister von Preußen war Heinrich von Plötzke. Nach der Reformation und der Auflösung des Hochmeisteramtes in Preußen wurde der Deutschmeister zugleich Administrator des Hochmeistertums und seine Kompetenzen auf Preußen erweitert, was sich in der Praxis nur als formeller Akt erwies.

Der bedeutendste Landmeister in Livland war Wolter von Plettenberg. Er blieb, wie seine Nachfolger bis 1561, katholisch. Aber unter ihm setzte sich in Livland unter Deutschbalten, Esten und Letten die Reformation durch. Der evangelische Glaube blieb bis heute in den Staaten Estland und Lettland erhalten. Mitte des 16. Jahrhunderts ging auch Livland verloren.

So fand das Amt eines Landmeisters in der Folge faktisch sein Ende, da der verbliebene Landmeister als Hoch– und Deutschmeister die Funktionen des Hochmeisteramtes ausfüllte.

 
 
Hochmeister
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Generalkapitel
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Deutschmeister

(Magister Germaniae)

 
Landmeister in Livland

(Magister Livoniae)

 
Landmeister von Preußen

(Magister Prusciae bis 1309)

 

Quellen:[5][6]

Landkomtur

Der Landkomtur war der Leiter einer Ballei. In einer Ballei waren verschieden Kommenden zusammengefasst. Einige der deutschen Balleien hatten den Rang von Reichsständen und rangierten in der Matrikel des Reiches in der Gruppe der Prälaten. Mit der Umwandlung des Ordens in einen Klerikerorden gingen die Balleien des Ordens in den Provinzen / Prioraten des heutigen klerikalen Deutschen Orden auf, deren Provinzial sich Prior nennt.

In seiner Amtsführung wurde der Landkomtur unterstützt von einem Ratsgebietiger. Das war ein Ritterbruder, der aus dem Kreis der Ritterbrüder einer Ballei gewählt wurde. Der Ratsgebietiger hatte ein Mitspracherecht bei Ordensaufnahmen, Versetzungen und der Vergabe von Kommenden.[7]

Komtur

Der Komtur war der Leiter einer Niederlassung des Ordens, einer Kommende. Er übte alle Verwaltungsbefugnisse aus und beaufsichtigte die seiner Deutschordenskommende unterstellten Vogteien und Zehnthöfe. Eine Kontrolle war durch sogenannten Ämterwandel, bei dem bei turnusgemäßer Aufgabe des Amtes eine Generalinventur erfolgte, sowie durch Visitationen gegeben.[4] Bis in das 19. Jahrhundert hinein hießen die Ordenskonvente des Ordens Kommenden. In diesen Verwaltungseinheiten lebten sowohl Ritterbrüder wie auch Priesterbrüder. Unter Leitung des Komturs formte sich in den Kommenden ein klösterliches Leben mit Chorgebet. Erst nach der Reformation löste sich im Deutschen Orden das gemeinschaftliche Leben auf und die Kommenden wurden zu reinen Einkommensquellen der Ritterbrüder des Ordens, welche für gewöhnlich im Militärdienst eines Landesherren standen.

Die Größe der Kommenden war sehr unterschiedlich. Im Gegensatz zu den Kommenden in Preußen waren die im Deutschen Reich kleiner und bestanden schon im 13. Jahrhundert nur aus einem Komtur, zwei bis sechs Konventualen und einem Priester. Mit der Umwandlung des Ordens in einen Klerikerorden wurden die Kommenden in Konvente gewandelt, deren Leiter nun Superior, der lateinischen Form von Oberer, und nicht mehr Komtur genannt wird.

Weitere Ämter

Imitat einer Münze des Deutschen Ordens
(Moneta Dominorum Prussiae)
  • Kanzler des Hochmeisters und Kanzler des Deutschmeisters. Der Kanzler verwahrte Schlüssel und Siegel und war Protokollant bei Ordenskapiteln.
  • Münzmeister in Thorn. 1246 verlieh Kaiser Friedrich II. dem Orden das Recht zur Prägung eigener Münzen, den so genannten Moneta Dominorum Prussiae – Schillingen.
  • Pfundmeister in Danzig. Das Pfundgeld war ein von der Hanse eingeführter Zoll.
  • Generalprokurator als Vertreter des Ordens beim Vatikan.
  • Großschäffer. Mit besonderen Vollmachten ausgestattete Handelsbeauftragte des Ordens in Preußen mit Sitz in Marienburg und Königsberg

Innerhalb einer Kommende konnte es weitere Ämter geben,[8] die jedoch nicht zu allen Zeiten oder in allen Kommenden bestanden:

  • Hauskomtur[9]
  • Pfleger
  • Ratsgebietiger[9]
  • Baumeister gab es in den Balleien Elsaß-Burgund und Franken.[9]
  • Karwansherr[10][11]
  • Schäffer
  • Küchenmeister[9]
  • Kellermeister[9]
  • Überreiter[9], „so über die einkünfte der landgüter bestellt“[12]
  • Trappierer[9]

Verwaltungsstruktur in der Mitte des 14. Jahrhunderts

 
 
Ratsgebietiger (Hochmeisterlicher Rat)
 
Hochmeister
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Kanzlei des Hochmeisters
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Großkomtur (Magnus Commendator)
 
Ordensmarschall (Summus Marescalcus)
 
 
Großspittler (Summus Hospitalarius)
 
Ordenstressler (Summus Thesaurarius)
 
Ordenstrappier (Summus Trappearius)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Großschäffer (Marienburg)
 
 
Großschäffer (Königsberg)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Komtur (Preußen)
 
Komtur (Preußen)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Deutschmeister (Magister Germaniae)
 
 
 
 
 
 
 
Landmeister in Livland (Magister Livoniae)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Komtur (Livland)
 
Komtur (Livland)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Landkomtur
 
Landkomtur
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Komtur (im Reich)
 
Komtur (im Reich)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Hauskomtur
 
Pfleger
 
Vogt
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KarwansherrTrappiererKellermeisterKüchenmeisterWachhauptmannGesindemeisterFischmeister

Quellen:[5][6]

Einzelnachweise

  1. Text der Statuten in M. Perlbach, Hg., Die Statuten des Deutschen Ordens nach den ältesten Handschriften, Halle 1890, ND Hildesheim-New York 1975
  2. Bild: Deutschordensregeln
  3. Franz Kurowski: Der Deutsche Orden – 800 Jahre ritterliche Gemeinschaft, Nikol Verlagsgesellschaft, Hamburg, 1997, Seite 340
  4. 4,0 4,1 4,2 Entwicklung des Deutschen Ordens – Aufsatz von Prof. Jürgen Sarnowsky
  5. 5,0 5,1 5,2 Dieter Zimmerling: Der Deutsche Orden, S. 166 ff.
  6. 6,0 6,1 6,2 Der Deutschordensstaat
  7. Orden online
  8. Grimms Wörterbuch: „bei comthureien: wer in den orden erst aufgenommen wird, der heiszt novitius und wird ihm ein pferd nebst einem knecht zugegeben, nachmals wird er conventualis, ferner küchenmeister, als dann baumeister, hernach überreiter“
  9. 9,0 9,1 9,2 9,3 9,4 9,5 9,6 Nach Marian Biskup: Der Personenstand des Deutschen Ordens in Franken im Jahre 1513, in Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte, 1986, W. Kohlhammerverlag Stuttgart; S. 14–15
  10. Der Karwansherr hat den Karwan, d. h. die Gebäude unter sich, in welchen in Friedenszeit die Feldgeschütz oder Büchsen, das Büchsengeräthe, Büchsenwagen, mancherlei Reisegeräthe u. dgl. Aufbewahrt wurden; er war Aufseher des Schirrhauses; Holzhofes und Holzvorrathes des Hauses, meist auch all dessen, was zur Ackerwirtschaft und zum Anspann gehörte, also ein für jedes Ordenhaus unentbehrlicher Beamte, unter dem ein Kämmerer, Karwansknecht, Schirrmacher und viele andere Gesinde standen.
  11. Zitiert nach Johannes Voigt: Geschichte Preußens, von den ältesten Zeiten bis zum Untergang der Herrschaft des Deutschen Ordens VI, Königsberg 1834
  12. zitiert nach Grimms Wörterbuch
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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Deutscher_Orden“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 21. Mai 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.