Datei:Siebmacher Zwei Arme geharnischt einen Ring haltend.jpg

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Originaldatei(1.026 × 1.169 Pixel, Dateigröße: 142 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Beschreibung

Muster: Zwei geharnischte Arme, einen Ring haltend

  • Rechtarm (Tafel 14. Figuren 19, 20. 27.): ist, wenn nicht anders gemeldet, stehts ein Mannsarm, im Ellenbogen meist rechtwinklig gebogen und die nach rechts gekehre Hand nackt und fleischfarbig (andernfalls (Tafel 14. Figur 26.) das heißt, wenn die Hand links zeigt, ist es ein Linkarm).
    • Trägt die Hand einen Handschuh, Stulphandschuh oder Panzerhandschuh, so ist dies zu melden, und vom Arm, ob er nackt (Figur 27.), bekleidet (Figuren 20. 26.) oder geharnischt (Figur 19.), ledig oder bewaffnet ist, oder etwas (und was) hält.
    • Ebenso ist zu melden, ob der Arm im Schilde freischwebt, oder aus einem der Oberecke, Unterecke, Seitenränder oder aus einer Wolke hervorgeht, oder wächst.
    • Meistenteils halten Arme im Wappen Schwerter, Dolche oder Morgensterne in der Faust, oder Ringe, Sterne, Siegelringe et cetera zwischen Daumen und Zeigefinger respektive den anderen drei Fingern aufrecht.
    • Ist ein Arm ohne hervorragende Muscalatur mit runden Formen, oder mit Weiberkleidung versehen dargestellt, so ist er als: »weiblicher Arm« anzusprechen.
    • Erscheint ein Arm auf dem Helme, so ist zu melden, ob er ruht, das heißt der Ellenbogen auf der Helmkrone aufsitzt, oder ob er wächst, das heißt das Schultergelenk aus der Krone hervorgeht.
    • Im ersteren Falle zeigt selbstredend der Winkel des Ellenbogens nach oben und ein in der Faust befindliches Schwert et cetera wird, wenn nicht ausdrücklich als »senkrecht« gemeldet, parallel dem Oberarm gehalten.
    • Beim wachsenden Arm ist wieder zu melden, ob er ein (offener) Rechtarm (Tafel 14. Figuren 28. 30.) oder ein Linkarm (Figuren 29. 31.) ist.
    • Der wachsende (offene) Rechtarm (Tafel 14. Figur 28.) kehrt den Ellenbogen rechts, die Faust links und hält das Schwert et cetera mit der Spitze schrägrechts abwärts (der Daumen ist ganz, von den übrigen 4 Fingern meist nur die beiden oberen Gelenke sichtbar).
    • Der wachsende Linkarm (Tafel 14. Figur 29.) kehrt den Eilenden links, die Faust rechts und hält das Schwert et cetera mit der Spitze schräglinks abwärts.
    • Der wachsende verkehrte Rechtarm (Tafel 14. Figur 30.) kehrt den Ellenbogen rechts, die Faust links, lässt aber von letzterer nur die Knöchel sehen (das Handgelenk ist herumgedreht, der Handrücken also sichtbar) und hält das Schwert et cetera mit der Spitze schräglinks aufwärts.
    • Der wachsende verkehrte Linkarm (Tafel 14. Figur 31.) kehrt den Ellenbogen links, die Faust rechts, hat letztere gleichfalls herumgedreht und kehrt die SchwertspHze nach rechts oben. (Hier ist ebenfalls der Handrücken sichtbar).
    • Erscheinen zwei Arme gemeinsam einen Gegenstand haltend, zum Beispiel den Ring im Wappen der von Oertzen (Tafel 14. Figur 21.), so kehren sie naturgemäß» die Ellenbogen nach aussen. Halten sie, wie zum Beisiel im Wappen der von Hertlein in Bayern einen Stab gemeinsam abwärts (die Hände nach unten), so heissen sie »gestürzt«.
    • Kehrt ein einzelner Arm im Schilde den Ellenbogen nach oben, so ist er als »verkehrt« zu melden. Eine derartig gebogene Armschiene führen zum Beispiel die von Ostau und von Tiele-Winkler.“
Quelle

J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889/1890. S. 80. f. Tafel 14. Figur 21. Reprint on Demand. Universtitäts- und Landesbibliothek Tirol. 2009. ISBN 3-226-00671-1.

Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber

unbekannt (im Siebmacher veröffentlicht)

Datum

1889

Genehmigung
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