Datei:Siebmacher Eber 01.jpg
Originaldatei (1.662 × 407 Pixel, Dateigröße: 262 KB, MIME-Typ: image/jpeg)
Beschreibung |
Eber: kenntlich durch die starken Hauer („Bewehrung oder Waffen"), den meist abstehend gemalten Rückenkamm, Geschlechtstheil und aufgerissenen Rachen. Der Eber erscheint sowohl aufrecht, wie schreitend ziemlich häufig in Wappen, fast immer schwarz oder silbern. Der Eber wird bekanntlich auch „Bör" (Borg) genannt, daher vorkommend in Wappen mit Namen wie: v. d. Berswordt, Behrens, Behr, Bär etc., wo, wenn die Wappenbilder nicht Bären sind, es stets Eber, niemals Sauen sein müssen. „Eberrümpfe," „Eberkopf" werden beide stets als „abgeschnitten" und nicht als „abgerissen" dargestellt. Eberzähne sollen die beiden hörnerartigen Figuren zwischen denen der Eber wächst, auf dem Helme der v. Bassewitz in Mecklenburg sein; u. E. sind es indess einfach Stierhömer ältester Form. Ob das Thier im Wappen der v. Schweinichen in Schlesien ursprünglich ein Eber oder eine Sau vorstellt, könnten nur alte Siegel nachweisen. Eine springende Sau führten aber bestimmt die + v. Sünching in Bayern und jetzt, von diesen ererbt und gekrönt, die Grafen Seinsheim. Ebenso ist das Thier im Wappen der Sulzemos und Kammerau in Bayern augenscheinlich eine Sau. Ferkel und zwar 3 führt die Familie v. Champorcin in Elsass nach anderer Variation sind dies „Meerschweinchen". Ein wirkliches Meerschwein führten die + v. Mörschwein im Elsass. | ||||
---|---|---|---|---|---|
Quelle |
J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie ( M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. | ||||
Urheber bzw. Nutzungsrechtinhaber |
unbekannt (im Siebmacher veröffentlicht) | ||||
Genehmigung |
|
Lizenz
Die Schutzdauer für das von dieser Datei gezeigte Werk ist nach den Maßstäben des deutschen, des österreichischen und des schweizerischen Urheberrechts abgelaufen. Es ist daher gemeinfrei. | ||
Liegt eine triviale Wiedergabe vor, so erreicht diese weder die für einen urheberrechtlichen Schutz als Lichtbildwerk nötige Schöpfungshöhe, noch weist sie ein „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (Vgl. Eugen Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. neubearb. Auflage, Berlin 1980) auf, um in Deutschland Leistungsschutz als Lichtbild genießen zu können. |
Dateiversionen
Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.
Version vom | Vorschaubild | Maße | Benutzer | Kommentar | |
---|---|---|---|---|---|
aktuell | 16:51, 23. Aug. 2010 | 1.662 × 407 (262 KB) | Arthur Diebold (Diskussion | Beiträge) | {{information |Beschreibung=Eber: kenntlich durch die starken Hauer („Bewehrung oder Waffen"), den meist abstehend gemalten Rückenkamm, Geschlechtstheil und aufgerissenen Rachen. Der Eber erscheint sowohl aufrecht, wie schreitend ziemlich häufig in Wa |
Du kannst diese Datei nicht überschreiben.
Dateiverwendung
Keine Seiten verwenden diese Datei.