Datei:Hanau-Schaumburg-Wappen.png

Aus Heraldik-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Originaldatei(2.048 × 1.890 Pixel, Dateigröße: 407 KB, MIME-Typ: image/png)

HW-Commons.png Diese Datei stammt aus einem gemeinsam genutzten Medienarchiv.
Die Beschreibung der Dateibeschreibungsseite wird unten angezeigt.
Gtk-go-forward-ltr.svg Zur Beschreibungsseite

Beschreibung

Beschreibung

Wappen Hanau-Schaumburg der Familie Fürst (Prinz) (bzw. Fürstin (Prinzessin)) von Hanau Graf (bzw. Gräfin) von Schaumburg. (Anerkennung des Rechts zur Führung dieses Namens durch Entscheidung des Obersten Landgerichts München II vom 28. Mai 1931.) Kurfürst Friedrich Wilhelm I. von Hessen-Kassel heiratete – unstandesgemäß – eine Bürgerliche, Gertrude Lehmann. Der am 30. September 1831 zum Mitregenten ernannte Kurprinz Friedrich Wilhelm erhob am 10. Oktober 1831 mit Wappenbrief vom 1. Mai 1832 seine Ehefrau zur „Gräfin von Schaumburg“ und verlieh ihr und allen Nachkommen am 2. Juni 1853 in Kassel den Titel „Fürst/in bzw. Prinz/essin von Hanau“. Die österreichische Anerkennung als Fürstin Hanau von und zu Hořowitz erfolgte am 6. März 1855. Die kurfürstlich hessische Bestätigung dieses Titels und Namens für die Kinder des Kurfürsten und die Nachkommen seiner Söhne aus standesgemäßer Ehe (mindestens gräfliche Abstammung) folgte schließlich am 10. Juni 1862 auf Schloss Wilhelmshöhe mit österreichischer Anerkennung am 20. Januar 1877 in Wien.

Das Wappen der Fürsten von Hanau zeigt einen gevierten Schild mit einem Herzschild belegt. Im Herzschild der hessische Löwe.

Im ersten und vierten Quartier erscheint das Wappen des Fürstentums Hanau: Ein geviertes Feld, welches mit einem Herzschild belegt ist. Der Mittelschild ist von Rot über Gold geteilt (Herrschaft Münzenberg). Das erste und vierte Quartier zeigt in Gold drei rote Sparren übereinander (Grafschaft Hanau), das zweite und dritte Quartier ist achtfach von Rot und Gold quer gestreift (Grafschaft Rieneck).

Im zweiten und dritten Quartier erscheint das Wappen der Grafschaft Schaumburg: In Rot ein von Silber über Rot quergeteiltes Schildchen, umgeben von einem silbernen Zackenrand (Nesselblatt).

Der Schild trägt drei Helme. Der mittlere mit rechts blau-silberner, links rot-silberner Decke zeigt zwei silberne, aus der Helmkrone wachsende Büffelhörner, außen mit je fünf grünen Lindenzweigen besteckt (Hessen). Der rechtsseitige Helm mit rot-goldener Decke trägt als Kleinod einen aus der Helmkrone wachsenden flugbereiten, silbernen Schwan mit schwarzem Schnabel (Hanau, ebenso Rieneck). Der linksseitige Helm (Schaumburg) mit rot-silberner Decke trägt eine goldene Dornenkrone, aus der zwischen zwei goldgestielten Pfauenwedeln sich sieben goldene Lanzen mit roten Fähnchen erheben. Die Fähnchen zeigen das Wappen von Schaumburg.

Als Schildhalter dienen zwei (fürstlich gekrönte), rückschauende, goldene Löwen. Das Ganze ist unter einem Purpurmantel angebracht, der aus einem Fürstenhut herabfällt.

Gertrude von Hanau-Schaumburg ging mit ihrem Mann 1867 ins böhmisch-österreichische Exil, nachdem dieser durch Preußen nach dem Preußisch-Österreichischen Krieg entthront worden war. Sie lebten dort auf ihren Gütern, Schloss Hořowitz und einem Stadtpalais in Prag. Friedrich Wilhelm starb am 6. Januar 1875. Gertrude lebte seit dem Tod ihres Gemahls im Stadtpalais in Prag. Sie erbte mit ihren sechs Söhnen und drei Töchtern, die alle den Titel ihrer Mutter („Fürst/in von Hanau“) führten, das beträchtliche Privatvermögen des letzten Kurfürsten.
Datum Kassel 1888
Quelle Rudolf von Buttlar-Elberberg: Stammbuch der Althessischen Ritterschaft, Nr. 15, Tafel: Fürsten von Hanau, Grafen von Schaumburg, Herren der Herrschaft Horschowitz, Inec, Bezdeditz in Böhmen, Hohenborn, Malsburg, Oberurf, Römersberg etc. in Hessen.
Urheber bearbeitet und koloriert von LeoDavid

Lizenz

Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Insignia Dieses Werk stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes offizielles Insigne dar. Die Verwendung solcher Symbole ist in manchen Ländern beschränkt. Diese Beschränkungen sind unabhängig von dem hier beschriebenen Urheberrechtsstatus.

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell21:33, 6. Apr. 2014Vorschaubild der Version vom 21:33, 6. Apr. 20142.048 × 1.890 (407 KB)LeoDavid== {{int:filedesc}} == {{Information |Description=Wappen Hanau-Schaumburg der Familie Fürst (Prinz) (bzw. Fürstin (Prinzessin)) von Hanau Graf (bzw. Gräfin) von Schaumburg. (Anerkennung des Rechts zur Führung dieses Namens durch Entscheidung des Ob...

Die folgende Seite verwendet diese Datei:

Metadaten