Datei:Falun Gong Logo.svg

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Beschreibung

 
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Dieses Abzeichen wurde mit Inkscape erstellt.
Beschreibung
English: Emblem of Falun Gong. Blazon: Orange, a chakram Gules fimbriated, charged with a svastika Or of the first. In the first and fourth quarters, a Taiji Sable and Gules; in the second and third quarters, a Taiji Azure and Gules, between four Taijis, four svastikas Or.
Deutsch: Symbol von Falun Gong
Quelle Eigenes Werk, basierend auf: faluninfo.net
Urheber
Original:
Autor/-in unbekannt
Vektor:
; redrawn by Doc Taxon
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Diese Datei ist gemeinfrei („public domain“), weil sie nur Allgemeingut enthält und die nötige Schöpfungshöhe nicht erreicht.
Non Nazi swastikas Legal disclaimer
This image of a swastika resembles the swastika that was used by the Falun Gong or an organization closely associated to it, or another group which has been banned by the State Administration for Religious Affairs or General Administration of Sport of China.

The use of insignia similar to organizations that have been banned in Mainland China may also be illegal in Russia and other countries, depending on context.

Non Nazi swastikas Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes
Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

Dieses Verbot gilt jedoch nicht für Hakenkreuze religiöser Natur, einschließlich solcher, die vom Jainismus, Hinduismus und Buddhismus verwendet werden.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

Andere Versionen see Falun Gong emblem

Kurzbeschreibungen

Symbol von Falun Gong

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