Bundessiegel

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Großes Bundessiegel der Bundesrepublik Deutschland

Bundessiegel ist die Bezeichnung für das einheitlich gestaltete Dienstsiegel von Organen und Behörden der Bundesrepublik Deutschland.

Mit dem Erlaß über die Dienstsiegel (DSiegelErl) vom 20. Januar 1950 (BGBl. 1950, S. 26) führte Bundespräsident Theodor Heuss auf Vorschlag der Bundesregierung das Bundessiegel in seinen beiden Formen ein.

Das Große Bundessiegel

Das Große Bundessiegel besteht aus dem Bundesadler (in der dekorativeren Variante mit sieben Schwingen Gefieder) ohne Umschrift, den ein Lorbeerkranz umgibt. Zu seiner Führung bzw. Verwendung berechtigt sind die (Repräsentanten der) Verfassungsorgane, einige oberste Bundesbehörden, die Bundesgerichte und die höchsten Organe der Deutschen Bundesbank:

  • die obersten Gerichtshöfe des Bundes

Vom Großen Bundessiegel wird bei feierlichen Beurkundungen, insbesondere bei der Ausfertigung von Gesetzen und Verordnungen, bei Ernennungen und Bestallungen, sowie bei der Ausfertigung von Gerichtsurteilen und -beschlüssen durch die Judikative Gebrauch gemacht. So findet sich dieses Siegel beispielsweise auf den Ratifikationsurkunden völkerrechtlicher Verträge, auf einigen Verleihungsurkunden der vom Bundespräsidenten gestifteten Orden und Ehrenzeichen sowie auf den Entlassungsurkunden von Bundesministern. Es wird in das zu siegelnde Dokument eingeprägt (Prägesiegel).

Das Kleine Bundessiegel

Das Kleine Bundessiegel besteht aus dem Bundesadler mit einer Umschrift, die die siegelführende Behörde bezeichnet. Alle Bundesbehörden führen und verwenden ein entsprechendes Siegel. Körperschaften des öffentlichen Rechts unter der Aufsicht von Bundesbehörden können bei besonderen Anlässen vom Bundesminister des Innern die Anwendung des Bundesadlers in ihrem Dienstsiegel genehmigt bekommen. Größe und Gestaltung der Dienstsiegel für Bundesbehörden sind vorgeschrieben, Ausnahmen davon ebenfalls nur mit besonderer Genehmigung des Bundesinnenministers zulässig.

Berechtigung zur Herstellung des Bundessiegels

Die Berechtigung für Firmen zur Herstellung des großen und des kleinen Bundessiegels wird vom Bundesverwaltungsamt in Köln erteilt. Dort wird auch ein Anschriftenverzeichnis der herstellungsberechtigten Unternehmen geführt.

Weblinks

Einzelnachweise

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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Bundessiegel“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 15. April 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.