Balkenflanke

Aus Heraldik-Wiki
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Balkenflanke
 
In Gold rechte blaue Balkenflanke
 
In Gold linke blaue Balkenflanke

Die Balkenflanke ist in der Heraldik ein Heroldsbild bzw. eine Fläche im Wappenschild, die dadurch erscheint, daß das Heroldsbild Flanke (rechte oder linke) durch einen Balken „überdeckt“ oder „zerschnitten“ wird, der dieselbe Tinktur wie das das Schild oder das danebenliegende Feld besitzt (ohne Teilungslinie an der Stelle, wo Balken und Schild/Feld miteinander „verschmelzen“).

Darstellung

Gebräuchlich sind zwei Ausführungen der Balkenflanke:

  • Rechte Balkenflanke
  • Linke Balkenflanke

Siebmacher

Balkenflanke (Tafel II. Figur 82.) heißt eine Flanke, welche in der gewöhnlichen Balkenbreite (2/7 der Schildbreite) ein Balken durchzieht, der die Färbung des daneben liegenden Feldes hat und von letzerem durch durch keinen keinen Trennungsstrich geschieden ist.

Das Wappenschild der Driberg ist auch nichts anderes als eine Balkenflanke, belegt mit Greifenklaue, ebenso Tafel II. Figur 86 „in Silber rote Balkenflanke belegt mit 3 roten Rosen“. Dass in diesem Falle die Belegung mit natürlichen Figuren lediglich in der Richtung des Balkens erfolgen kann, ist selbstredend.“

Siebmacher/Gritzner (1889)[1]
 
Rechte blaue Balkenflanke
 
Rechter blauer Flankenbalken
(gemäß WBO, Nr. 0221)

Abgrenzung

  • Das Heroldsbild „Balkenflanke“ wird teilweise in der Literatur mit dem Flankenbalken gleichgesetzt (z. B. im „Lexikon der Heraldik“ bei Oswald [2] oder in der WBO). Die Heroldsbilder sind aber nicht identisch, sondern unterscheiden sich, je nachdem, ob beim Entwurf der mit der Flanke kombinierte Balken sie in anderer Tinktur „überdeckt“ (Balkenflanke) -- oder ob der Balken und die Flanke in gleicher Tinktur zur Flankenbalke „verschmelzen“.
  • Das Heroldsbild „Balkenflanke“ kann grundsätzlich auch mit den Ausdrücken Obereck und Untereck blasoniert werden.


Breitbalkenflanke
 
In Gold rechte blaue Breitbalkenflanke
 
In Gold linke blaue Breitbalkenflanke

Breitbalkenflanke

Die Balkenflanke kann auch von einem breiteren Balken „zerschnitten“ sein. Sie wird dann Breitbalkenflanke genannt.

Breitbalkenflanke (Tafel II. Figur 87.) heißt eine Balkenflanke, wenn der aus dem Schilde in sie hineinragende Balken nicht die bestimmungsmässige Balkenbreite (2/7 der Schildbreite) innehält, sondern 1/2 der Schildhöhe einnimmt, so daß die Flanke im oberen und im Untereck nur je 1/4 der Schildhöhe behält. Man könnte diese Figur auch (allerdings umständlicher) blasonieren: in Silber ein linkes Ober- und Untereck (was aber auch noch nicht einmal hinsichtlich der Grösse derselben genau ausgedrückt wäre).“

Siebmacher/Gritzner (1889)[3]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie ( M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889.
  2. Oswald, Gert: Lexikon der Heraldik. Mannheim, Wien, Zürich. 1984. S. 52.
  3. J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie ( M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889.