Abzeichen

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Ärmelabzeichen der Justizvollzugsbeamten Bayerns
Ärmelabzeichen eines Grenzschutzbergführers (BPOL)

Ein Abzeichen ist eine Insigne, die in Form von Aufnähern, Anstecknadeln, Schulterklappen, Schild u. ä. existieren kann. Es dient dazu, Mitmenschen einen Rang, einen Dienstgrad, eine erbrachte Leistung oder die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft (z. B. Stadt, Gruppe, Stamm, Verein, Organisation, Meinung) zu zeigen oder dient auch als Zierde und Schmuckgegenstand.

Abzeichen, die staatliche Funktionen, Berufe oder ähnliches kennzeichnen, sind gesetzlich geschützt. Verstöße sind in Deutschland als Vergehen des Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen strafbar.

Abzeichen bei Tieren

Als Abzeichen bezeichnet man auch bei Tieren abweichende Fellfärbungen, z. B. als angeborene Identifikationsmerkmale bei Pferden.

Siehe auch

Weblinks

Quellenhinweis

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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Abzeichen“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 05. Juni 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.